Entscheidungsvorlage - VO/4103/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat am 17.04.2014 einen Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg „Erstellung einer Bürgerbeteiligungssatzung“ gestellt. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. Mit Antrag vom 26.04.2016 hat die CDU-Fraktion einen Antrag zur „Steigerung des bürgerschaftlichen Engagements“ gestellt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017 wurde beschlossen, beide Anträge zusammen zu fassen und die Themen in einem Arbeitskreis mit externer Unterstützung zu bearbeiten.

 

Wie angekündigt hat ein Mitarbeiter der Verwaltung am 26.04.2017 an einer Fortbildung zum Thema „Bürgerbeteiligung – Instrumente, Umsetzung und Best Practice“ der Kommunalagentur NRW teilgenommen. Dabei wurde seitens der Teilnehmer u.a. über die Erfahrungen mit externer Begleitung bei der Entwicklung von Konzepten zur Bürgerbeteiligung gesprochen, die nicht immer positiv waren. Insbesondere wurde seitens der Moderatoren der Veranstaltung die Entwicklung einer „Satzung“ zur Bürgerbeteiligung kritisch gesehen und eher die Herausgabe von „Leitlinien“ als den besseren Weg gesehen, der flexiblere Beteiligungsmöglichkeiten auf den Einzelfall bezogen zulässt.

 

Um das Projekt weiter voranzubringen und um auf ein Netzwerk von Erfahrungen zur Bürgerbeteiligung, Bürgerinformation und zum Bürgerengagement zurückgreifen zu können, schlägt die Verwaltung vor, sich auf eine Ausschreibung auf ein genau auf diese Themen zugeschnittenen Projekt zu bewerben.

 

Die Verwaltung hat am 02.05.2017 Ausschreibungsunterlagen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW erhalten, die ein Projekt „Zukunftsfaktor Bürgerengagement“ mit einer Entwicklungswerkstatt für kommunale Engagementstrategien erhalten. 10 Kommunen in NRW erhalten die Möglichkeit, den systematischen Auf- und Ausbau von Bürgerengagement strategisch anzugehen. 

 

Das Projekt richtet sich an Städte, Gemeinden und Kreise, die Bürgerengagement als zukunftswirksames Handlungsfeld erkannt haben und eher noch am Anfang einer zielführenden Strategie- und Strukturentwicklung stehen und/oder einen besonderen Handlungsbedarf haben.

Die Entwicklungswerkstatt bietet die Gelegenheit, fachlich begleitet

-          lokal abgestimmte Konzepte und Strategien zur Förderung von bürgerschaftlichem/ehrenamtlichem Engagement (weiter-) zu entwickeln und zu erproben,

-          sich mit anderen Städten, Gemeinden und Kreisen über Potenziale, Handlungsoptionen aber auch mögliche Stolpersteine intensiv auszutauschen,

-          sich auf Landesebene als engagementfreundliche Kommune zu profilieren,

-          Verwaltungsmitarbeitende im Rahmen einer passgenauen prozessorientierten Fortbildung für diese anspruchsvolle Querschnittsaufgabe zu qualifizieren.

 

An dem Projekt „Zukunftsfaktor Bürgerengagement“ kann pro Kommune ein Team von zwei hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeitenden mitwirken. Das bedeutet im Einzelnen:

-          Teilnahme an einer bedarfsorientierten „Entwicklungswerkstatt“, die sechs Workshops umfasst. Die Verwaltungsmitarbeitenden werden dabei von einem Moderatorentandem begleitet und zusätzlich von externen Fachleuten punktuell unterstützt. Sie erwerben dabei das für die Querschnittsaufgabe notwendige Wissen und die entsprechenden Kompetenzen.

-          Teilnahme am NRW-weiten Fachkongress des MFKJKS am 16. Oktober 2017 in Bonn. In diese Tagung ist der offizielle Projektauftakt integriert.

-          Vernetzung auf Landesebene

-          Fachliche Einzelberatung und Begleitung.

 

Die Teilnahme an der Entwicklungswerkstatt ist eine der Zugangsmöglichkeiten zum „Kommunen-Netzwerk: engagiert in NRW“. In diesem haben sich zwischenzeitlich 36 engagierte Städte, Gemeinden und Kreise zusammengeschlossen, um sich – auch nach der Entwicklungswerkstatt – auszutauschen und in regelmäßigen Treffen bedarfsorientiert fortzubilden, d.h. von- und miteinander zu lernen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist ein weiteres in der Engagementförderung aktives Netzwerk-Mitglied.

 

Die Beratung und Qualifizierung ist für die ausgewählten Kommunen kostenfrei. Lediglich die Kosten für Übernachtung und Verpflegung während der sechs Workshops in Siegburg sowie des Projektauftakts sind von den Kommunen selbst zu tragen. Hierfür wird, als kommunaler Beitrag zu den Fortbildungskosten, eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von EUR 1.050 pro Teilnehmer/-in (insgesamt EUR 2.100 pro Standort) erhoben. Sollten Schwierigkeiten bei der Erbringung des Kostenbeitrags bestehen, wird durch das Ministerium ggfls. eine Lösung angebunden.

 

Die Verwaltung schlägt zusammenfassend vor, einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zu stellen. Antragsfrist ist der 30.06.2017.

 

Sollte eine Projektteilnahme nicht möglich sein, wird die Verwaltung weiterhin mit externen Beratern Kontakt aufnehmen und um Unterstützung bitten. Im Rahmen der Fortbildung zum Thema „Bürgerbeteiligung – Instrumente, Umsetzung und Best Practice“ der Kommunalagentur NRW am 26.04.2017 hat ein der teilnehmende Mitarbeiter bereits Kontakt mit Kommunen aufgenommen, die an diesen Themen bereits gearbeitet haben und die ihre freiwillige umfassendere Unterstützung, ggfls. unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung, angeboten haben.

 

Sollte eine Projektteilnahme nicht möglich sein, wird die Verwaltung weiterhin mit externen Beratern Kontakt aufnehmen und um eine Begleitung bei der Erarbeitung von Prozessen zur Bürgerbeteiligung und zur Stärkung des Bürgerengagements bitten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Im Falle eine Zusage zur Projektteilnahme ist ein kommunaler Beitrag zu den Fortbildungskosten, eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von EUR 1.050 pro Teilnehmer/-in (insgesamt EUR 2.100 pro Standort), zu zahlen. Die Verwaltung wird auf die Haushaltssituation der Stadt hinweisen und bitten, die Stadt von diesen Kosten zu befreien.

 

Sollte eine Projektteilnahme nicht möglich sein, wird die Verwaltung weiterhin mit externen Beratern Kontakt aufnehmen und die entsprechenden Kosten ermitteln.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, einen Antrag beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Teilnahme am  Projekt  „Zukunftsfaktor Bürgerengagement“ bis zum 30.06.2017 zu stellen.

 

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Anlagen

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