Entscheidungsvorlage - VO/4150/17
Grunddaten
- Betreff:
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Fachbereich Baubetriebshof - Aufhebung von Sperrvermerken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2017 in der Sitzung des Rates am 20.12.2016, wurden alle Investitionsmaßnahmen sowie größere konsumtive Aufwendungen für das Produkt 01 18 00 (Baubetriebshof) mit einem Sperrvermerk versehen. Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung von Seiten der Ratsfraktionen mitgeteilt, dass die Aufhebung der Sperrvermerke erst dann vollzogen wird, wenn das Gesamtkonzept zum Baubetriebshof vorliegt.
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben vom 20.06.2017 hat der Ausschuss das Konzept in der vorgelegten Form sowie die Antworten der zwischenzeitlich eingereichten Rückfragen zur Kenntnis genommen.
Bezüglich eines weiteren Beschlussvorschlages zur Beratungsvorlage des Gesamtkonzeptes einigten sich Ausschuss und Verwaltung darauf, dass die Verwaltung für die Sitzung des Rates am 11.07.2017 detailliert auflistet, welche Sperrvermerke konkret aufgehoben werden sollen. Vorab wurden die Ratsfraktionen gemäß der diesbezüglichen Vereinbarung am 28.06.2017 per Mail informiert, welche Investitionen im Haushaltsjahr 2017 durch die Verwaltung beabsichtigt werden, damit entsprechende Rückfragen zu den einzelnen Maßnahmen wenn möglich von Seiten der Verwaltung bis zur Sitzung vom 11.07.2017 beantwortet werden können.
Der Vollständigkeit halber, werden die vorgesehenen Maßnahmen im Folgenden nochmals aufgeführt:
Lfd. Nr. | Investitions-nummer | Bezeichnung | Finanzbedarf gem. Haushaltsplan 2017 | Bemerkung |
1 | 01 18 00 – B 018 | Pritschenfahrzeug 3,5to | 35.000,00€ | Ersatzbeschaffung*1 |
2 | 01 18 00 – B 019 | Motorbetriebene Geräte (Motorsägen; Heckenscheren, Freischneider etc.) | 5.000,00€ | *2 |
3 | 01 18 00 – B 020 | Pritschenfahrzeug 5,0to | 45.000,00€ | Ersatzbeschaffung*3 |
4 | 01 18 00 – B 040 | Anschaffung Software: Grünflächenkataster | 12.000,00€ | *4 |
5 | 01 18 00 – B 042 | Geräteträger (Großflächenmäher) | 110.000,00€ | Ersatzbeschaffung *5 |
6 | 01 18 00 – T 003 | Grundwasserbrunnen Baubetriebshof | 7.000,00€ | Rentierlich *6 |
7 | 01 18 00 – B 030 | Beschaffung Schwerlastregal | 5.500,00€ | *7 |
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*1 : Bei dieser Investition handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung für das Fahrzeug HS 2716. Das Fahrzeug hat aktuell einen Kilometerstand von 168.121km. Auf die Ausführungen im Gesamtkonzept wird verwiesen. Neben allmählich einsetzenden Schäden am Motor und an den Achsen sind am Fahrzeug erhebliche Durchrostungen zu beobachten. Beispielsweise sind die Einstiegsbleche, also die Stufe welche dem Fahrer bzw. Beifahrer zum Einstieg dient kaum noch existent. Wie die eigene Werkstatt versichert, würde der Gesamtzustand des Fahrzeuges eine aufwändige Reparatur dieses Bauteiles nicht rechtfertigen, zumal die am stärksten betroffenen Bauteile Bestandteil des Karosserie – Blockes sind und nicht ausgetauscht werden können.
*2 : Die hier veranschlagte Investitionssumme dient dazu mehrere Kleinmaschinen zu beschaffen.
