Mitteilungsvorlage - VO/4171/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Höchstparkdauer für einzelne Bereiche des bewirtschafteten Parkraums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Kenntnisnahme
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05.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits mit Antrag vom 26.04.2016 hatte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg darum gebeten, eine Auswertung nach einem Jahr der Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.
In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 14.03.2017 wurde der Beschluss gefasst, über eine solche Auswertung und die Ausweitung der Höchstparkdauer bereits in der Sitzung des Rates am 13.06.2017 zu beraten und zu beschließen.
Dieser Zeitpunkt konnte seitens der Verwaltung nicht eingehalten werden. Zum einen bedurfte die Vorlage einer äußerst komplexen Auswertung des Nutzerverhaltens, zum anderen fehlten noch Angaben zu den Kosten ggf. erforderlicher Umprogrammierungen an den Parkscheinautomaten, die von der Firma Parkeon zu nennen waren.
Zwischenzeitlich wurde das Nutzungsverhalten ausgewertet. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bürgerantrag zum Thema Höchstparkdauer, wie in der Vorlage VO/3977/17 dargestellt, mit einbezogen und führte im Ergebnis zu der beschlossenen Anhebung der Höchstparkdauer für die beschriebenen Bereiche. Zudem wurden die Kosten für die erforderlichen Umprogrammierungen seitens der Firma Parkeon genannt.
In der Ratssitzung am 11.07.2017 wurden dem Rat der Stadt Wegberg die nachfolgenden Daten und Ergebnisse vorgestellt.
Die kostenpflichtige Bewirtschaftung des begrenzten Parkraumes in einigen Bereichen der Wegberger Innenstadt mittels Parkscheinautomaten wurde am 12. September 2016 eingeführt.
Ausgewertet wurde der Zeitraum 12.09.2016 bis zum 10.05.2017. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 70.103,90 €. eingenommen. Hochgerechnet auf die jährliche gebührenpflichtige Nutzungszeit von 245 Tagen bedeutet dies eine jährliche Einnahme von 102.234,85 €.
Dieser Einnahme standen im Einführungsjahr Investitionskosten i.H.v. 61.120,40 € für die Beschaffung der Automaten, die Änderung der Beschilderung sowie die Aufwendungen für den Aufbau der Parkscheinautomaten durch den Baubetriebshof gegenüber.
An laufenden Bewirtschaftungskosten fielen im Auswertungszeitraum 2.294,66 € an. Der Personalaufwand betrug bislang etwa 4,57 Stunden pro Woche.
Die Auswertung der einzelnen Ticketbuchungen an den jeweiligen Standorten der Automaten ergab folgende Daten, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind.
[TABELLE, in Darstellung unverändert]
(Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist diese Tabelle der Vorlage als Anlage 1 beigefügt)
Aus Sicht der Verwaltung lassen sich folgende Feststellungen machen:
- An allen Standorten mit einer bisherigen Höchstparkdauer von 1 Stunde (Rathausplatz und Kreuzherrenstraße) wird diese Höchstparkdauer von etwa einem Drittel der Nutzer in Anspruch genommen. Demgegenüber nutzen etwa 37% das gebührenfreie Kurzzeitticket.
- An den Standorten mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden nutzen unter 10% der Parkenden diese Zeit aus. Die einzige Ausnahme bildet der Burgparkplatz, auf dem 18% der Nutzer die Höchstparkdauer wählen. Der Anteil der Kurzzeitnutzer auf dem Burgparkplatz lag bei 23%.
- Bei den übrigen Standorten mit einer 2 stündigen Höchstparkdauer lag dieser Anteil bei etwa 30% (Beecker Straße 23), 39% (Bahnhofstraße 30), 43% (Bahnhofstraße 51, Beecker Straße 54), 47% (Grachtstraße), 51% (Schwalmaue), 62% (Beecker Straße 62) und 71% (Bahnhofstraße 42).
Parallel wurde die seit Beginn der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung Parkraum geführte Evaluationsliste ausgewertet. Insgesamt erfolgten 16 Eingaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung. Es wurde wiederholt der Wunsch geäußert, einzelne Standorte von Parkscheinautomaten dem jeweiligen Interesse anzupassen. Im Übrigen entsprechen die Eingaben in ihrer Zielrichtung dem zuvor geschilderten Nutzerverhalten. Soweit sich der Wunsch nach einem Standortwechsel als objektiv gerechtfertigt erwiesen hat, können entsprechende Haushaltsmittel für eine solche Veränderung in den Haushalt 2018 eingestellt werden.
