Empfehlungsvorlage - VO/4093/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kompetenzzentren für Verwaltungsarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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23.05.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion der Stadt Wegberg hat mit Schreiben (siehe Anlage) vom 26.04.2016 folgenden Antrag
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob die Bildung von Kompetenzzentren mit Nachbarkommunen für die verwaltungstechnische Bearbeitung von Vorgängen, die keine oder geringere örtliche Präsenz erfordern, realisierbar ist.“
gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Für die in der Antragsbegründung beispielhaft genannten Aufgaben (Wohngeld, Sozialhilfe, Fibu Buchungen, Personalabrechnungen) wurde mit den zuständigen Fachbereichen die Thematik erörtert.
Für den Aufgabenbereich Wohngeld ist grundsätzlich eine Zusammenarbeit denkbar, da die gleichen Rechtsgrundlagen beachtete werden müssen. Fraglich ist jedoch, ob ein zentraler Ort für die Bearbeitung festgelegt werden soll oder ob man ein rotierendes System wählt. Auch müssen organisatorische Punkte (Aktenlagerung, Krankheitsvertretung etc.) getroffen werden. Dies hängt von den Anforderungen der jeweils teilnehmenden Kommunen ab.
Eine mögliche Kosteneinsparung (Personal, Büroraum etc.) und die ggfs. erreichbaren Synergieeffekte lassen sich verbindlich erst dann prognostizieren, wenn die Rahmenbedingungen festgelegt worden sind.
Für die Aufgabenbereiche Fibu Buchungen und Personalabrechnungen steht die Verwaltung einer gemeinsamen Zusammenarbeit eher kritisch gegenüber.
Für die Fibu Buchungen würde eine Zusammenarbeit nur mit den Städten Erkelenz und Hückelhoven möglich sein, da in allen drei Verwaltungen die gleiche Finanzsoftware (INFOMA) genutzt wird. Die individuelle Organisation (Rechnungseingangsbuch, zentrale bzw. dezentrale Belegerfassung) sieht bei allen Städten jedoch unterschiedlich aus. Das Belegaufkommen ist auf die Buchungskräfte abgestimmt und das Rechenzentrum bietet die IT-Kompetenz gebündelt für alle drei Städte an.
Bei den Personalabrechnungen ist die Ausgangssituation ähnlich. Eine Zusammenarbeit würde sich nur bei Nachbarkommunen anbieten, die das gleiche Abrechnungsverfahren nutzen. Da jedoch die unterschiedlichen individuellen Personalkonstellationen und zudem die räumliche Nähe des einzelnen Beschäftigten zu seiner Personalabrechnungsstelle (individuelle Auskünfte, Service für den Beschäftigten etc.) ein für die Größenordnung der Stadt Wegberg wichtiges Argument ist, die Personalabrechnung in der eigenen Hand zu behalten, ist hier ein möglicher Vorteil bei der Bildung eines Kompetenzzentrums nicht gegeben.
Der Verwaltung ist bewusst, dass es sich bei der beispielhaften Aufzählung um keine abschließende Auflistung handelt und auch andere Bereiche für eine interkommunale Zusammenarbeit in Frage kommen können. Aus diesem Grund prüft die Verwaltung kontinuierlich, ob ggfs. andere Bereiche für eine interkommunale Zusammenarbeit in Frage kommen.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte zu Beginn des Jahres über die Einrichtung eines Online-Portal Interkommunales.NRW berichtet. Dieses Portal wurde durch eine Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände initiiert. Das Portal entwickelt sich und es zeigen sich die ersten Bereiche, in denen sich eine interkommunale Zusammenarbeit anbieten könnte. Die Verwaltung wird dies weiter beobachten und dem Haupt- und Finanzausschuss berichten und gfs. Vorschläge unterbreiten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt dem Rat, er möge die Verwaltung beauftragen, die Einrichtung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit den unmittelbaren Nachbarkommunen für den Bereich Wohngeld zu prüfen. Über das Verfahren und die Umsetzung ist dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,5 kB
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