Mitteilungsvorlage - VO/4094/17
Grunddaten
- Betreff:
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3. Gruppe (Notgruppe) in der KiTa Merbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Zybell, Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Kenntnisnahme
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23.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der hohen Anmeldezahlen im Stadtgebiet muss aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Wegberg eine Übergangslösung zur Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze gefunden werden. Hierfür verantwortlich ist das Jugendamt des Kreises Heinsberg als örtlicher Träger der Jugendhilfe.
Nach intensiven Gesprächen mit dem Kreisjugendamt, der Verwaltung und der Leitung der Kindertagesstätte, soll eine Erweiterung des städtischen Kindergartens Merbeck -durch Aufbau eines ca. 54 qm großen Containers- erfolgen. In diesem Container soll ein Bewegungsraum eingerichtet werden, die Einrichtung der Gruppenplätze erfolgt im bisherigen Bewegungsraum innerhalb des Gebäudes.
Hierdurch können in der Einrichtung 15 Plätze zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Miete des Containers soll zunächst für 2 Jahre erfolgen mit der Option einer jährlichen Verlängerung.
Die Gebäudewirtschaft des Kreises Heinsberg hat die vorbereitenden Verhandlungen mit der Containerfirma Algeco aus Neuss geführt, die vorbereitenden Unterbau-, Aufbau- und Pflasterarbeiten in Auftrag gegeben und den Bauantrag gestellt.
Für die Bereitstellung der Plätze ist das Kreisjugendamt zuständig. Die Stadt Wegberg wird die zusätzliche Gruppe zunächst einrichten, da das Kreisjugendamt keine eigenen Kindertagesstätten unterhält. Sämtliche Kosten, also auch der sonst nicht gedeckte Trägeranteil, werden wegen der Notsituation vom Jugendamt übernommen.
Für den Mietvertrag inklusive der einmaligen Aufstellungs- und Abbaukosten bittet das Kreisjugendamt die Stadt Wegberg, als Mieter aufzutreten. Dies hat den Vorteil, dass für die Mietkosten Zuschüsse beim Land im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes beantragt werden können. Außerdem kann das Kreisjugendamt die finanzielle Abwicklung im Rahmen des beschlossenen Kreishaushaltes gewährleisten, während für eigene bauliche Maßnahmen des Kreisjugendamtes keine Mittel vorgesehen sind.
Zur Abwicklung hat das Kreisjugendamt nach Rücksprache mit dem Kämmerer des Kreises schriftlich zugesichert, dass bei Vorlage einer Rechnung (per Fax oder Mail) im Zusammenhang mit der Übergangslösung umgehend die zu zahlenden Beträge an die Stadtverwaltung überwiesen werden, so dass keine Vorleistung durch die Stadtkasse erforderlich wird. Für die Miete sowie den Trägeranteil der Betriebskosten wurden monatliche Abschlagszahlungen zugesichert.
Der Aufbau des Containers und die übrigen Umbauarbeiten sollen in den letzten drei Wochen der Sommerferien (07. - 25.08.) erfolgen, in denen der Kindergarten geschlossen ist!
Der Container soll dann ab dem 01.09.2017 in Nutzung genommen werden.
