Entscheidungsvorlage - VO/0568/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Ulrich Frieten, bisher 1. stv. Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, ist bekanntlich zum 17.09.2007 aus dem Rat ausgeschieden. Die Nachfolgeentscheidungen wurden in der Ratssitzung am 18.09.2007 getroffen – bis auf die Nachfolge in der Vertretung der Bürgermeisterin als Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses. Nach § 67 Abs. 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des/der Vorsitzenden. Die Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden der übrigen Ausschüsse werden vom Rat gewählt.

 

Die Wahl vollzieht sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW durch offene Abstimmung, wenn niemand widerspricht. Geheime Wahl ist nicht vorgeschrieben.

 

Nach bisheriger Praxis hat der Haupt- und Finanzausschuss jeweils den bzw. die erste und zweite stv. Bürgermeisterin zu stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- keine -

 

Alternativen:

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt in offener Abstimmung

 

Herrn/Frau ____________________

 

zum/zur neuen 1. stv. Ausschussvorsitzenden.

 

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