Mitteilungsvorlage - /3488/16-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfW-Fraktion nach § 20 (jetzt: § 2) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg vom 04.02.2016; hier: Kosten der Rats- sowie Ausschusssitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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04.04.2017
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Sachverhalt
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Sachverhalt:
Mit Datum vom 04.02.2016 hat die AfW-Fraktion den Antrag gestellt, die Kosten der Rats- sowie Ausschusssitzungen aufzuschlüsseln. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Verwaltung beauftragt, die Sach- und Personalkosten nach Ausschussgröße aufgeschlüsselt zu ermitteln und bekannt zu geben.
Die Verwaltung führt hierzu aus:
Am 20.12.2016 hat der Rat beschlossen, die bis dahin geltenden Ausschüsse aufzulösen und neue Ausschüsse zu bilden. Am 24.01.2017 hat der Rat die Neubildung der Ausschüsse beschlossen. In der Stadt Wegberg finden im Jahr 2017 voraussichtlich 35 Rats- und Ausschusssitzungen statt.
35 Geplante Sitzungen 2017
8* Rat der Stadt Wegberg (Rat)
5* Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
6* Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
4* Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
3* Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
4* Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen (AGB)
3* Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
2* Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
Folgende Fixkosten entstehen unabhängig von der Anzahl der Rats- und Ausschusssitzungen:
- Pauschale Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bb EntschVO):
290,20 € / Monat * 12 = 3.482,40 € / Jahr pro Ratsmitglied.
Bei 36 Ratsmitgliedern entstehen Kosten i.H.v. 3.482,40 € / Jahr * 36
= 125.366,40 € / Jahr
- Fraktionsvorsitzende, stv. Fraktionsvorsitzende, stv. Bürgermeister nach der EntschVO = 74.871,60 € / Jahr
- Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (§ 46 Nr. 2 GO NRW i.V.m. § 3 (1) Nr. 6 und § 1 (2) Nr. 1 lit. a) bb) EntschVO sowie § 13 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg)
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde den Ausschussvorsitzenden ab Beginn des Jahres 2017 gem. § 46 GO NRW eine zusätzliche Aufwandsentschädigung gewährt. Diese erhöht die Kosten der Rats- und Ausschusssitzungen.
6 maßgebliche Ausschussvorsitzende; je 290,20 € / Monat
1) Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe
2) Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr
3) Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales
4) Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen
5) Ausschuss für Personal und Personalentwicklung
6) Rechnungsprüfungsausschuss
290,20 €*6 Ausschussvorsitzende= 1.741,20 € / Monat*12= 20.894,40 € / Jahr
- Kosten Tablets
15,41 € / Monat * 12 = 184,92 € / Jahr * 55 Tablets = 10.170,60 € / Jahr
- Mitgliederbezogener Bedarf: 20,25 € / Monat,
Pauschaler Bedarf: 60,75 € / Monat (CDU); 40,50 € / Monat (übrige Fraktionen) und Übernahme der Miet- und Sachkosten für die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion = 18.952, 91 € / Jahr
- Interne Verrechnung der Mietkosten der Fraktionen im Rathaus:
= 10.825,00 € / Jahr
Gesamte Fixkosten: = 261.080,91 € / Jahr
Je Ratsmitglied ergibt sich ein ø Fixkostenbetrag i.H.v.(261.080,91 € / 36) = 7.252,25 € / Jahr
Für die im Rat gebildeten Ausschüsse ergeben sich die nachfolgenden variablen Kosten:
- Sitzungsgeld für sachkundige Bürger und Einwohner bei Fachausschüssen (§ 2 Nr. 1b EntschVO)
25, 30 € je Sitzung und Ausschussmitglied, das kein Ratsmitglied ist
a) Haupt- und Finanzausschuss (23 + 1(BM) Mitglieder)
23 Ratsmitglieder (23* 7.252,25 € = 166.801,75 €)
+ Bürgermeister
Nur Fixkosten
b) Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (23 Mitglieder)
13 Ratsmitglieder (13* 7.252,25 € = 94.279,25 €)
13 sachkundige Bürger
13* 25,30 € = 328,90 € / Sitzung
328,90 € * 4 geplante Sitzungen 2017 = 1.315,60 €
c) Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (23 + 4(SE) Mitglieder)
12 Ratsmitglieder (12* 7.252,25 € = 87.027,00 €)
11 sachkundige Bürger
4 sachkundige Einwohner
15* 25,30 € = 379,50 € / Sitzung
379,50 € * 3 geplante Sitzungen 2017 = 1.138,50 €
d) Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (23 Mitglieder)
14 Ratsmitglieder (14* 7.252,25 € = 101.531,50 €)
9 sachkundige Bürger
9* 25,30 € = 227,70 € / Sitzung
227,70 € * 6 geplante Sitzungen 2017 = 1.366,20 €
e) Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen (11 Mitglieder)
10 Ratsmitglieder (10* 7.252,25 € = 72.522,50 €)
1 sachkundiger Bürger
1* 25,30 € = 25,30 € / Sitzung
25,30 € * 4 geplante Sitzungen 2017 = 101,20 €
f) Rechnungsprüfungsausschuss (11 Mitglieder)
11 Ratsmitglieder (11* 7.252,25 € = 79.774,75 €)
Nur Fixkosten
g) Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (11 Mitglieder)
10 Ratsmitglieder (10* 7.252,25 € = 72.522,50 €)
1 sachkundiger Bürger
1* 25,30 € = 25,30 € / Sitzung
25,30 € * 3 geplante Sitzungen 2017 = 75,90 €
h) Wahlausschuss (8 Beisitzer + Wahlleiter als Vorsitzender)
8 Ratsmitglieder (8* 7.252,25 € = 58.018,00 €)
+ Bürgermeister
Nur Fixkosten
Sitzungsgeld in 2017 insgesamt: 3.997,40 €
- Material- und Personalkosten
- Papiergrundpreis:1.000 Blatt = 5,52 € inkl. 19% MwSt.
