Entscheidungsvorlage - VO/4026/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 20.03.2017 hat die Fraktion Freie Wähler Wegberg folgende Anfrage gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Februar hat die Fraktion Freie Wähler angefragt, ob der Verwaltung die Gründe für den stockenden Abriss der ehemaligen Ziegelei bekannt seien. Dies war nicht der Fall. Da die Fläche für die Gewerbeansiedlung in Wegberg wichtig ist, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Ratsitzung….“

 

Die einzelnen Fragen werden durch die Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Ist die Verwaltung in Kontakt mit dem Eigentümer der Fläche der ehemaligen Ziegelei in Uevekoven?

 

Antwort zu Frage 1.:

Ja

 

Frage 2:

Wie sieht dieser aus?

 

Antwort zu Frage 2.:

Die letzte unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer fand am 16.01.2017 statt. Hierbei hat der Eigentümer nochmals verdeutlicht, dass für eine wirtschaftliche Entwicklung des Standortes eine Erweiterung des Gewerbegebietes um nun 2 ha in Richtung Uevekoven erforderlich sei. Eine landesplanerische Anfrage zur Erweiterung des Gewerbegebietes um 1,3 ha wurde – wie berichtet – durch die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 01.09.2015 jedoch abgelehnt. Am 15.03.2017 fand daher bei der Bezirksregierung Köln ein Termin zwischen Vertretern der Bezirksregierung,  des Eigentümers und der Verwaltung statt. Die Notwendigkeit der Gewerbeentwicklung in Uevekoven wurde hierbei nachdrücklich durch den Bürgermeister unterstrichen. Es wurde vereinbart, ein Ortstermin durchzuführen.

Zu der bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerblichen Baufläche in einer Größe von 5,2 ha wurden bisher durch den Eigentümer keine Bebauungsplanunterlagen vorgelegt. Somit kann das Bebauungsplanverfahren VII-4 derzeit nicht durchgeführt werden. Auf diese Problematik und auf die erforderliche Zeitschiene wurde der Eigentümer mehrfach, zuletzt in einem Termin am 14.12.2016, deutlich hingewiesen.

 

Frage 3a:

Ist der Verwaltung bekannt, wann der Abriss abgeschlossen wird?

 

Antwort zu Frage 3:

Nein

 

Frage 3b:

Falls nein, warum wurde der Eigentümer nach Erhalt dieser Anfrage nicht kontaktiert?

 

Antwort zu Frage 3b:

Die Abbruchgenehmigung wurde mit Datum vom 14.07.2015 erteilt. Der Beginn der Abbrucharbeiten wurde am  16.07.2015 angezeigt. Danach wurde mit den Arbeiten begonnen. Gemäß § 77 BauO NRW erlischt eine Baugenehmigung erst, wenn die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Dies ist hier nicht der Fall. Somit besteht die Abbruchgenehmigung weiter fort. Der Abschluss der Abbrucharbeiten ist gemäß Genehmigung unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten anzuzeigen.  Beim Eigentümer wurde schriftlich nachgefragt, wann mit dem Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen ist. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

 

Frage 4a:

Ist die Verwaltung an Planungen zur Erschließung der Brachfläche beteiligt?

 

Antwort zu Frage 4:

Ja

 

Frage 4b:

Falls ja, wie weit ist der Planungsstand?

 

Antwort zu Frage 4b:

siehe Antwort zu Frage 2

 

Frage 5a:

Wurde mit dem Eigentümer über einen möglichen neuen Radweg gesprochen, bzw. wurde mit dem Eigentümer über die mögliche neue Einfahrtsituation gesprochen?

 

Antwort zu Frage 5a:

Nein

 

Frage 5b:

Falls nein, warum wurde der Eigentümer nach Erhalt dieser Anfrage nicht kontaktiert?

 

Antwort zu Frage 5b:

Ein erstes Gespräch über die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes  mit Vertretern der Verwaltung und mit durch den Eigentümer beauftragten Fachplanern fand am 07.07.2016 statt. Konkrete Bebauungsplanunterlagen wurden jedoch bisher noch nicht eingereicht (siehe auch Antwort zu Frage 2). Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, erfolgt die konkrete Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen (302 und 201). Hierbei sind eine mögliche neue Radwegeführung und eine mögliche neue Einfahrtsituation zu erörtern.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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