Mitteilungsvorlage - VO/4131/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

In Beantwortung einer gemeinsamen Anfrage der Fraktionen von CDU, AfW und FDP  nahm die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 04.04.2017 im TOP 6.4 Stel­lung zum Sachstand „Neubau der Feuerwache Wegberg“.

Es wurde darin ausgeführt, dass der Arbeitskreis „Feuerwehrinvestitionen“ wenige Tage zuvor in seiner  6. Sitzung die weitere Verfahrensweise besprochen und be­schlossen hatte. Danach erfolgt die europaweite Ausschreibung der Architekten­leistungen in Form eines Planungswettbewerbs mit anschließendem Verhand­lungs­verfahren. Der Wettbewerb wird nach den Richtlinien für Planungs­wett­bewerbe des Bundes Deutscher Architekten durchgeführt.

Es wurde weiterhin angekündigt, dass im nächsten Schritt eine Kontaktaufnahme mit der Architektenkammer NRW (AKNW) erfolgen soll, die Kommunen hinsichtlich der Durchführung solcher Planungswettbewerbe berät.

 

Aktueller Sachstand

Ein ausführlicher Beratungstermin mit einem Vertreter der AKNW hat Ende April im Rat­haus der Stadt Wegberg stattgefunden. Insbesondere wurden dabei die folgen­den Fragen erörtert:

  1. Festlegung des genauen Wettbewerbs- und Vergabeverfahrens

Hier wurde seitens der AKNW die Empfehlung zur Durchführung eines 1-stu­figen Planungs­wettbewerbs mit beschränktem Teilnahmerkreis (max. 20 – 30 Planungsbüros) ausgesprochen.

Vorzuschalten ist diesem Wettbewerb aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes (> 209.000,- €) ein EU-weites Teilnahmeverfahren zur Festlegung der am Wettbewerb teilnehmenden Büros.

 

  1. Durchführung des Wettbewerbs- und Vergabeverfahrens

Die Leistungen zur Betreuung und Durchführung von Wettbewerben werden in der Regel nicht durch den Wettbewerbsauslober (Stadt Wegberg) selber erbracht, sondern an qualifizierte externe Wettbewerbsbetreuer vergeben. Eine Reihe von Mitgliedern der AKNW haben sich auf diese Aufgabe spe­zi­alisiert und werden von der AKNW in einer Liste qualifizierter Büros geführt.

 

  1. Terminschiene

Nach Beauftragung eines Büros für die Wettbewerbsbetreuung und nach dessen Tätigkeitsaufnahme ist für das gesamte Wettbewerbs- und Vergabe­verfahren bis hin zum Vertragsschluss mit dem Architekten (in der Regel der Gewinner des Wettbewerbs), mit einer Dauer von ca. 9 Monaten zu rechnen.

 

Die Verwaltung hat nachfolgend mit drei Büros Kontakt aufgenommen, die auf Wett­bewerbsbetreuungen spezialisiert sind. Die Auswahl der Büros basierte auf der Liste der AKNW.

Die drei Büros äußerten grundsätzlich ihr Interesse an einer Übernahme der Be­treu­ungsleistungen und sagten ihre Honorarangebote bis spätestens zur 25.KW zu (23.06.2017). Aktuell liegen noch nicht alle Angebote vor, bzw. findet die Angebots­prüfung und –auswertung noch statt.

Die zur Betreuung von Wettbewerben erforderlichen Leistungen unterliegen nicht den Vorschriften der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und werden daher im Preiswettbewerb vergeben.

Die Einholung der Honorarangebote und die Vergabe dieser Leistungen erfolgt im freihändigen Verfahren. Aufgrund der zu erwartenden Auftragssumme (> 25.000,- €) liegt gemäß Hauptsatzung der Stadt Wegberg die Zuständigkeit zur Vergabe beim Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe.

Dessen nächste geplante Sitzung findet jedoch erst am 19.09.2017 statt. Um den Zeitraum von rund drei Monaten bis zum nächsten WBUV nicht ungenutzt ver­streichen zu lassen, schlägt die Verwaltung vor, die Vergabe der Wettbewerbs­betreuungsleistungen in einer Sondersitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 13.07.2017 direkt vor der Ratssitzung vorzu­neh­men. So kann der Zeitraum der Sommerferien durch das zu beauftragende Büro bereits für vorbereitende Arbeiten zur Auslobung des Wettbewerbs genutzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

 

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