Entscheidungsvorlage - VO/4090/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Unterkünfte ist derzeit die Satzung der Stadt Wegberg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 12. Juni 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2001, maßgeblich. Die Gebührenhöhe und die sonstigen Regelungen müssen den aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen angepasst werden.
Die Kalkulation der Gebühren wurde aus dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre sowie aus den Planwerten für das Jahr 2017 in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung ermittelt.
Berücksichtigt wurden sowohl fixe Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Abschreibung und kalkulatorische Zinsen) als auch variable Kosten (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Müllkosten).
Zudem sind bei der Gebührenkalkulation auch anrechenbare Allgemeinkosten (z.B. Kosten für Hausmeister, Heimleitung) berücksichtigt.
Die Gebührenberechnung wurde für jede Unterkunft einzeln durchgeführt. Die Allgemeinkosten wurden auf Grundlage der Nutzungsfläche auf die einzelnen Objekte umgelegt. Die Gemeinflächen (z.B. Küchen, Duschräume) wurden anteilig der sog. „Wohnfläche“ zugeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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2
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öffentlich
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181,7 kB
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