Entscheidungsvorlage - VO/0568/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines/r neuen stv. Ausschussvorsitzenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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16.10.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Ulrich Frieten,
bisher 1. stv. Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, ist bekanntlich
zum 17.09.2007 aus dem Rat ausgeschieden. Die Nachfolgeentscheidungen wurden in
der Ratssitzung am 18.09.2007 getroffen – bis auf die Nachfolge in der
Vertretung der Bürgermeisterin als Vorsitzende des Haupt- und
Finanzausschusses. Nach § 67 Abs. 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss
aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des/der Vorsitzenden. Die
Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden der übrigen Ausschüsse werden vom Rat
gewählt.
Die Wahl vollzieht
sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW durch offene Abstimmung, wenn niemand widerspricht.
Geheime Wahl ist nicht vorgeschrieben.
Nach bisheriger
Praxis hat der Haupt- und Finanzausschuss jeweils den bzw. die erste und zweite
stv. Bürgermeisterin zu stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und
Finanzausschusses gewählt.
