Entscheidungsvorlage - VO/0544/07

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Joseph Bertrams ist am 17.08.2007 verstorben. Herr Ulrich Frieten hat sein Ratsmandat mit Ablauf des 17.09.2007 niedergelegt.

 

Zwischenzeitlich hat die Bürgermeisterin als Wahlleiterin die Nachfolgeverfahren nach dem Kommunalwahlgesetz durchgeführt. Nach den Reservelisten der FDP und der CDU, die zu den Kommunalwahlen 2004 vorgelegt wurden, ist

 

Ø       Frau Ursula Krahe-Buschen aus Klinkum

als Nachfolgerin von Herrn Bertrams

 

Ø       Frau Petra Otten aus Dalheim-Rödgen

als Nachfolgerin von Herrn Frieten

 

im Rat der Stadt Wegberg festgestellt worden. Beide haben das Mandat angenommen.

 

Nach § 67 der Gemeindeordnung NRW werden die neuen Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung vollzieht sich in der Weise, dass die Bürgermeisterin die folgende Verpflichtungsformel vorträgt und die neuen Ratsmitglieder diese im Wortlaut wiederholen.

 

„Ich verpflichte mich,

dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten

und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wegberg erfüllen werde.“

 

Die Niederschriften über die Verpflichtung werden von der Bürgermeisterin und von den neuen Ratsmitgliedern unterzeichnet. Sie werden der Niederschrift über die Ratssitzung als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...