Entscheidungsvorlage - VO/4055/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08.12.2016 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag an den Rat der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, wieder rund 25% der eingesparten Investitionskosten aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ in den kommenden Haushaltsansätzen bis 2020 für investive Maßnahmen im Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen.“

 

In Zusammenarbeit mit der NRW Bank stellt das Land Nordrhein-Westfalen den kommunalen Schulträgern mit dem Programm „Gute Schule 2020“ rund 2 Mrd. Euro für die Modernisierung und Sanierung der Schulinfrastruktur im Zeitraum von 2017 – 2020 zur Verfügung. Auf die Stadt Wegberg entfallen im Zeitraum von 2017 – 2020 jährlich 475.872,00 Euro. Die Beträge werden den Kommunen als Darlehen von der NRW Bank gewährt. Die Zahlung der Annuität der gewährten Darlehen erfolgt durch das Land NRW direkt an die NRW Bank. Den teilnehmenden Kommunen entstehen keine Kosten.

 

Die Verwaltung hat ein Umsetzungskonzept erarbeitet, welches in der Ratssitzung am 24.01.2017 verabschiedet wurde. Hiernach werden die Mittel für die bereits geplanten und erforderlichen Maßnahmen am Maximilian-Kolbe-Gymnasium sowie den digitalen Ausbau des Schulzentrums verwendet. Die Entscheidung, die Mittel aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ in der Zweckbindung an wenige Schulgebäude zu binden, wurde vorgeschlagen und beschlossen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, keinen Wettbewerb um Mittel aufkommen zu lassen und vor allem, weil die Investitionskosten ohnehin geplant waren. Die Erfahrungen aus dem KP II haben gezeigt, dass eine Bündelung das Verfahren vereinfacht. Zudem können nun für andere Maßnahmen z.B. KfW-Mittel beantragt werden.

 

Eine Finanzierung von neuen Investitionen über Fremdkapital scheidet aufgrund der ohnehin geplanten Neuverschuldungen aus. Es kommt deshalb eine Finanzierung über neue Zuweisungen in Betracht. Der Bundestag hat am 01.06.2017 die Reform der Bund-Länder-Beziehungen beschlossen. Bestandteil dieser Reform ist die Erweiterung der Förderung von Investitionen für finanzschwache Kommunen um weitere 3,5 Milliarden Euro. Hiervon wird rund 1/3 nach NRW fließen. Über die weitere Verteilung dieser Mittel innerhalb des Landes ist noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt. Vor diesem Hintergrund regt die Verwaltung an, eine Entscheidung über den SPD-Antrag zunächst zurückzustellen und hierüber im HFA nach der Sommerpause, wenn eine Einigung vorliegt, zu beraten.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg die Beratung über den Antrag der SPD-Fraktion aufzuschieben bis die Stadt Planungssicherheit über die angekündigten Finanzmittel des Bundes hat.

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Anlagen

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