Durchschnittlich: 200 Blatt * 18 Exemplare = 3.600 Blatt * 5,52 € /1000.Blatt = 19,87 €
- Briefumschläge: ø 15 Stück / Sitzung: 0,50 €
- Kopien: 7.200 * 0,03 € (Klickpreis je Kopie) = 216,00 €
- Personalkosten Sitzungsverantwortliche (Vor- und Nachbereitung) laut KGSt
-Geschäftsführung Rat und Ausschüsse und Fraktionsarbeit: 1,25 Stellenanteile
Ø Stundenzahl im Rahmen der Sitzungsvorbereitung und der Teilnahme an Sitzungen: 21 Stunden je Sitzungsdienst * 62,00 €(ø Stundenlohn inkl. Sachkosten) = 1.302,00 €
Ø Stundenzahl für die Erstellung und Freischaltung von Niederschriften: 7 Stunden je Sitzungsdienst * 62,00 € (ø Stundenlohn inkl. Sachkosten)= 434,00 €
Ø Stundenzahl für die Betreuung in Allris für andere Fachbereiche: 2 Stunden * 62,00 € = 124,00 €
Die Kosten der Fachbereichsleiter/innen aus den Fachbereichen, die an den Sitzungen teilnehmen, finden in der Berechnung keine Berücksichtigung.
Im Durchschnitt nehmen 4 Fachbereichsleiter/innen der Verwaltung an den Sitzungen teil.
Der Stundensatz für einen Fachbereichsleiter / eine Fachbereichsleiterin (FBL) beträgt 60,80 € / Stunde.
Bei einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von 2 ¾ Stunden ergeben sich
Kosten i.H.v 167,20 € / Sitzung je teilnehmende/n Fachbereichsleiter/in, also 4* 167,20 € = = 668,80 €
- Personalkosten (Außendienst und Anwesenheit Zentrale)
Ø Stundenzahl: 4 ¾ Stunden * 30,00 € laut KGSt = 142,50 €
- Fahrtkosten (Außendienst)
0,30 € pro Km, durchschnittlich 20 km / Sitzung *0,30 € = 6,00 €
Summe Mateial- und Personalkosten: 2.913,67 € / Sitzung
Zusätzliche Kosten durch Auflösung und Neubildung der Ausschüsse:
Durch die Auflösung und anschließende Neubildung der Ausschüsse laut Ratsbeschluss am 20.12.2016 bzw. 24.01.2017 sind im Fachbereich „Büro des Bürgermeisters“ zusätzliche Kosten entstanden, insbesondere durch Arbeiten im Ratsinformationssystem Allris:
-ca. 52 Arbeitsstunden * 62,00 € (ø Stundensatz laut KGSt) = 3.224,00 €
-Kosten für die Umstellung im Ratsinformationssystem durch
Unterstützung der regioIT = 1.429,00 €
insgesamt: 4.653 €
Weitere Kosten entstehen seit der Bildung von zwei zusätzlichen Ausschüssen (Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen (AGB) und Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)). Außerdem führt die Neubildung der Ausschüsse zu Überschneidungen in den Zuständigkeiten der Fachbereiche, sodass zusätzliche Stunden der Fachbereichsleitungen für die Teilnahme an den Sitzungen entstehen. Die Kosten für die Fachbereichsleiter/inner sind bereits oben genannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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