Empfehlungsvorlage - VO/0567/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalwahl 2009; Festlegung der Mitgliederzahl des Rates gemäß Kommunalwahlgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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16.10.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.10.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Blick auf die
Kommunalwahl 2009 ist zu entscheiden, ob es bei der kraft Gesetzes vorgesehenen
Sitzstärke des Rates von 38 Mitgliedern bleiben soll, oder ob eine Verringerung
der Sitzstärke durch Satzung in Betracht kommt. Diese Entscheidung ist die Grundlage
für die Bildung von Wahlbezirken, die der Wahlausschuss bis spätestens 8 Monate
vor Ablauf der Wahlperiode (Febr. 2009) verbindlich festlegen muss.
Nach § 3 des
Kommunalwahlgesetzes beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen in
Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von
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über
15.000, aber nicht über 30.000 |
38
Vertreter/innen, davon 19 in Wahlbezirken. |
Das
Kommunalwahlgesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, bis spätestens 15
Monate vor Ablauf der Wahlperiode (Mai 2008) durch Satzung die Zahl der zu
wählenden Vertreter/innen um 2, 4 oder 6 (davon je zur Hälfte in Wahlbezirken)
zu verringern. Danach gibt es folgende Entscheidungsalternativen:
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1. |
Gesetzlich
vorgesehene Mitgliederzahl |
38
Vertreter/innen, davon 19 in Wahlbezirken |
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2. |
Verringerung
um 2 Sitze |
36
Vertreter/innen, davon 18 in Wahlbezirken |
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3. |
Verringerung
um 4 Sitze |
34
Vertreter/innen, davon 17 in Wahlbezirken |
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4. |
Verringerung
um 6 Sitze |
32
Vertreter/innen, davon 16 in Wahlbezirken |
Für die derzeit
laufende Wahlperiode hat der Rat bekanntlich durch Satzung die Sitzstärke des
Rates um 2 auf 36 verringert (18 Wahlbezirke).
Die Einwohnerzahl der
Stadt Wegberg beträgt nach dem Stand vom 30.06.2007derzeit 29.575 (zum
Vergleich: 29.643 am 30.06.2006). Die Zahl liegt knapp unterhalb der Grenze zu
30.000 Einwohner, deren Überschreitung eine gesetzliche Sitzstärke des Rates
von 44 bedeuten würde. Die Grenze wird bis Mai 2008 aller Voraussicht nach
nicht überschritten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Zahl der Ratsmitglieder bei der
Kommunalwahl 2009 – entsprechend der derzeit geltenden Regelung –
um 2 zu verringern bzw. auf 36 festzusetzen und hierzu folgende Satzung zu
erlassen:
Satzung der Stadt Wegberg
Über die Zahl der zu wählenden
Vertreter/innen bei der Kommunalwahl 2009
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV NRW. S. 498) * und gemäß § 3 des
Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz – KwahlG) in der Fassung für die Wahlen 2009 hat der
Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 30. Oktober 2007 folgende Satzung
erlassen:
§ 1
Zahl der zu wählenden Vertreter/innen
Für die
Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 wird für die Stadt
Wegberg die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen um 2 verringert und auf 36
festgesetzt. Davon werden 18 Vertreter/innen in Wahlbezirken gewählt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft
* Der Landtag NRW hat am 20.09.2007
eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Sofern das Änderungsgesetz vor
der Ratssitzung am 30.10.2007 veröffentlicht werden sollte, müsste die
Fundstelle entsprechend geändert werden.
