Entscheidungsvorlage - VO/4126/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die kostenpflichtige Bewirtschaftung des begrenzten Parkraumes in einigen Bereichen der Wegberger Innenstadt mittels Parkscheinautomaten wurde am 12. September 2016 eingeführt.

 

Bereits mit Antrag vom 26.04.2016 hatte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg

darum gebeten, eine Auswertung nach einem Jahr der Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 14.03.2017 wurde zu einem Bürgerantrag gemäß § 24 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW nach Diskussion auf Anregung der Ausschussvorsitzenden der Beschluss gefasst, über eine solche Auswertung und die Ausweitung der Höchstparkdauer bereits in der Sitzung des Rates am 13.06.2017 zu beraten und zu beschließen.

 

Dieser Zeitpunkt konnte seitens der Verwaltung nicht eingehalten werden. Zum einen bedurfte die Vorlage einer äußerst komplexen Auswertung des Nutzerverhaltens, zum anderen fehlten noch Angaben zu den Kosten ggf. erforderlicher Umprogrammierungen an den Parkscheinautomaten, die von der Firma Parkeon zu nennen waren.

 

Ausgewertet wurde der Zeitraum 12.09.2016 bis zum 10.05.2017. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 70.103,90 €. eingenommen. Hochgerechnet auf die jährliche gebührenpflichtige Nutzungszeit von 245 Tagen bedeutet dies eine jährliche Einnahme von 102.234,85 €.

 

Dieser Einnahme standen im Einführungsjahr Investitionskosten i.H.v. 61.120,40 € für die Beschaffung der Automaten, die Änderung der Beschilderung sowie die Aufwendungen für den Aufbau der Parkscheinautomaten durch den Baubetriebshof gegenüber.

 

An laufenden Bewirtschaftungskosten fielen im Auswertungszeitraum 2.294,66 € an. Der Personalaufwand betrug 4,57 Stunden pro Woche.

 

Die Auswertung der einzelnen Ticketbuchungen an den jeweiligen Standorten der Automaten ergab folgende Daten, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind.

Parkscheinautomat

(Standort)

Höchstparkdauer

Tickets insgesamt

Kostenfreie Tickets

Anteil kostenfreier Tickets an allen Tickets [%]

Gebührenpflichtige Tickets

Tickets Höchstparkdauer

Anteil Höchstparkdauer an gebührenpflichtigen Tickets [%]

Anteil Höchstparkdauer an allen Tickets [%]

Burgparkplatz

2 Stunden

18.351

4.145

22,59

14.206

3.315

23,34

18,06

Schwalmaue

2 Stunden

40.931

20.880

51,01

20.051

2.562

12,78

6,26

Bahnhofstraße 30

2 Stunden

7.454

2.942

39,47

4.512

731

16,20

9,80

Bahnhofstraße 42

2 Stunden

19.526

13.871

71,04

5.655

422

7,46

2,16

Bahnhofstraße 51

2 Stunden

9.837

4.188

42,57

5.649

849

15,03

8,63

Beecker Straße 23,

Birkenallee

2 Stunden

 

9.539

2.805

29,41

6.734

828

12,30

8,68

Beecker Straße 54

2 Stunden

14.419

6.253

43,37

8.166

926

11,34

6,42

Beecker Straße 62

2 Stunden

8.140

5.081

62,42

3.059

313

10,23

3,85

Grachtstraße

2 Stunden

12.103

5.716

47,23

6.387

999

15,64

8,25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreuzherrenstr. 13

1 Stunde

7.387

2.498

33,82

4.889

2.553

52,22

34,56

Kreuzherrenstr. 7

1 Stunde

13.048

6.098

46,74

6.950

3.532

50,82

27,07

Rathausplatz

1 Stunde

9.058

2.784

30,74

6.274

2.953

47,07

32,60

(Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist diese Tabelle der Vorlage als Anlage 1 beigefügt)

 

 

Aus Sicht der Verwaltung lassen sich folgende Feststellungen machen:

 

-          An allen Standorten mit einer bisherigen Höchstparkdauer von 1 Stunde (Rathausplatz und Kreuzherrenstraße) wird diese Höchstparkdauer von etwa einem Drittel der Nutzer in Anspruch genommen. Demgegenüber nutzen etwa 37% das gebührenfreie Kurzzeitticket.

 

-          An den Standorten mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden nutzen unter 10% der Parkenden diese Zeit aus. Die einzige Ausnahme bildet der Burgparkplatz, auf dem 18% der Nutzer die Höchstparkdauer wählen. Der Anteil der Kurzzeitnutzer auf dem Burgparkplatz lag bei 23%.

