Entscheidungsvorlage - VO/4080/17
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung eines verschmutzungsabhängigen Gebührenmaßstabes bei den Abwassergebühren; Veröffentlichung der Studie des FiW; Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 14.03.2017 nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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16.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Freie Wähler Wegberg hat am 14.03.2017 nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Antrag auf Veröffentlichung/Teilveröffentlichung der Studie des FiW Aachen zur Prüfung der Neugestaltung eines Starkverschmutzerzuschlages für die Abwassergebührensatzung in anonymisierter Fassung gestellt. Der Antrag wurde vom Rat in der Sitzung am 04.04. an den Fachauschuss verwiesen.
Die SPD-Fraktion hatte am 06.12.2012 den Antrag gestellt, einen Starkverschmutzerzuschlag bei einem neu zu erstellenden Gebührenmodell zu den Abwassergebühren einzuführen. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 07.03.2013 auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Gebührenmodell zu entwickeln. Die Entscheidungsgrundlagen sollten durch eine wissenschaftliche Studie unterstützt werden.
Das mit der Studie beauftragte Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW) e.V. hat den Abschlussbericht zur Prüfung eines Starkverschmutzerzuschlages für die Abwassergebührensatzung vorgelegt und darin die Effekte einer gestaffelten und zum Teil schmutzfrachtabhängigen Gebühr im Vergleich zum bisherigen Gebührenmodell dargestellt. Die Studie wurde dem Fachausschuss für die Sitzung am 14.02.2017 (VO/3934/17) zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In der Sitzung des Fachausschusses am 28.03.2017 (SI/1127/17 VO/4017/17) haben Vertreter des FiW die Grundzüge zur Berechnung eines Starkverschmutzerzuschlages innerhalb eines verschmutzungsabhängigen Gebührensystems erläutert und Aussagen zur Belastbarkeit der Datengrundlage getätigt.
Da die Grundlagen zu Abwasserinhaltsstoffen und deren Frachtmengen auf konkrete Einleiter Bezug nehmen, wurde die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Rechtliche Bedenken bestehen aus Gründen des Datenschutzes bei der Veröffentlichung der Studie im Volltext bzw. bei einer auszugsweisen Veröffentlichung, da Rückschlüsse auf Firmen bzw. deren schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Produktionsmengen, eingesetzte Chemikalien, Produktionsaufwand usw.) möglich sind.
Bedenken bestehen aber auch bei einer (Teil-) Veröffentlichung nach Unkenntlichmachung aller datenschutzrelevanter Passagen und Wertetabellen (z. B. Firmennamen, Abwassermengen, Messwerte und Auswertungen von qualitativen und quantitativen Analysen spezifischer Abwasserinhaltsstoffe), da so viele Textstellen betroffen wären, dass der verbleibende Text jeglichen logischen Zusammenhang verliert und damit für den Leser keinen informatorischen Wert besitzt.
Gegen die Veröffentlichung des Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung des Fachausschusses vom 28.03.2017 und der wesentlichen Aussagen der Studie zur Möglichkeit der Einführung eines neuen Gebührenmodells bestehen keine Bedenken.
Da das Thema Abwassergebühren und die verursachergerechte Kostenverteilung bei den Bürgerinnen und Bürgern und in der Presse zur Zeit ausgiebig diskutiert wird, schlägt die Verwaltung vor, weitere Informationen in geeigneter Form auf der Internetseite der Stadt un
d den übrigen Medien zu veröffentlichen:
„Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschloss am 28.03.2017, die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Vorbereitungen zur Erstellung eines Abwassergebührenmodells mit verursachergerechter, schmutzfrachtabhängiger Verteilung der Kosten zu treffen. Politisches Ziel ist die Einführung der neuen Gebührenstruktur zum 01.01.2019. Das neue Gebührenmodell soll die bisherige einheitliche Verteilung der Kosten im Abwasserbereich auf den Trinkwasserverbrauch ablösen und Einleiter mit besonders hohen Schmutzfrachten, welche bei der Abwasserreinigung erhöhte Kosten verursachen, stärker finanziell belasten. Bei dieser qualifizierten Verteilung der Kosten kann die Vielzahl der Einleiter mit „normalem“ (hauslichen) Abwasser (sog. kommunales Abwasser) entlastet werden. Die Studie des Forschungsinstituts für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen FiW e.V. im Auftrag der Stadt Wegberg zur Einführung eines Starkverschmutzerzuschlags innerhalb eines neuen Gebührenmodells mit einer verschmutzungsabhängigen Verteilung der Kosten bildet die Grundlage im Entscheidungsprozess. Dem Beschluss des Ausschusses, die Einführung dieses neuen Gebührenmodells vorzubereiten, liegen folgende Kernaussagen der Studie zugrunde (der Volltext der Studie kann aus datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb des Entscheidungsprozesses zur endgültigen Einführung des Gebührenmodells durch Ratsbeschluss über eine neu zu beschließende Gebührensatzung nicht veröffentlicht werden):
In einem Gebührenmodell mit einer verursachergerechten, verschmutzungsabhängigen Kostenverteilung ist grundsätzlich eine Gebührenentlastung bei der Einleitung häuslichen Abwassers bei gleichzeitiger Mehrbelastung für die Einleiter stark verschmutzter Abwässer (i. d. R. industrielles oder gewerbliches Abwasser) möglich.
Auf die Einleitung häuslichen Abwassers erfolgt kein Starkverschmutzerzuschlag.
Bei der Bewertung der Daten aus dem Jahr 2014 wäre unter Berücksichtigung eines Gebührenmodells mit Starkverschmutzerzuschlag die Abwassergebühr für häusliches Abwasser um ca. 0,40 € /m3 günstiger ausgefallen als die tatsächlich veranlagte Gebühr. Dies gilt ausdrücklich nur für das Jahr 2014. Verläßliche Aussagen für Folgejahre sind ohne weitere Untersuchungen nicht möglich.
Bei der Verbesserung der Abwasserqualität der Starkverschmutzer wird sich die Gebühr für diese Einleitung wegen geringerer Zuschläge bis hin zu deren Wegfall verringern. Sinkt die Höhe der Zuschläge in der Gebührenbedarfsberechnung, werden die Gebühren für das häusliche Abwasser steigen.
Zur Absicherung der vorstehenden Aussagen und zur gerichtsfesten Erhebung der Abwassergebühren im Hinblick auf eine Umstellung des Gebührensystems ab dem 01.01.2019 ist die Einbeziehung von Daten (Kosten der Abwasserbeseitigung, Belastung der Kläranlage, Abwasseranalysen potentieller Starkverschmutzer) der Jahre 2015 und 2016 zwingend erforderlich.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung eines Gebührenmodells mit Starkverschmutzerzuschlag war auf der Datengrundlage 2014 nicht gegeben.
Die endgültige Entscheidung über die Einführung eines neuen Gebührenmodells trifft der Rat.“
Anlagen
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(wie Dokument)
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497,2 kB
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