Entscheidungsvorlage - VO/4033/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für den Schiedsamtsbezirk III der Stadt Wegberg, der die Ortschaften Arsbeck, Dalheim-Rödgen, Merbeck, Petersholz, Schwaam, Tetelrath, Venheyde, Venn und Wildenrath umfasst, läuft die Amtszeit von fünf Jahren am 02.05.2017 ab. Die derzeitige Amtsinhaberin, Frau Botz, und deren Stellvertreter, Herr Spitler, haben sich bereit erklärt, dieses Amt für eine weitere Wahlperiode von fünf Jahren zu übernehmen.

Da die bisherige Schiedsfrau und ihr Stellvertreter an einer Wiederwahl interessiert sind, erfolgte keine Ausschreibung.

Frau Botz übt das Amt seit 2007 aus. Herr Spitler wurde bereits 2003 für die Schiedsamtsbezirke I und II zum Stellvertreter gewählt; seit 2008 ist er für den Schiedsamtsbezirk I zuständig und Stellvertreter für die Bezirke II und III.

 

Die Verwaltungsvorschrift zu § 3 Schiedsamtsgesetz NRW sieht vor, dass die Gemeinde vor der Wahl die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören soll; dies gilt auch für die Wiederwahl. Im Fall der Wiederwahl kann auch eine Stellungnahme der Leitung des Amtsgerichts eingeholt werden.

Die Bezirksvereinigung Mönchengladbach des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) wurde daher für die beabsichtigten Wiederwahlen angehört. 

 

Zur Wiederwahl der Frau Botz hat sich die Bezirksvereinigung der Schiedsleute inhaltlich nicht geäußert, da Frau Botz bisher an Veranstaltungen des BDS nicht teilgenommen hat. Aus Sicht der Verwaltung stellt dies aber kein Ausschlusskriterium dar.

Die Wiederwahl des Herrn Spitler hat die Bezirksvereinigung uneingeschränkt befürwortet, da er dort als engagierter und kompetenter Kollege bekannt ist.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es zu begrüßen ist, wenn sich die bisher gewählte Schiedsperson bereiterklärt, für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen, da ihre Erfahrung in diesem Amt der Kontinuität der Rechtssicherheit im Schiedsamtsbezirk dient.

Die Verwaltung schlägt daher die Wiederwahl sowohl der Schiedsfrau, Frau Botz, als auch  ihres Stellvertreters, Herrn Spitler, vor.

Auf eine Stellungnahme der Leitung des Amtsgerichts Erkelenz wurde verzichtet.

 

Nach den VV zu § 3 Schiedsamtsgesetz NRW ist für jeden Schiedsamtsbezirk in einem getrennten Wahlgang die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Demzufolge sind für die jetzt anstehende Wahl zwei getrennte Abstimmungen erforderlich. Bis zum Amtsantritt der neu gewählten Schiedsleute bleiben die bisherigen Amtsinhaber in ihrer Funktion.

Zuständig für die Einteilung der Schiedsbezirke und die Wahl der Schiedspersonen ist nach § 3 der Zuständigkeitsordnung der Haupt- und Finanzausschuss.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch die Wahl entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt für den Schiedsamtsbezirk Wegberg III Frau Stefanie Botz, wohnhaft In Tetelrath 80 in Wegberg zur Schiedsfrau für die Dauer von weiteren fünf Jahren.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt für den Schiedsamtsbezirk III Herrn Kurt Theodor Spitler, wohnhaft Mühltalweg 66a in Wegberg zum stellvertretenden Schiedsmann für die Dauer von weiteren fünf Jahren.
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