Empfehlungsvorlage - VO/4024/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 die Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren beschlossen.

 

In der entsprechenden Beschlussvorlage VO/3852/16 war aufgeführt, dass der sogenannten „Grauwassernutzung“ durch vermehrte Kontrollen entgegengewirkt werden soll.

 

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Kontrollen stellte sich heraus, dass die satzungsrechtliche Grundlage für die Anbringung der Gartenwasserzähler präzisiert werden muss. Aus diesem Grund wird der Satzungstext erweitert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat die folgende Änderungssatzung zu beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung

von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren – der Stadt Wegberg vom ………..

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund

 

-          der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966),

 

-          der § 1, 2, 4, 6 bis 8, und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land

Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) sowie

 

-          des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 8. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. S. 559)

 

am …………. folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Die Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen

und Abwassergebühren vom 21. Dezember 2016, wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 Absatz 5 Nummer 2 werden die folgenden Sätze 6,7 und 8 angefügt:

 

„Gartenwasserzähler sind vor einer Zapfstelle fest in der Außenwasserleitung zu installieren. Zapfstellen gelten hierbei nicht als Wasserleitung und dürfen daher nicht auf den Wasserzähler angeschraubt oder angeklemmt werden.

Die ordnungsgemäße Installation ist mit einer Mitteilung an das Steueramt in Form eines Übersichtsfotos unaufgefordert zu belegen.“

 

  1. In § 4 Absatz 5 Nummer 3 werden folgende Wörter eingefügt:

 

  1. In Satz 7 werden hinter dem Wort „Wasserschwundmengen“ die Wörter „aller genutzten Wasserzähler“ und hinter dem Wort „Gebührenpflichtigen“ das Wort „unaufgefordert“ eingefügt.

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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