 

-          Bei den übrigen Standorten mit einer 2 stündigen Höchstparkdauer lag dieser Anteil bei etwa 30% (Beecker Straße 23), 39% (Bahnhofstraße 30),    43% (Bahnhofstraße 51, Beecker Straße 54), 47% (Grachtstraße), 51% (Schwalmaue), 62% (Beecker Straße 62) und 71% (Bahnhofstraße 42).

 

Parallel wurde die seit Beginn der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung  Parkraum geführte Evaluationsliste ausgewertet. Insgesamt erfolgten 16  Eingaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung. Es wurde wiederholt  der Wunsch geäußert, einzelne Standorte von Parkscheinautomaten dem jeweiligen Interesse anzupassen. Im Übrigen entsprechen die Eingaben in ihrer Zielrichtung dem zuvor geschilderten Nutzerverhalten. Soweit sich der Wunsch nach einem Standortwechsel als objektiv gerechtfertigt erwiesen hat, können entsprechende Haushaltsmittel für eine solche Veränderung in den Haushalt 2018 eingestellt werden.

 

Wie bereits zur Einführung der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung ausgeführt, besteht im Grundsatz ebenso wie bei der kostenfreien Parkraumbewirtschaftung das Hauptanliegen darin, begrenzten Parkraum in einem bestimmten Bereich einzuteilen, um ihn einer größeren Zahl von Nutzern zugänglich zu machen.

 

Die Zahlen der Auswertung zeigen, dass für einzelne Parkzonen eine Anpassung an das Nutzerverhalten möglich und sinnvoll ist.

 

So empfiehlt die Verwaltung im Bereich der Kreuzherrenstraße und der Straße Rathausplatz die Höchstparkdauer auf 2 Stunden anzuheben.

Auf dem Burgparkplatz empfiehlt sich die Höchstparkdauer auf 4 Stunden auszuweiten.

 

Weitergehende Anpassungen könnten dazu führen, dass der hohen Zahl von Kurzzeitnutzern an den übrigen Standorten keine ausreichende Zahl von Parkplätzen mehr zur Verfügung stünde, da diese dann von Langzeitparkern besetzt wären.

 

Seitens der Verwaltung wird derzeit erwogen, mehrere Anregungen aus der Bevölkerung aufzugreifen und die Standorte der Parkscheinautomaten durch entsprechende Hinweisschilder hervorzuheben.

 

Den Ergebnissen der Auswertung folgend empfiehlt die  Verwaltung,  im Bereich der Kreuzherrenstraße und der Straße Rathausplatz die Höchstparkdauer auf 2 Stunden sowie auf dem Burgparkplatz auf 4 Stunden auszuweiten, so dass der Parkraum in der Stadt Wegberg auf den bereits ausgewiesenen Straßen und Plätzen  wie folgt kostenpflichtig bewirtschaftet wird:

 

Überwacht

Anzahl Automaten

künftige gültige Stunden-
begrenzung

Anzahl Parkplätze

gezählt

Bahnhofstraße

3

2 Stunden

66

Kreuzherrenstraße

2

2 Stunden

26

Beecker Straße

2

2 Stunden

57

Grachtstraße

1

2 Stunden

15

Schwalmaue

2

2 Stunden

105

Burgparkplatz/ Burgstraße

1

4 Stunden

106

Rathausplatz

1

2 Stunden

20

Birkenallee/Ecke Beecker Str. bis Krankenhaus

1

2 Stunden

8

 

Zur rechtlichen Umsetzung ist die Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich.

Die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen sind seitens der Verwaltung zu treffen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Für die im Beschlussvorschlag empfohlenen Ausweitungen der Höchstparkdauer sind Anpassungen vorzunehmen, die im Einzelnen zu folgen Kosten führen:

 

Beschaffung der Zusatzzeichenbeschilderung, inkl. MwSt.:      196,95 €

 

 

Kosten des Baubetriebshofs für den Austausch der Zusatzbeschilderung:   200,44 €

 

 

Kosten für die Umprogrammierung der Parkscheinautomaten, inkl. MwSt.:   380,80 €

 

Die Gesamtkosten in Höhe von           778,19 €

 

werden über das Produktsachkonto 12 02 01 52 21 00 beglichen.

 

Derzeit dort verfügbar:                 19.028,54 €

 

Abzüglich vorstehender Aufträge:                   -778,19 €

 

Verbleiben:                   18.250,35 €

 

 

Alternativen:

 

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beiliegende Erste Änderungsordnung zur Parkgebührenordnung der Stadt Wegberg.

 

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Anlagen

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