Entscheidungsvorlage - VO/4030/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von Haushaltssperren im Bereich der Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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04.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales unter TOP 2.1 mit Vorlage VO/3963/17 ausführlich die derzeitige Situation in den Schulen und die weitere Vorgehensweise zur Erstellung eines Medienentwicklungsplanes vorgestellt. Diese hat allgemein Zustimmung erhalten und soll dem Beschluss im Fachausschuss entsprechend umgesetzt werden. Ziel ist es, zu den Haushaltsberatungen ein abgestimmtes Konzept vorzulegen. In der nächsten Sitzung des Fachausschusses soll über den Sachstand berichtet werden.
Die Verwaltung hatte aufgrund der dargestellten Ausgangslage und um die Einsatzfähigkeit der vorhandenen IT auf einem sehr geringen Stand weiter sicherzustellen zu können, vorgeschlagen, die Haushaltssperren bei den investiven Sachkonten 030101B011 – 030110B011 (insgesamt gesperrte Mittel = 27.000,00 €) aufzuheben, damit dringend benötigte Ersatzbeschaffungen erfolgen können. Ein wirtschaftlicher Umgang mit den Mitteln wurde von der Verwaltung garantiert.
Folgende investive Mittel sind bei den einzelnen Sachkonten (Zusatz B011) im Haushaltsplan 2017 veranschlagt:
Produkt | Schule | Betrag |
030101 | KGS Arsbeck | 2.000,00 € |
030102 | Schule am Beeckbach | 2.000,00 € |
030104 | GGS Merbeck | 2.000,00 € |
030105 | Kastanienschule Rath-Anhoven | 2.000,00 € |
030106 | Erich-Kästner-Grundschule | 2.000,00 € |
030107 | GGS Wildenrath | 1.000,00 € |
030108 | Schule am Grenzlandring | 4.000,00 € |
030109 | Edith-Stein-Realschule | 2.000,00 € |
030110 | Maximilian Kolbe Gymnasium | 10.000,00 € |
Gesamt: | 27.000,00 € | |
Noch Im Jahre 2017 sollen folgende unabweisbare Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden:
030101 | Geschätzter Betrag: 2.800,00 € |
Ersatzbeschaffung von 4 Einzelrechnern (8 Jahre alt und defekt) für die Klassen 4 | |
030102 | Geschätzter Betrag: 0,00 € |
Keine konkrete Maßnahme geplant. Betrag dient für Unvorhergesehenes und zur Deckung bei anderen Schulen. Bei Nichtinanspruchnahme wird der Betrag nicht verausgabt. | |
030104 | Geschätzter Betrag: 0,00 € |
Keine konkrete Maßnahme geplant. Betrag dient für Unvorhergesehenes und zur Deckung bei anderen Schulen. Bei Nichtinanspruchnahme wird der Betrag nicht verausgabt. | |
030105 | Geschätzter Betrag: 4.200,00 € |
Ersatz von 6 Rechnern im zentralen PC Lernraum | |
030106 | Geschätzter Betrag: 8.800,00 € |
Zweiter Bauabschnitt „Erneuerung Computerraum“ mit 13 „Small Clients“ | |
030107 | Geschätzter Betrag: 0,00 € |
Keine konkrete Maßnahme geplant. Betrag dient für Unvorhergesehenes und zur Deckung bei anderen Schulen. Bei Nichtinanspruchnahme wird der Betrag nicht verausgabt. | |
030108 | Geschätzter Betrag: 1.500,00 € |
Ersatzbeschaffungen PC-Raum und Sekretariat. | |
030109 | Geschätzter Betrag: 0,00 € |
Keine konkrete Maßnahme geplant. Betrag dient für Unvorhergesehenes und zur Deckung bei anderen Schulen. Bei Nichtinanspruchnahme wird der Betrag nicht verausgabt. | |
030110 | Geschätzter Betrag: 9.500,00 € |
Anschaffung eines Smartboards für den Computerraum U 019, Ersatzbeschaffung Server Verwaltung | |
Addiert ergeben die einzelnen Posten einen Betrag in Höhe von 26.800,00 €. Unberücksichtigt sind hier notwendige Ersatzbeschaffungen, die aufgrund eines akuten Ausfalls entstehen. Dies gilt insbesondere für Ausfälle in den Sekretariaten.
Eine Verwendung der zu beschaffenden Ersatzgeräte im Rahmen des noch zu erstellenden Medienentwicklungsplanes ist gewährleistet, also keine „verlorene Investition“.
Wie in der Vorlage VO/3963/17 dargestellt, reichen die Mittel nur für die dringend erforderlichen Ersatzbeschaffungen zur Erhaltung des derzeitigen Ausstattungsstandes. Soweit die Mittel nicht eingesetzt werden können, kann von der Verwaltung eine nach dem Lehrplan erforderliche Mindestausstattung der Schulen im Bereich der neuen Medien nicht sichergestellt werden.
