Entscheidungsvorlage - VO/0562/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsorgung von Einmalwindeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Braun, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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09.10.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit der Einführung des Wiegesystems in der Stadt
Wegberg zum 01. April 1998 werden immer wieder Wünsche geäußert, die die
Erfassung und Entsorgung von Einwegwindeln betreffen. Die Wünsche richten sich
zumeist auf die Bereitstellung von kostenlosen Windelsäcken oder -tonnen und
werden meist durch junge Familien geäußert. Ebenso wird aus dem Kreis der
inkontinenten Personen nachgefragt.
Bereits
vor der Einführung des Wiegesystems ist über eine Lösung nachgedacht worden.
Ende des Jahres 1997 wurde durch den Rat der Stadt jedoch eine Vergünstigung
für den betroffenen Personenkreis als nicht durchführbar abgelehnt. Grund
hierfür sind die gesetzlichen Vorschriften, die eine soziale Komponente im
Abfallgebührenrecht nicht zulassen. Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 Landesabfallgesetz (LAbfG)
ist eine Stadt/Gemeinde verpflichtet, über die Abfallgebühr wirksame Anreize
zur Abfallvermeidung und -verwertung für die gebührenpflichtigen Benutzer der
kommunalen Abfallentsorgung zu schaffen. Die Erzeuger der Abfälle sind
entsprechend der von ihnen produzierten Abfallmenge mit Abfallgebühren zu
belasten. Dies ergibt sich auch aus § 6 Abs. 3 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW
(KAG), wonach die Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur
tatsächlichen Inanspruchnahme stehen darf.
Vor
diesem Hintergrund ist es unzulässig, kostenlose Windeltonnen oder -säcke für
Familien mit Kleinkindern oder für Familien mit pflegebedürftigen,
inkontinenten Personen einzuführen und die Kosten über die Abfallgebühren auf
alle abfallgebührenpflichtigen Personen abzuwälzen. Die Unzulässigkeit ergibt
sich zum einen daraus, dass derjenige, der Einwegwindeln benutzt, entsprechend
der Abfallmenge auch zu Abfallgebühren herangezogen werden muss, weil
alternativ auch die Möglichkeit bestünde, mit Blick auf die Abfallvermeidung
waschbare Windeln aus Stoff zu benutzen. Entschließt sich jemand - was ohne
jeden Zweifel nachvollziehbar ist - dazu, keine Stoffwindeln zu benutzen, so
muss er für die Entsorgung auch mit Abfallgebühren belastet werden. Diese Belastung entspricht im Übrigen auch
dem Regelungsgehalt des § 9 Abs. 2 Satz 3 LAbfG, wonach nur derjenige wirksame
Anreize über die Abfallgebühr erhalten soll, der Abfälle vermeidet oder
verwertet.
Kostenlose
Windeltonnen/-säcke für Familien mit Kleinkindern oder Familien, die
inkontinente Personen pflegen sind deshalb nur möglich, wenn die Kosten hierfür
komplett über allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden. Soziale
Gebührenabschläge und die hieraus resultierenden Einnahmeausfälle bei den
Gebühren müssen demnach komplett über allgemeine Haushaltsmittel abgedeckt
werden und dürfen nicht den übrigen sozial nicht begünstigten
Abfallgebührenzahlern angelastet werden.
In
anderen Kommunen werden gesonderte Möglichkeiten für die Entsorgung von
Einwegwindeln angeboten. Die Palette reicht von einer Abholung am Grundstück
(Anfallstelle) über Depotcontainer, Gestellung von kostenfreien und
kostenpflichtigen Windeltonnen/Windelsäcken mit einer Gebühr zwischen 3,00
€ und 6,00 € bis hin zur
Zahlung von Zuschüssen bei der Inanspruchnahme von Mehrwegwindeln.
Die
Stadt Wegberg erfasst Einwegwindeln über die Restmüllabfuhr. Der Preis je
Kilogramm beträgt wie beim Restmüll 0,34 €. Um die durchschnittliche
Belastung errechnen zu können muss das anfallende Gewicht errechnet werden.
