Empfehlungsvorlage - VO/0569/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 10.09.2007 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Wir bitten Sie, den Sitzungsbeginn aller Ausschüsse und Ratssitzungen auf 19 Uhr zu verlegen.

 

Begründung:

Wir können immer wieder beobachten, dass es einigen Ausschussmitgliedern aufgrund ihrer Berufstätigkeit schwer fällt, pünktlich zum Sitzungsbeginn um 18.30 Uhr zu erscheinen. Für die Berufstätigen bitten wir darum um eine generelle Verschiebung des Sitzungsbeginns von 18.30 Uhr auf 19 Uhr.“

 

Der Rat hat am 18.09.2007 den Antrag zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung möchte zu diesem Antrag keinen Beschlussvorschlag machen. Allgemein wird auf § 44 der Gemeindeordnung NRW hingewiesen. Nach Abs. 2 sind die „Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse von der Arbeit freizustellen, soweit es die Ausübung ihres Mandats erfordert. Als erforderlich ist eine Freistellung in der Regel anzusehen, wenn die Tätigkeit mit dem Mandat in unmittelbarem Zusammenhang steht oder auf Veranlassung des Rates, der Bezirksvertretung oder des Ausschusses erfolgt und nicht während der arbeitsfreien Zeit ausgeübt werden kann.“

 

Aus innerbetrieblicher Sicht der Verwaltung ist ein späterer Sitzungsbeginn nicht günstig. Das Ende der Sitzungen wird sich zwangsläufig nach hinten verschieben. Bei den Mitarbeitern, die an Sitzungen teilnehmen müssen, wird sich dadurch die Zahl der Mehrarbeitsstunden erhöhen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Ein späterer Sitzungsbeginn würde innerbetrieblich Mehrkosten (Personal- und Bewirtschaftungskosten) verursachen, die allerdings betragsmäßig nicht beziffert werden können.

 

 

Zum Vergleich

Erkelenz

18:00 Uhr

Wassenberg

18:30 Uhr

Hückelhoven

18:30 Uhr

Kreis Heinsberg

18:00 Uhr

Mönchengladbach

18:00 Uhr,

zum Teil früher

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag                     … nach Beratung

 

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