Mitteilungsvorlage - VO/0559/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Straßenbeleuchtung; Testprojekt

Die Verwaltung möchte in einem ausgewählten Gebiet der Stadt Wegberg testen, ob der Einbau einer Dimmereinrichtung für die Straßenbeleuchtung Auswirkungen auf den Stromverbrauch und das Beleuchtungsniveau hat.

 

Hierzu wird ein Testgebiet ausgewählt und die Beleuchtungsanlage dieses Gebietes von der übrigen Beleuchtungsanlage getrennt. Über die Installation von Zähleinrichtungen können die Betriebsstunden und der Stromverbrauch dokumentiert werden. Ausgewertet werden nach Ablauf des Versuchszeitraumes die Ergebnisse

Ø      Stromverbrauch

Ø      Beleuchtungsniveau

Ø      Technischer Aufwand und

Ø      Wirtschaftlichkeit.

 

Für die Separierung des Testgebietes, die Installation der Zähleinrichtungen und die Dimmereinrichtung würden Kosten in Höhe von 1.500,00 Euro netto = 1.785,00 Euro brutto als Pauschalpreis entstehen.

 

Die Verwaltung möchte dieses Testprojekt zusammen mit der WEST durchführen und nach Abschluss des Tests eine Einbeziehung der Bevölkerung durch einen Fragebogen/Beurteilungsbogen vornehmen.

 

Sobald das Ergebnis der Befragung bzw. Beurteilung vorliegt, wird der Ausschuss entsprechend informiert.

 

 

Selbstanlieferung von Sperrmüll

 

In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 07. November 2006 hatte die Verwaltung eine Erweiterung der Sperrmüllabfuhr vorgestellt und vorgeschlagen, im Jahr 2007 den Bürgern die Selbstanlieferung von Sperrmüll auf den bisherigen Deponien des Kreises Heinsberg zu ermöglichen. Nach Ablauf des dritten Quartals 2007 sollte ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden.

 

Nach anfänglichen Schwierigkeiten im 1. Quartal 2007 ist die auf den Annahmestellen angelieferte Menge Sperrmüll zwischenzeitlich auf rund 20,00 to je Monat gestiegen. Größere Schwierigkeiten sind in den vergangenen 9 Monaten nicht aufgetreten. Von den Bürgern der Stadt Wegberg ist diese zusätzliche Möglichkeit der Sperrmüllentsorgung sehr positiv aufgenommen worden. Auch der Kreis Heinsberg als Betreiber der Annahmestelle hat keine Schwierigkeiten bei der Anlieferung festgestellt. Die Wartezeit bis zur Wiegung der angelieferten Abfälle lässt sich leider nicht verkürzen. Das Personal der Annahmestelle hält sich bei der Annahme der Abfälle an die Bestimmungen der Abfallsatzung der Stadt Wegberg.

 

Bei einer sich abzeichnenden Anlieferung von ca. 20 to Sperrmüll monatlich kann mit einer Jahresmenge von rund 250 to gerechnet werden. Bei etwa 20 % der Menge handelt es sich um Altholz, bei etwa 2 % liegt der Anteil an Altmetall. Hieraus ergibt sich folgende Ersparnis zur Sperrmüllsammlung im Rahmen der Unternehmerentsorgung:

 

 

 

Selbstanlieferung/to

Unternehmeranlieferung/to

Nicht verwertbarer Sperrmüll

0,00 €

61,50 €

Altholz

0,00 €

61,58 €

Altmetall

0,00 €

103,04 €

 

Kosten für Entsorgung/ Verwertung

Selbstanlieferung/to

Unternehmeranlieferung/to

Nicht verwertbarer Sperrmüll

230,00 €

230,00 €

Altholz

60,00 €

122,74 €

Altmetall

0,00 €

122,74 €

 

195 to nicht verwertbarer

            Sperrmüll

44.850,00 €

56.842,50 €

  50 to Altholz

3.000,00 €

9.216,00 €

    5 to Altmetall

0,00 €

1.128,90 €

 

 

 

Insgesamt

47.850,00 €

67.187,40 €

 

Die - modellhaft - errechnete Ersparnis liegt somit bei rund 20.000,00 € jährlich. Aus der Ersparnis errechnet sich eine mögliche Senkung der Gewichtsgebühr von ca. 0,01 €/kg. Bei einer statistischen Abfallmenge von 125 kg/Einwohner/Jahr beträgt die Ersparnis je Bürger ca. 1,25 €.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, die Selbstanlieferung von Sperrmüll auch im Jahr 2008 zu ermöglichen und bittet den Ausschuss um Zustimmung.

 

 

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes I 13 B Wegberg, Harbeck

 

Die Eigentümerin eines am Ryther Weg gelegenen bebaubaren Grundstückes beantragt mit Schreiben vom 13.09.2007 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes I 13 B Wegberg, Harbeck.

Auf Basis des Bebauungsplanes wurde ein vom Rat der Stadt angeordnetes Umlegungsverfahren abschließend beendet. Zurzeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur Erstellung der Kanal- und Straßenbauarbeiten unter Berücksichtigung der Bebauungsplanvorgaben.

 

Der Antrag wird insbesondere damit begründet, dass bei Verwirklichung des Bebauungsplanes (= Durchführung von Bauvorhaben) eine bisher vorhandene Zufahrt zu einem Betriebsgelände nicht mehr aufrecht erhalten bleiben könne, weil der Eigentümer einer Nachbarparzelle dann die weitere Nutzung der Zufahrt verwehrt.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist das Gesuch unbegründet. Es ist nicht erkennbar, mit welchen Argumenten der Nachbar ein seit Jahren bestehendes (und bisher widerspruchslos akzeptiertes) Zufahrtsrecht nunmehr untersagen will, zumal die weitere Nutzung der Zufahrt keinerlei Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzbarkeit seiner Fläche hat.

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes sind derartige Forderungen (die gegebenenfalls abwägungsrelevant gewesen wären) seitens der Antragstellerin bzw. ihres Ehemannes nicht vorgetragen worden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, das Gesuch abzulehnen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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