Mitteilungsvorlage - VO/4169/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Am 14.04.2016 fand anlässlich des Büchermarktes eine Begehung der Fußgängerzone in der Karmelitergasse und der Hauptstraße statt. Beteiligt waren neben dem Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr und des Fachbereichs Bauen, Planen und Wohnen. Hierbei sollte festgelegt werden, an welchen Stellen Stände in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Belange des vorbeugenden Brandschutzes aufgestellt werden können. Dabei wurde die vorhandene Bebauung hinsichtlich ihrer Anleiterbarkeit begutachtet. In weiten Bereichen ergibt sich auf Grund des fehlenden zweiten baulichen Rettungsweges die Notwendigkeit, die Drehleiter der Feuerwehr an mehrgeschossigen Häusern anleitern zu müssen. Da die notwendigen Aufstellflächen von jeglichen Hindernissen frei zu halten sind, können in der Fußgängerzone nur noch eingeschränkt Stände aufgestellt werden, da die Menschenrettung oberste Priorität hat. Eine Präsentation, die durch Herrn Stadtbrandinspektor Jacobs, zuständig für den vorbeugenden Brandschutz, unter diesem Tagesordnungspunkt vorstellt wird, soll die Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten noch einmal verdeutlichen.

Um konkret festlegen zu können, welche Stände mit welchen Aufbauten an welchen Stellen in der Fußgängerzone unter Beachtung der Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes aufgestellt werden können, bedarf es eines amtlich vermessenen Planes für den vorgesehenen Veranstaltungsbereich. Alle Veranstalter werden künftig die Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes einzuhalten haben, wenn sie Stände in den kritischen Bereichen der Fußgängerzone aufstellen wollen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt Kenntnis

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