Mitteilungsvorlage - VO/4025/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Abriss der Containerklassen in Merbeck hier: Anfrage der FWW vom 20.03.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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04.04.2017
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Sachverhalt
Mit Datum vom 20.03.2017 hat die Fraktion Freie Wähler Wegberg die beigefügte Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung gestellt.
Die Anfrage wird wie folgt von der Verwaltung beantwortet:
Frage 1: Wie und wann wurde der Haushaltsansatz für den Abriss der Containerklassen ermittelt?
Wurde der Aufbau der Containerklassen auf mögliche Schadstoffe
untersucht?
Falls ja, wurden die Ergebnisse den potentiellen Käufern mitgeteilt?
Falls nein, warum wurden keine Untersuchungen vorgenommen?
Antwort der Verwaltung:
Der Haushaltsansatz für den Abriss der Container wurde Ende des Jahres 2011 für den Haushaltsplan 2012 als Kostenschätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten ermittelt.
Anfang November 2011 wurden die Containerklassen aufgrund auffälliger Gerüche in den Räumen einer Raumluftuntersuchung unterzogen. Es sollte untersucht werden, ob eine signifikante Raumluftbelastung vorliegt. Dies war laut des Untersuchungsergebnisses nicht der Fall.
Den beiden Kaufinteressenten aus 2016 wurde das Raumluftgutachten nicht zur Verfügung gestellt, da das Untersuchungsergebnis unauffällig war.
Im Oktober 2016 wurde ein Gutachten zu den Abbrucharbeiten der Containerklassen in Bezug auf vorhandene Schadstoffe in verbauten Materialien erstellt. Es wurden gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt. Dieses Gutachten wurde dem Käufer zur Verfügung gestellt.
Frage 2: Müssen/mußten potentielle Käufer eine mögliche, sachgerechte
Entsorgung von Schadstoffen nachweisen, z.B. durch eine entsprechende Zertifizierung?
Antwort der Verwaltung:
Die vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen erteilte Abbruchgenehmigung für die Containerklassen legt fest, dass der Abbruchunternehmer einen aktuellen Sachkundenachweis für Tätigkeiten nach den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 519 und 521) besitzen muss. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle ist der unteren Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.
Frage 3: Mit dem Abriss der Containerklassen wurde begonnen, warum gibt es hier einen Abrissstop?
Antwort der Verwaltung:
Die Abbrucharbeiten mussten durch das Bauordnungsamt gestoppt werden, weil zum damaligen Zeitpunkt keine Abbruchgenehmigung vorlag. Zudem wurden die Arbeiten zum Einen nicht fachgerecht ausgeführt, zum Anderen auch nicht so ausgeführt, wie vom Käufer ursprünglich angegeben.
Frage 4: Wer hat diesen veranlasst?
Antwort der Verwaltung:
Der Abrissstopp wurde vom Fachbereich 301 – Planen, Bauen, Wohnen, in Zusammenarbeit mit dem FB 303 veranlasst.
Frage 5: Wurde dem potentiellen Käufer Hilfestellung bei einer notwendigen Abrissgenehmigung geleistet?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?
Antwort der Verwaltung:
Ja, es wurde Hilfe geleistet. Der Fachbereich 303 hat als „Grundstückseigentümer“ den Abbruchantrag gestellt. Die Genehmigung wurde erteilt.
Frage 6: Wann wurde der unvollständige Abriss begonnen?
Antwort der Verwaltung:
Die Demontagearbeiten begannen am Samstag, dem 15.10.2016.
Frage 7: Wurde sichergestellt, dass Schule und Kindergarten für den Abriss geschlossen waren? Falls nein, warum nicht?
Antwort der Verwaltung:
Die Demontagearbeiten sollten nach Abstimmung der Verwaltung mit dem Käufer plangemäß am Dienstag, 18.10.2016, nach viertägiger Dauer noch innerhalb der zweiten Herbstferienwoche beendet werden. Eine Absicherung der Fläche erfolgte durch einen Bauzaun. Ein Erfordernis zur Schließung von Schule und Kindergarten während der Demontagearbeiten bestand zum damaligen Zeitpunkt nicht.
Frage 8: Wurden die umliegenden Anwohner über die Abrissarbeiten informiert?
Antwort der Verwaltung:
Eine Information der Anwohner war nicht erforderlich und erfolgte nicht.
Frage 9: Wann wird der begonnene Abriss beendet?
Antwort der Verwaltung:
Mit dem Käufer der Containerklassen wurde in beidseitigem Einverständnis ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Der Rückbau wird nun von der Verwaltung vorgenommen werden. Die Größe des Auftrages erfordert ein Vergabeverfahren. Ziel der Verwaltung ist es, den Rückbau noch in diesem Jahr umzusetzen.
Frage 10: Wie wird sichergestellt dass beim Abriss keine Schadstoffe auf das Kindergartengelände, bzw. auf den Schulhof gelangen?
Antwort der Verwaltung:
Dies wird durch die entsprechenden Bestimmungen der Abbruchgenehmigung festgelegt und ist durch das Abbruchunternehmen sicherzustellen.
Frage 11: Welche Kosten sind mit dem Teilabriss bei der Verwaltung entstanden?
Antwort der Verwaltung:
Es sind Aufwendungen für das Gutachten hinsichtlich schadstoffbelasteter Materialien in Höhe von 1.832,60 € und für eine Anmietung eines Bauzaunes in Höhe von 111,38 € / Monat entstanden. Zusätzlich sind Personalkosten in der Kernverwaltung und im Baubetriebshof (siehe Frage 12) angefallen.
Frage 12: Wie hoch war der Stundeneinsatz der beteiligten Dezernate?
Antwort der Verwaltung:
Die im Zusammenhang mit dem Rückbau der Containerklassen angefallenen Arbeitsstunden der Verwaltung sind nicht gesondert erfasst worden. Es handelt sich im Wesentlichen um Arbeitsaufwand für Sachbearbeitung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Container, der geplanten Demontage, dem Abrissstop, der Abrissgenehmigung, der Vertragsfertigung, der erforderlichen Absprachen, für die Aufstellung des Bauzaunes und die Beantwortung von Anfragen aus der Politik.
Aufgrund der vorliegenden Frage 12 wurde die Zeit für die Beantwortung dieser Anfrage erfasst. Diese beziffert sich für die beteiligten Fachbereiche auf insgesamt rund 4 Arbeitsstunden.
Frage 13: Wie hoch werden die Gesamtkosten für den vollständigen Abriss der Containerklassen voraussichtlich sein?
Antwort der Verwaltung:
Sofern die Stadt Wegberg den Rückbau der Containerklassen durchführt, schätzt der Fachbereich Gebäudewirtschaft die Gesamtkosten für den kompletten Rückbau und Herstellung des Baugrundes auf rund 27.000,- €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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180,6 kB
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