*3 : Dieses Pritschenfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5,0to soll als Ersatz für das Fahrzeug HS 2717 beschafft werden. Auf die Ausführungen im Gesamtkonzept und die beantwortete Rückfrage zu diesem Fahrzeug wird verwiesen. Die Fahrzeugklasse mit Gesamtgewicht 5,0to bietet eine Nutzlast von rund 2.100kg, bei Abmessungen vergleichbar mit denen eines 3,5to Fahrzeuges. Das bestehende Fahrzeug HS 2717bietet bei Abmessungen wir bei einem großen LKW lediglich die gleiche Nutzlast wie ein 5,0to Fahrzeug. Bezüglich der Problematik mit den Fahrzeugabmessungen wird ebenfalls auf das Gesamtkonzept verwiesen.
*4 : Die Notwendigkeit zur Beschaffung einer Software zum Aufbau eines funktionierenden Grünflächenkatasters wurde beim Termin der „Arbeitsgruppe Sparen“ vom 19.06.2017 eindringlich erläutert. In der Sitzung des WBUV vom 20.06.2017 erging bereits der Beschlussvorschlag an den Rat, den Sperrvermerk zu dieser Investition aufzuheben.
*5 : Ein neuer Geräteträger als Ersatzbeschaffung für den bestehenden Schell SG 80 wird dringend benötigt. Auf die Ausführungen im Gesamtkonzept wird verwiesen. Die Geräteträger werden in der Zeit von Ende März bis Mitte Oktober (Abweichungen können witterungsbedingt auftreten) nahezu täglich eingesetzt, um den Rasenschnitt auf städtischen Flächen durchzuführen. Ein längerfristiger Ausfall von einem der Stammfahrer im Frühjahr 2017 stellte unter Beweis, dass die Vielzahl an Rasenflächen mit nur einem Gerät nicht zu bewältigen ist. In den verbleibenden Monaten dienen die Fahrzeuge dazu, den Winterdienst auf den städtischen Geh- und Radwegen sowie zum Teil Schulhöfen und Parkplätzen sicherzustellen. Bei der Ersatzbeschaffung soll ein noch größeres Augenmerk auf der Multifunktionalität liegen. Bei dem bestehenden Fahrzeug sind in 2016 externe Kosten für Reparaturen und den Austausch von Verschleißteilen von insgesamt 5.497,67€ angelaufen. Hinzu kamen zwei größere Reparaturen, die der Hersteller, welcher aufgrund der Komplexität der Maschinen (> geringe Stückzahl) auch häufig als Reparaturwerkstatt beauftragt werden muss, aus Kulanz nicht berechnete, da dies Folgereparaturen aus zuvor in Rechnung gestellten Werkstattaufenthalten betraf. Schließt man den Aufwand zum Schleifen der Messer mit ein, war eigenes Personal zudem in 2016 rund 100 Stunden mit Reparaturen und Unterhaltung der Maschine beschäftigt. Bis zum Ende des II Quartals 2017 beliefen sich die Reparaturen für das bestehende Fahrzeug schon auf 2.479,00€, obwohl aufgrund des vorübergehend ausgefallenen Fahrers keine hohe Einsatzstundenzahl erreicht wurde. Die Tendenz der letzten Monate (Jahre) zeigt, dass mit steigendem Alter immer größerer personeller und finanzieller Aufwand erforderlich ist, um das Fahrzeug in einem betriebsbereiten Zustand zu erhalten.
*6 : Bislang verfügt der Baubetriebshof über keine Brunnenanlage. Jeder Kubikmeter Wasser der für die verschiedensten Zwecke genutzt und benötigt wird, muss bislang bezahlt werden. Benötigt wird Wasser neben den originären Nutzungsarten wie Toilettenspülung und Handwaschbecken auch für die Bewässerung der Grünanlagen bei Trockenheit, die Reinigung von Fahrzeugen, zur Befüllung der Kehrmaschine (Staubbindung) und weitere Dinge. Ein Brunnen ist daher als rentierlich anzusehen, auch wenn beispielsweise bei der Fahrzeugreinigung auch weiterhin die Kosten zur Abwasserbeseitigung berücksichtigt werden müssen. Insgesamt wurden am Baubetriebshof im Zeitraum der letzten 4 Jahre (bis Februar 2017) durchschnittlich 668,25m³ je Jahr benötigt. Hiervon entfällt nur ein sehr geringer Anteil auf den Verbrauch durch sanitäre Anlagen. Laut Aussage des FB 303 ist eine Amortisation bereits nach 3 bis 4 Jahren realistisch.