Wie bereits zur Einführung der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung ausgeführt, besteht im Grundsatz ebenso wie bei der kostenfreien Parkraumbewirtschaftung das Hauptanliegen darin, begrenzten Parkraum in einem bestimmten Bereich einzuteilen, um ihn einer größeren Zahl von Nutzern zugänglich zu machen.
Die Zahlen der Auswertung zeigen, dass für einzelne Parkzonen eine Anpassung an das Nutzerverhalten möglich und sinnvoll ist.
So hatte die Verwaltung dem Rat der Stadt Wegberg in der Ratssitzung vom 11.07.2017 empfohlen, im Bereich der Kreuzherrenstraße und der Straße Rathausplatz die Höchstparkdauer auf 2 Stunden anzuheben.
Ferner wurde empfohlen, die Höchstparkdauer auf dem Burgparkplatz auf 4 Stunden auszuweiten.
Es wurde aufgeführt, dass weitergehende Anpassungen dazu führen könnten, dass der hohen Zahl von Kurzzeitnutzern an den übrigen Standorten keine ausreichende Zahl von Parkplätzen mehr zur Verfügung stünde, da diese dann von Langzeitparkern besetzt wären.
Seitens der Verwaltung wird derzeit erwogen, mehrere Anregungen aus der Bevölkerung aufzugreifen und die Standorte der Parkscheinautomaten durch entsprechende Hinweisschilder hervorzuheben.
Den Ergebnissen der Auswertung folgend empfahl die Verwaltung, im Bereich der Kreuzherrenstraße und der Straße Rathausplatz die Höchstparkdauer auf 2 Stunden sowie auf dem Burgparkplatz auf 4 Stunden auszuweiten, so dass der Parkraum in der Stadt Wegberg auf den bereits ausgewiesenen Straßen und Plätzen wie folgt kostenpflichtig bewirtschaftet würde:
Überwacht | Anzahl Automaten | künftige gültige Stunden- | Anzahl Parkplätze gezählt |
Bahnhofstraße | 3 | 2 Stunden | 66 |
Kreuzherrenstraße | 2 | 2 Stunden | 26 |
Beecker Straße | 2 | 2 Stunden | 57 |
Grachtstraße | 1 | 2 Stunden | 15 |
Schwalmaue | 2 | 2 Stunden | 105 |
Burgparkplatz/ Burgstraße | 1 | 4 Stunden | 106 |
Rathausplatz | 1 | 2 Stunden | 20 |
Birkenallee/Ecke Beecker Str. bis Krankenhaus | 1 | 2 Stunden | 8 |
Zur rechtlichen Umsetzung ist die Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich, die nach dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 11.07.2017 zum 01.09.2017 in Kraft treten wird.
Die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen sind seitens der Verwaltung zu treffen.
Abweichend zum formulierten Beschlussvorschlag äußerten verschiedene Fraktionen des Rates den Wunsch auch auf dem Parkplatz Schwalmaue die Höchstparkdauer auf 4 Stunden anzuheben.
Nachdem sich die Fraktionen auf diese Ergänzung verständigt hatten, wurde dementsprechend vom Rat der Stadt Wegberg am 11.07.2017 beschlossen, dass im Bereich der Kreuzherrenstraße und der Straße Rathausplatz die Höchstparkdauer auf 2 Stunden sowie auf dem Burgparkplatz und dem Parkplatz Schwalmaue auf 4 Stunden zum 01.09.2017 ausgeweitet wird.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die in der Ratsvorlage VO/4126/17 genannten Kosten für die Änderungen der Zusatzbeschilderungen und Umprogrammierungen der Parkscheinautomaten weichen auf Grund der zusätzlichen Anpassungen auf dem Parkplatz Schwalmaue von den tatsächlichen Kosten ab.
Die vom Rat der Stadt Wegberg beschlossenen Ausweitungen der Höchstparkdauer führen im Einzelnen zu folgenden Kosten:
Beschaffung der Zusatzzeichenbeschilderung, inkl. MwSt. 273,93 €
Kosten des Baubetriebshofs für den Austausch der Zusatzbeschilderung: 200,44 €
Kosten für die Umprogrammierungen der Parkscheinautomaten, inkl. MwSt. 499,80 €
Die Gesamtkosten in Höhe von 974,17 € werden über das Produktsachkonto 12 02 01 52 21 00 beglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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33,6 kB
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