Mitteilungsvorlage - VO/4036/17
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfW-Fraktion vom 14.12.2015_Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktion und Vertretungen - Fraktionsmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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04.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 14.12.2015 hat die AfW-Fraktion den Antrag gestellt, der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist.
Die Verwaltung hat daraufhin eine Auflistung der gezahlten Fraktionsmittel der letzten fünf Jahre erstellt. Diese ist als Anlage beigefügt.
Gem. Ziffer 4 des Runderlasses der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, ist die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen eine Ermessensentscheidung der Vertretung.
Nach dem Ratsbeschluss vom 29.05.2001 erhält jede Fraktion zur Deckung des Grundbedarfes für die Geschäftsführung einen Sockelbetrag.
Der Sockelbetrag beträgt monatlich:
- bei Fraktionen ab 10 Mitgliedern 75,00 €
- bei Fraktionen unter 10 Mitgliedern 50,00 €.
Die Regelung ersetzt die ursprünglichen Regelungen vor der €-Einführung.
Zusätzlich wird zur Deckung des mitgliederorientieren Bedarfes ein Betrag von 25,00 €/ monatlich für jedes dem Rat angehörigen Mitglied einer Fraktion gezahlt.
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.01.1999 und Beschluss des Rates vom 26.01.1999 wurde eine 10%-ige Kürzung des Sockelbetrages zur Deckung des Grundbedarfes und des mitgliederorientierten Bedarfes umgesetzt.
In seiner Ratssitzng am 13.09.2011 entschied der Rat die 10%-ige Kürzung um weitere 10 % zu erhöhen. Somit ergibt sich eine Änderung der Gesamtauszahlungssumme im Jahre 2012.
Zu der angefügten Tabelle der Aufwendungen ergeben sich folgende Erläuterungen:
2012 bezog die Fraktion Freie Wähler ihre Geschäftsräume auf der Hauptstraße. Ab diesem Zeitpunkt fielen Mietkostenerstattungen und eine Sonderzahlung für die Einrichtung der Geschäftsräume an.
Im Jahre 2013 wurde der mitgliederbezogene Bedarf der CDU durch einen Fraktionsaustritt von 16 auf 15 Mitglieder reduziert.
Die SPD-Fraktion bezog im Jahre 2013 ihre Fraktionsgeschäftsstelle auf der Hauptstraße, so dass Kosten für die Mietkostenerstattung, die Erstattung der Geschäftsraumausstattung und Renovierungsarbeiten anfielen.
Durch die Kommunalwahl 2014 kam es bei einigen Fraktionen zu Veränderungen der Fraktionssitze und somit auch zu Veränderungen des mitgliederbezogenen Bedarfes und des Grundbedarfes.
Ab Februar 2015 zogen die FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfW-Fraktion und die Fraktion der Freien Wähler in die Räumlichkeiten des Rathauses ein. Somit wurden ab diesem Zeitpunkt interene Mietkostenerstattungen (Miete, Betriebskostenpauschale inkl. Reinigung) berücksichtigt.
Für die damit verbundene Ausstattung der Räumlichkeiten und für die Telefonkosten wurden den Fraktionen Erstattungen geleistet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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19,7 kB
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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