Entscheidungsvorlage - VO/0544/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.09.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Joseph Bertrams
ist am 17.08.2007 verstorben. Herr Ulrich Frieten hat sein Ratsmandat mit
Ablauf des 17.09.2007 niedergelegt.
Zwischenzeitlich hat
die Bürgermeisterin als Wahlleiterin die Nachfolgeverfahren nach dem
Kommunalwahlgesetz durchgeführt. Nach den Reservelisten der FDP und der CDU,
die zu den Kommunalwahlen 2004 vorgelegt wurden, ist
Ø
Frau Ursula
Krahe-Buschen aus Klinkum
als Nachfolgerin von Herrn Bertrams
Ø
Frau Petra
Otten aus Dalheim-Rödgen
als Nachfolgerin von Herrn Frieten
im Rat der Stadt
Wegberg festgestellt worden. Beide haben das Mandat angenommen.
Nach § 67
der Gemeindeordnung NRW werden die neuen Ratsmitglieder durch die
Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die
Verpflichtung vollzieht sich in der Weise, dass die Bürgermeisterin die
folgende Verpflichtungsformel vorträgt und die neuen Ratsmitglieder diese im
Wortlaut wiederholen.
„Ich
verpflichte mich,
dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und
meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wegberg erfüllen werde.“
Die Niederschriften über die
Verpflichtung werden von der Bürgermeisterin und von den neuen Ratsmitgliedern
unterzeichnet. Sie werden der Niederschrift über die Ratssitzung als Anlage
beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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