Entscheidungsvorlage - VO/4029/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 01.02.2016 wird an der Edith-Stein-Realschule und am Maximilian-Kolbe-Gymnasium eine städtische Schulsozialarbeiterin eingesetzt. Vorrangig kümmert sich die Mitarbeiterin um die Vermittlung der Maßnahmen nach dem „Bildungs-und Teilhabepaket “. Diese Maßnahme ist bis zum 31.07.2017 befristet und wird durch Mittel des Förderprogramms „Schulsozialarbeit“ des Landes NRW mit monatlichen Zuschüssen in Höhe von 3.246,00 € gefördert.

 

Mit Nachricht vom 07.03.2017 hat der Kreis Heinsberg mitgeteilt, dass das Förderprogramm „Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ ein Jahr lang bis zum 31.12.2018 weiter fortgeführt wird. Die Verwaltung beabsichtigt, am Förderprogramm erneut teilzunehmen. Die Fördersumme für diese Maßnahme an Wegberger Schulen beträgt insgesamt 38.952,00 €/Jahr. Ferner soll nach Rücksprache mit dem Gymnasium und der Realschule die Stelle aus bisher nicht genutzten Mitteln des Programms „Geld statt Stelle“ restfinanziert werden. Da der Einsatz weiterer öffentlicher Mittel für eine Restfinanzierung (ca. 21.000,00 €) nach den aktuellen Förderbedingungen fraglich ist, wurde über den Kreis Heinsberg an die Bezirksregierung eine entsprechende Anfrage gerichtet. Nach jetzigem Stand wird diese Finanzierung von der Verwaltung als umsetzbar eingestuft.

 

Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, ist der Förderantrag mit weiteren Nachweisen bis zum 05.06.2017 beim Kreis Heinsberg einzureichen. Einer der erforderlichen Nachweise ist ein Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Fortführung der Maßnahme.

 

Die Verwaltung beabsichtigt folgende Personalmaßnahmen in diesem Zusammenhang umzusetzen, damit die entsprechenden Fördermittel abgerufen werden können und der Dienstbetrieb weiter gewährleistet bleibt:

 

  1. Die derzeitige Schulsozialarbeiterin wird weiterhin befristet bis zunächst 31.12.2018 eingesetzt und führt das Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit für das Gymnasium (30%) sowie die Realschule (70%) fort.
  2. Die Stelle des Streetworkers wird weiter mit 0,23 Stellenanteilen im Bereich der Sozialarbeit für Asylbewerber (vorwiegend Unterstützungsleistungen bei der Beantragung von SGB II-Leistungen und Hilfe bei der Wohnungssuche) geführt.
  3. Die im Bereich der Flüchtlingsbetreuung zunächst bis zum 31.12.2017 befristete Stelle soll auch aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Wohnsitznahme unbefristet verlängert werden. Der Aufgabenkreis des Flüchtlingshelfers soll zukünftig um die Aufgaben eines Integrationsbeauftragten erweitert werden.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass es sich bei der Aufgabe „Schulsozialarbeit“ grundsätzlich um eine Aufgabe des Landes handelt. Trotzdem hält die Verwaltung es im Sinne der Schülerinnen und Schüler für wichtig, das angebotene Förderprogramm umzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Unter Berücksichtigung der Erträge aufgrund der Fördermittel und Übernahme der nicht geförderten Aufwendungen durch Mittel der Schulen ist die Maßnahme für die Stadt kostenneutral.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat spricht sich für eine Teilnahme am Förderprogramm „Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ bis zum 31.12.2018 aus und beauftragt die Verwaltung, fristgemäß einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

Die aufgezeigten Personalmaßnahmen sollen in die Beratungen zum Stellenplan 2018 eingebracht werden.

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