Empfehlungsvorlage - VO/0569/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzungsbeginn von Rats- und Ausschusssitzungen; Antrag der FDP-Fraktion vom 10.09.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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16.10.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.10.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die FDP-Fraktion hat mit
Schreiben vom 10.09.2007 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung
gestellt:
„Wir bitten Sie, den
Sitzungsbeginn aller Ausschüsse und Ratssitzungen auf 19 Uhr zu verlegen.
Begründung:
Wir können immer wieder
beobachten, dass es einigen Ausschussmitgliedern aufgrund ihrer Berufstätigkeit
schwer fällt, pünktlich zum Sitzungsbeginn um 18.30 Uhr zu erscheinen. Für die
Berufstätigen bitten wir darum um eine generelle Verschiebung des
Sitzungsbeginns von 18.30 Uhr auf 19 Uhr.“
Der Rat hat am 18.09.2007 den
Antrag zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung möchte zu
diesem Antrag keinen Beschlussvorschlag machen. Allgemein wird auf § 44 der
Gemeindeordnung NRW hingewiesen. Nach Abs. 2 sind die „Mitglieder des
Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse von der Arbeit freizustellen,
soweit es die Ausübung ihres Mandats erfordert. Als erforderlich ist eine
Freistellung in der Regel anzusehen, wenn die Tätigkeit mit dem Mandat in
unmittelbarem Zusammenhang steht oder auf Veranlassung des Rates, der
Bezirksvertretung oder des Ausschusses erfolgt und nicht während der
arbeitsfreien Zeit ausgeübt werden kann.“
Aus innerbetrieblicher Sicht
der Verwaltung ist ein späterer Sitzungsbeginn nicht günstig. Das Ende der
Sitzungen wird sich zwangsläufig nach hinten verschieben. Bei den Mitarbeitern,
die an Sitzungen teilnehmen müssen, wird sich dadurch die Zahl der
Mehrarbeitsstunden erhöhen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Ein späterer
Sitzungsbeginn würde innerbetrieblich Mehrkosten (Personal- und
Bewirtschaftungskosten) verursachen, die allerdings betragsmäßig nicht
beziffert werden können.
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Zum
Vergleich |
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Erkelenz |
18:00
Uhr |
|
Wassenberg |
18:30
Uhr |
|
Hückelhoven |
18:30
Uhr |
|
Kreis
Heinsberg |
18:00
Uhr |
|
Mönchengladbach |
18:00
Uhr, zum
Teil früher |
