Mitteilungsvorlage - VO/0559/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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09.10.2007
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Sachverhalt
Straßenbeleuchtung;
Testprojekt
Die Verwaltung möchte in einem ausgewählten Gebiet der Stadt Wegberg
testen, ob der Einbau einer Dimmereinrichtung für die Straßenbeleuchtung
Auswirkungen auf den Stromverbrauch und das Beleuchtungsniveau hat.
Hierzu wird ein Testgebiet ausgewählt und die Beleuchtungsanlage dieses
Gebietes von der übrigen Beleuchtungsanlage getrennt. Über die Installation von
Zähleinrichtungen können die Betriebsstunden und der Stromverbrauch
dokumentiert werden. Ausgewertet werden nach Ablauf des Versuchszeitraumes die
Ergebnisse
Ø
Stromverbrauch
Ø
Beleuchtungsniveau
Ø
Technischer
Aufwand und
Ø
Wirtschaftlichkeit.
Für die Separierung des Testgebietes, die Installation der
Zähleinrichtungen und die Dimmereinrichtung würden Kosten in Höhe von 1.500,00
Euro netto = 1.785,00 Euro brutto als Pauschalpreis entstehen.
Die Verwaltung möchte dieses Testprojekt zusammen mit der WEST
durchführen und nach Abschluss des Tests eine Einbeziehung der Bevölkerung
durch einen Fragebogen/Beurteilungsbogen vornehmen.
Sobald das Ergebnis der Befragung bzw. Beurteilung vorliegt, wird der
Ausschuss entsprechend informiert.
Selbstanlieferung
von Sperrmüll
In
der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 07. November
2006 hatte die Verwaltung eine Erweiterung der Sperrmüllabfuhr vorgestellt und
vorgeschlagen, im Jahr 2007 den Bürgern die Selbstanlieferung von Sperrmüll auf
den bisherigen Deponien des Kreises Heinsberg zu ermöglichen. Nach Ablauf des
dritten Quartals 2007 sollte ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden.
Nach
anfänglichen Schwierigkeiten im 1. Quartal 2007 ist die auf den Annahmestellen
angelieferte Menge Sperrmüll zwischenzeitlich auf rund 20,00 to je Monat
gestiegen. Größere Schwierigkeiten sind in den vergangenen 9 Monaten nicht
aufgetreten. Von den Bürgern der Stadt Wegberg ist diese zusätzliche
Möglichkeit der Sperrmüllentsorgung sehr positiv aufgenommen worden. Auch der
Kreis Heinsberg als Betreiber der Annahmestelle hat keine Schwierigkeiten bei
der Anlieferung festgestellt. Die Wartezeit bis zur Wiegung der angelieferten
Abfälle lässt sich leider nicht verkürzen. Das Personal der Annahmestelle hält
sich bei der Annahme der Abfälle an die Bestimmungen der Abfallsatzung der
Stadt Wegberg.
Bei
einer sich abzeichnenden Anlieferung von ca. 20 to Sperrmüll monatlich kann mit
einer Jahresmenge von rund 250 to gerechnet werden. Bei etwa 20 % der Menge
handelt es sich um Altholz, bei etwa 2 % liegt der Anteil an Altmetall. Hieraus
ergibt sich folgende Ersparnis zur Sperrmüllsammlung im Rahmen der Unternehmerentsorgung:
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Selbstanlieferung/to |
Unternehmeranlieferung/to |
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Nicht
verwertbarer Sperrmüll |
0,00 € |
61,50 € |
|
Altholz |
0,00 € |
61,58 € |
|
Altmetall |
0,00 € |
103,04 € |
|
Kosten für Entsorgung/ Verwertung |
Selbstanlieferung/to |
Unternehmeranlieferung/to |
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Nicht verwertbarer Sperrmüll |
230,00 € |
230,00 € |
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Altholz |
60,00 € |
122,74 € |
|
Altmetall |
0,00 € |
122,74 € |
|
195 to nicht verwertbarer Sperrmüll |
44.850,00 € |
56.842,50 € |
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50 to
Altholz |
3.000,00 € |
9.216,00 € |
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5 to
Altmetall |
0,00 € |
1.128,90 € |
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Insgesamt |
47.850,00
€ |
67.187,40
€ |
Die
- modellhaft - errechnete Ersparnis liegt somit bei rund 20.000,00 €
jährlich. Aus der Ersparnis errechnet sich eine mögliche Senkung der
Gewichtsgebühr von ca. 0,01 €/kg. Bei einer statistischen Abfallmenge von
125 kg/Einwohner/Jahr beträgt die Ersparnis je Bürger ca. 1,25 €.
Die
Verwaltung ist der Auffassung, die Selbstanlieferung von Sperrmüll auch im Jahr
2008 zu ermöglichen und bittet den Ausschuss um Zustimmung.
Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes I 13 B Wegberg, Harbeck
Die Eigentümerin eines am
Ryther Weg gelegenen bebaubaren Grundstückes beantragt mit Schreiben vom
13.09.2007 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes I 13 B Wegberg,
Harbeck.
Auf Basis des
Bebauungsplanes wurde ein vom Rat der Stadt angeordnetes Umlegungsverfahren
abschließend beendet. Zurzeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur Erstellung
der Kanal- und Straßenbauarbeiten unter Berücksichtigung der
Bebauungsplanvorgaben.
Der Antrag wird
insbesondere damit begründet, dass bei Verwirklichung des Bebauungsplanes (=
Durchführung von Bauvorhaben) eine bisher vorhandene Zufahrt zu einem
Betriebsgelände nicht mehr aufrecht erhalten bleiben könne, weil der Eigentümer
einer Nachbarparzelle dann die weitere Nutzung der Zufahrt verwehrt.
Nach Auffassung der
Verwaltung ist das Gesuch unbegründet. Es ist nicht erkennbar, mit welchen
Argumenten der Nachbar ein seit Jahren bestehendes (und bisher widerspruchslos
akzeptiertes) Zufahrtsrecht nunmehr untersagen will, zumal die weitere Nutzung
der Zufahrt keinerlei Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzbarkeit seiner
Fläche hat.
Zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Bebauungsplanes sind derartige Forderungen (die gegebenenfalls
abwägungsrelevant gewesen wären) seitens der Antragstellerin bzw. ihres
Ehemannes nicht vorgetragen worden.
Die Verwaltung
beabsichtigt, das Gesuch abzulehnen.