*7 : Das Gelände und vor allem das Gebäude des Baubetriebshof dient als Lagerplatz für Gegenstände aller Größen für nahezu alle Fachbereiche der Verwaltung. Eine Vielzahl von Dingen muss über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, da es beispielsweise Schachtabdeckungen gibt, für die es aufgrund geänderter Bauarten keine Teile mehr gibt. In manchen Bereichen des Stadtgebietes wurden eigens kreierte Bauteile (Bordsteine, Pflastersteine etc.) verwendet, die so nicht mehr erhältlich sind. Eine Aufgabe der diesbezüglichen Lagerbestände würde dazu führen, dass bei Ausbesserungen andersartige Materialien verwendet werden müssten. Mit Blick auf stark frequentierte Bereiche wie den Rathausplatz ist hiervon abzuraten. Um hier eine gewisse Grundordnung zu erzielen und aufrecht zu erhalten, wäre ein Hochregal sehr dienlich.
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| Konsumtive Aufwendung: |
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| Produkt – Sachkonto 01 18 00 – 52 11 00 | Erneuerung Heizungsanlage, Be- und Entlüftung, Warmwasserversorgung und Arbeiten die hiermit in Zusammenhang stehen | 643.500,00€ | Konzept für Heizungsanlage wird im nächsten WBUV (19.09.2017) nochmals vorgestellt, Planungsauftrag soll im IV Quartal erteilt werden |
Zusätzlich zu den vorgenannten Investitionen steht für das Jahr 2017 die Beschaffung des Ladekranfahrzeugs an. Hierzu sind Mittel in Höhe von 187.000€ (bzw. 186.500€) veranschlagt. Der Beschluss zur Beschaffung wurde in der BUV Sitzung vom 08.11.2016 gefasst (Vorlage/ VO 3809/16). Die Investitionssumme wurde im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2017 übernommen. Hier steht die Ausschreibung kurz bevor. Die Auftragsvergabe wird dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben nach erfolgter Submission in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Aufhebung der Sperrvermerke zumindest bei den laufenden Nummern 1, 3 und 5 noch keine Entscheidung für die Beschaffung darstellt, da die zu erwartende Auftragssumme eine vorherige Vorstellung im Fachausschuss voraussetzt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die jeweils benötigten Finanzmittel stehen nach Aufhebung der Sperrvermerke gemäß oben stehender Tabelle bereit. Bei allen Investitionen wird anhand der örtlichen Abschreibungstabelle festgelegt, über welchen Zeitraum die Aufwendungen verteilt werden.
Alternativen:
Keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss zur Beschaffung des Ladekranfahrzeuges ist vorab bereits ergangen. Zur Investition (konsumtiv) in eine neue Heizungsanlage, incl. Be- und Entlüftung, Warmwasserversorgung und der entsprechenden Nebenarbeiten wird seitens der Verwaltung eine Vorlage für die nächste Fachausschuss – Sitzung erstellt. Bezüglich der Investitionsmaßnahmen mit den laufenden Nummern 1 bis 7 beschließt der Rat der Stadt Wegberg die Sperrvermerke aufzuheben. Ferner wird die Verwaltung gemäß der Wertgrenzen beauftragt, für die Beschaffungen mit den laufenden Nummern 1, 3 und 5 eine Vorstellung im Fachausschuss vorzubereiten, damit der Beschluss zur Beschaffung dann hier gefasst werden kann.
