Entscheidungsvorlage - VO/4090/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Unterkünfte ist derzeit die Satzung der Stadt Wegberg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 12. Juni 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2001, maßgeblich. Die Gebührenhöhe und die sonstigen Regelungen müssen den aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen angepasst werden.

 

Die Kalkulation der Gebühren wurde aus dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre sowie aus den Planwerten für das Jahr 2017 in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung ermittelt.

 

Berücksichtigt wurden sowohl fixe Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Abschreibung und kalkulatorische Zinsen) als auch variable Kosten (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Müllkosten).

 

Zudem sind bei der Gebührenkalkulation auch anrechenbare Allgemeinkosten (z.B. Kosten für Hausmeister, Heimleitung) berücksichtigt.

 

Die Gebührenberechnung wurde für jede Unterkunft einzeln durchgeführt. Die Allgemeinkosten wurden auf Grundlage der Nutzungsfläche auf die einzelnen Objekte umgelegt. Die Gemeinflächen (z.B. Küchen, Duschräume) wurden anteilig der sog. „Wohnfläche“ zugeschlagen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die geplanten Einnahmen werden in den Produktsachkonten  05 03 03/43 21 00  und 05 06 02/43 21 40 dargestellt. Durch die Neuberechnung werden keine nennenswerten Mehrerträge erwartet.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales empfiehlt dem Rat, die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Wegberg in der vorliegenden Fassung  zu beschließen.

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Anlagen

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