Entscheidungsvorlage - VO/4065/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 19.01.2017 beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN an der B 221n im Hinblick auf das Tourismuskonzept Hinweisschilder aufzustellen, die auf das Durchqueren der Stadt Wegberg hinweisen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW entsprechende Gespräche geführt. Dieser signalisierte grundsätzlich keine Bedenken zu haben, soweit die geplante Beschilderung nach genauem Standort und Ausführung den Richtlinien für touristische Beschilderung (RtB) entsprechen würde.

 

Unter Berücksichtigung des touristischen Schwerpunktes Mühlenstadt Wegberg schlägt die Verwaltung vor, das neue städtische Logo in ein geeignetes Format der vorgenannten Richtlinien zu übernehmen und ggf. eine erforderliche Genehmigung einzuholen, da das städtische Logo nicht unter die standardisierten Symbole touristischer Sehenswürdigkeiten fällt und damit nicht den RtB entspricht. Im Anschluss wird die Verwaltung beauftragt eine entsprechende Anfertigung der Beschilderung für den genannten Abschnitt der B 221n zu beauftragen. Zukünftig könnten dann die gleichen Schilder auch an den übrigen überörtlichen Zufahrtsstraßen in das Stadtgebiet auf die Mühlenstadt Wegberg verweisen. Diese Beschilderung würde den bereits im Haushalt vorgesehenen Austausch der Ortstafeln gegen solche mit der Bezeichnung “Mühlenstadt Wegberg“ ergänzen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten einer touristischen Hinweisbeschilderung auf die Mühlenstadt Wegberg richten sich nach dem notwendigen Format und der zulässigen Ausgestaltung eines ggf. genehmigungsfähigen Schildes.

 

Alternative:

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr verzichtet mit Rücksicht auf das laufende Haushaltssicherungskonzept bis auf Weiteres auf die touristische Ausschilderung der überörtlichen Zufahrtsstraßen in die Mühlenstadt Wegberg.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beauftragt die Verwaltung entsprechend der Sachverhaltsschilderung die zulässige Gestaltungsmöglichkeit zu ermitteln und eine ggf. erforderliche Genehmigung der touristischen Beschilderung als Hinweis auf die Mühlenstadt Wegberg einzuholen, die Kosten der Beschilderung zu ermitteln und diese bei der Aufstellung des Haushalts 2018 zu berücksichtigen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...