Entscheidungsvorlage - VO/3910/17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes und Weiterentwicklung - Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
- Finale Freigabe:
- Vieth, Nina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Genehmigung des Haushaltes 2017 hat der Landrat mit der Auflage versehen, dass bis zum 30.06.17 Kompensationsmaßnahmen für die HSK-Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden, zu beschließen sind. Zur Entwicklung alternativer Sparansätze hat der Rat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der im Mai an zwei Terminen verschiedene relevante Kostenblöcke besprochen wurden. Hieraus konnte noch kein konkreter Ersatz für die ausgefallenen Einsparbeträge entwickelt werden. Vielmehr wurden einzelne Themenbereiche untersucht, um langfristig Kostensteigerungen entgegen zu wirken. So diskutierte die Gruppe über Potentiale bei Grundstücksveräußerungen, der Feuerwehr und über eine neue Ausrichtung des Hallenbades. Hierbei stellte sich heraus, dass weitreichendere Analysen notwendig sind. Thema der nächsten Arbeitsgruppensitzung sind die bislang nicht erzielten HSK-Einsparbeträge bei den Grundschulen und dem Bauhof. Die Ermittlung langfristiger Ertragssteigerungen bzw. Aufwandsreduzierungen erfordert eine gründliche Untersuchung und Vorbereitung, sodass kurzfristig kein Beschluss gefasst werden kann. Diesbezüglich hat am Freitag, dem 08.06.17 ein Gespräch bei der Kommunalaufsicht stattgefunden, an dem aus der Verwaltung der Bürgermeister, die Kämmerin und die Fachbereichsleitung Finanzwirtschaft teilgenommen hat.
Der Kreis hat deutlich gemacht, dass der Hinweis in der Genehmigung, dass die im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Maßnahmen verbindlich umzusetzen sind, und dass eine Maßnahme nur bei gleichzeitiger Kompensation durch eine andere Maßnahme in Abstimmung mit dem Landrat erfolgen dürfe, einzuhalten sei. Eine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 wird nur erfolgen, wenn bis dahin alternative Einsparungen beschlossen sind, die die Minder-Einsparungen kompensieren. Ferner kann eine Genehmigung nur dann erfolgen, wenn die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts mit aktuellen Zahlen fortgeschrieben werden und mit den Planzahlen im Haushalt kongruent sind.
