Empfehlungsvorlage - VO/4018/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In den Haushaltsberatungen zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 hatte der Rat der Stadt Wegberg Haushaltssperren für Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung verhängt.

 

Gemäß § 81 Absatz 4 kann der Rat diese nur selbst wieder aufheben.

 

In dem von der Bezirksregierung genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept stehen für das Jahr 2017 u.a. die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen  zur Ausführung an:

 

110301K145

Kanalsanierung „Im Ländchen“

(Maßnahme aus der 5. Fortschreibung des ABK)

65.000 €

110301K151

Kanalsanierung „Am Wasserwerk) in Uevekoven

(Inlinersanierung komplette Haltung, Maßnahme aus der 5. Fortschreibung des ABK)

25.000 €

110301K152

Kanalsanierung „Barbarastraße“ und „Erkelenzer Straße“,

(Risse und Scherbenbildung im Kanal, Maßnahme aus der 5. Fortschreibung des ABK)

65.000 €

110301K153

Kanalsanierung „Marienstraße“ in Holtum

(Maßnahme aus der 5. Fortschreibung des ABK)

61.000 €

110301K154

Kanalsanierung „Mozart- und Wagnerstraße“(Maßnahme aus der 5. Fortschreibung des ABK)

35.000 €

110301K155

Kanalsanierung „Auf dem Kirchkamp“, Wildenrath (Maßnahme aus der 5. Fortschreibung des ABK)

41.000 €

110301K158

Kanalsanierung „Am Kämpchen“ und „Grobenweg“ in Uevekoven (Maßnahme aus der 5. Fortschreibung des ABK)

45.000 €

 

Bei den aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen handelt es sich ausschließlich noch um Maßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (2009-2015).

 

Gemäß Schreiben der Bezirksregierung vom 10.01.2017 sind die Maßnahmen kurzfristig durchzuführen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Haushaltsmittel wurden für die jeweiligen Maßnahmen vom Fachbereich 302 in ausreichender Höhe angemeldet und stehen zur Verfügung.

 

Alternativen:

-keine-

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat, die Haushaltssperren für die im Sachverhalt genannten Investitionsmaßnahmen aufzuheben.

Loading...