Entsprechende Versuche ergaben die Menge von 70 Liter je vierzehn Tage mit
einem Gewicht von ca. 12,0 kg je Sack. Die entstehenden Jahreskosten betragen
somit ca. 312 kg x 0,34 = 106,08
€. Im Stadtgebiet Wegberg leben ca. 700 Kinder im Alter zwischen 0 und
2.5 Jahren. Eine vorsichtige Schätzung der in Privathaushalten gepflegten
inkontinenten Personen liegt bei 500 Personen. Tatsächlich wird diese Anzahl
jedoch wahrscheinlich weitaus höher liegen. Bei einer Ausgangsbasis von 1.200
Personen x 312 kg jährlich ergibt sich ein Abfallgewicht von rund 374.500 kg.
Die hieraus resultierenden Entsorgungskosten betragen somit jährlich rund
127.000,00 €.
Wie
bereits erwähnt besteht im Gebührenrecht keine Möglichkeit, aus sozialen Gründen
kostenfreie Tonnen/Säcke einzuführen. Eine Finanzierung aus allgemeinen
Haushaltsmitteln ist nicht möglich, da diese nicht zur Verfügung stehen. Es
stellt sich die Frage, ob die Stadt Wegberg unbedingt eine Vergünstigung der
Familien anbieten will. Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes sind
dann nach Auffassung der Verwaltung alle betroffenen Familien auch
gleich zu behandeln. Im Falle angebotener Vergünstigungen ist dann zu
überlegen, ob Windelsäcke angeboten werden, die kostengünstig zu erwerben sind.
Zurzeit werden offiziell Restmüllsäcke zu einem Preis von 8,00 € je Sack
angeboten. Da rechnerisch ca. 12 kg je
70 Litersack anfallen und die Gewichtsgebühr 0,34 €/kg beträgt würde der
Verkaufspreis für einen Windelsack rund 4,00 € betragen. Da in der
Gewichtsgebühr von 0,34 € auch die Kosten der Deponierung anderer Abfälle
eingerechnet sind (z. B. Grünabfuhr und Schadstoff) bietet sich die Berechnung
der tatsächlichen Verbrennungspreise für Restmüll an. Diese betragen 0,23
€/kg. Somit würde sich ein Preis von 2,76 € errechnen. Hinzu kommen
noch die Kosten für die Einsammlung und den Transport der Windelsäcke von
zurzeit 0,81 € + Mehrwertsteuer = 0,96 €. In diesem Fall würde sich
der Verkaufspreis für einen Windelsack auf 3,72 € errechnen und dadurch
eine Ersparnis von rund 10,00 € je Jahr möglich sein.
Eine
weitere Möglichkeit ist eine Übernahme der Einwegwindeln durch die Müllabfuhr.
Dies würde jedoch voraussetzen, dass aus allgemeinen Haushaltsmitteln je Jahr
etwa 90.000,00 € (1.200 x 312 kg x 0,23 €) dem
Gebührenhaushalt zuzuführen wären.
In
den letzten Jahren haben ständige Fortschritte dazu geführt, dass Einwegwindeln
verwertet werden können. In entsprechenden Anlagen werden die Windeln
aufgeweicht, in einzelne Fraktionen getrennt und die gewonnenen Rohstoffe
stofflich verwertet. Auf Anfrage bietet die Fa. Kreislaufwirtschaft Maurer
& Wissing eine Erfassung von Windelsäcken über einen stationären,
geschlossenen Depotcontainer mit wöchentlicher Leerung an. Die Windeln werden
einer Verwertungsanlage in den Niederlanden zugeführt. Für die Gestellung der
Säcke, des Depotcontainers sowie den Transport und die Verwertung liegt der
Angebotspreis bei 4,50 €/Sack zuzüglich Mehrwertsteuer = 5,35 je Sack.
Die Verwaltung
vertritt die Auffassung, dass eine Sonderregelung für eine gesonderte Erfassung
von Einwegwindeln nicht geschaffen werden sollte. Hierbei wurde auch
berücksichtigt, dass zum Ausgleich von Mehraufwendungen Zahlungen von
Geldleistungen (Kindergeld, Pflegegeld) erfolgen, sowie steuerliche Vorteile
geschaffen werden. Am Grundsatz der wirklichkeitsnahen Veranlagung zu Gebühren
ist festzuhalten.
