Entscheidungsvorlage - VO/4172/17
Grunddaten
- Betreff:
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Radverkehr; Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests 2016, Aktualisierung des Radwegekonzeptes 2002 und Umsetzung von Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Entscheidung
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05.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
ADFC-Fahrradklimatest 2016
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kreis Heinsberg e. V. hat der Stadt die Auswertung des ADFC-Fahrradklimatest 2016 für das Stadtgebiet Wegberg übermittelt. Im Ergebnis wurde das „Radfahrklima“ mit der Note 4 (1 = fahrradfreundlich, 6 = nicht fahrradfreundlich) bewertet. Nach Stadtgrößenklassen (hier < 50.000 Einwohner) liegt Wegberg im Bundesgebiet auf Rang 266 von 364. Im Rangplatz innerhalb NRW erzielt Wegberg Platz 48 von 62. Als besonders positiv beurteilen die Befragten die gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums, die zügige Erreichbarkeit der übrigen Ziele und den hohen Anteil des Radverkehrs. Negativ bewertet wurden vor allem holprige und unebene Fahrbahnen, ein mangelnder Winterdienst und die schlechte Reinigung der Radwege. Die Auswertung sowie eine Auflistung von Kommentaren einiger Teilnehmer sind der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Fahrradklimatest 2016 belegt, dass aus Sicht der Radverkehrsteilnehmer ein großer Nachholbedarf bei der Förderung und Unterstützung des Radverkehrs besteht. Neben baulichen Änderungen werden vor allem Unterhaltungsarbeiten zur Verkehrssicherung sowie Anpassungen in der Verkehrsleitung und –führung (Stichwort: Benutzungspflicht von Radwegen / Änderung der StVO-Beschilderung) angemahnt. Dabei darf neben den erforderlichen Arbeiten zur Verkehrssicherungspflicht nicht außer Acht gelassen werden, dass die Belange des Radverkehrs oft in Konkurrenz mit den Belangen der übrigen Verkehrsteilnehmer stehen (z. B. Fahrradschutzstreifen in Uevekoven und Wegfall von Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn).
Durch die Änderung der StVO zur Benutzungspflicht von Radwegen ergeben sich allerdings auch neue Gewichtungen beim Bau neuer und der Unterhaltung bestehender (heute noch benutzungspflichtiger) Radwege (Stichwort: Novellierung der Radwegebeschilderung, Freigabe linksseitiger Radwege).
Den Radfahrern wird freigestellt, ob sie auf den gekennzeichneten Rad- bzw. Rad-/Gehwegen oder auf der Straße fahren. Lediglich dort, wo ein Fahren auf dem Straßenkörper eine Gefahr darstellt, soll eine Radwegebenutzungspflicht aufrecht erhalten bleiben. Dies führt zu einem Umdenken für ein zukunftstaugliches Radwegekonzept.
Aktualisierung des Radwegekonzeptes 2002 und Umsetzung von Maßnahmen
Die nachstehenden Ausführungen nehmen Bezug auf die Vorlage VO/3370/15 „Überarbeitung der Radverkehrsplanung; Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2014“ für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung vom 17.11.2015, TOP 1.4.
Die Vorlage im Wortlaut:
„Die SPD-Fraktion hatte am 09.03.2014 den Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das 2004 beschlossene Radwegekonzept sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erarbeiten.
Der Antrag ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Am 08.04.2014 wurde der Antrag vom Rat an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen. Nach Änderung der Zuständigkeitsordnung am 01.07.2014 war die Angelegenheit im Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung zu behandeln. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde die Angelegenheit nicht in die Liste der offenen Anträge aufgenommen und somit noch nicht als Tagesordnungspunkt berücksichtigt.
Im Kreis Heinsberg wird fast ein Viertel der werktäglichen Wege zu Fuß (23 %) oder mit dem Rad (10 %) zurückgelegt. Bei der Wahl der Verkehrsmittel (Modal-Split) liegt Wegberg mit 17 % Anteil des Radverkehrs an der Spitze. Im Stadtgebiet gibt es ein ausgedehntes Radwegenetz mit einer Gesamtlänge von ca. 72 km (10 km an Bundesstraßen, 43 km an Landstraßen, 4 km an Kreisstraßen und 15 km an Gemeindestraßen).
Eine wichtige Grundlage für die Belange des Radverkehrs im Stadtgebiet ist das Ergebnis einer Untersuchung des Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen aus Aachen aus dem Jahr 2002. Die Erkenntnisse aus dem projektbegleitenden Arbeitskreises gemeinsam mit dem Fachplaner und einer Arbeitsgruppe der Verwaltung wurden in einer Prioritätenliste festgehalten und dem Fachausschuss vorgestellt.
Die Prioritätenliste sowie die Zusammenfassung „Auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Stadt“ wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die dort aufgeführten Maßnahmen sollten, sofern finanziell darstellbar, Zug-um-Zug bzw. in Kombination mit konkreten Baumaßnahmen an Straßen verwirklicht werden. Der Ausschuss hatte die Prioritätenliste, die grundsätzlich nicht abschließend bzw. veränderbar war, zur Kenntnis genommen.
Unabhängig von der vorgenannten Radverkehrsplanung auf Grundlage der Prioritätenliste wurden in der Vergangenheit auch andere Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs umgesetzt, z. B. zur konkreten Steigerung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr (Querungshilfen, Markierung von Angebotsstreifen, Tempo 30-Zonen, Bodenmarkierung zur Schulwegsicherung entlang des Grenzlandringes zwischen Bissen und der Einmündung Gerderhahner Straße/Gierenstraße zur Benutzung der Radwege auf der rechten Straßenseite ) oder zur Förderung des Radverkehrs durch attraktivitätssteigernde Maßnahmen (Ausschilderungen, touristische Hinweise, Fahrradabstellanlagen). In diesem Zusammenhang sind auch Maßnahmen Dritter zur Realisierung überörtlicher Radwege (z. B. Radweg an der L 46 Grambusch-Isengraben) zu nennen.
Aus der Prioritätenliste wurden bei den Hauptachsen durch das Zentrum u. a. realisiert:
-Markierung alternierende Schutzstreifen auf der Beecker Straße von der Kreuzherrenstraße bis zur Freiheider Straße. Wegen Zielkonflikten Schutzstreifen/Fahrbahnbreiten/ruhender Verkehr waren beidseitig Schutzstreifen nicht möglich
-Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnhofstraße/Kreuzherrenstraße von der Ampelanlage (Beecker Straße) bis zum Bahnübergang
-Geschwindigkeitsreduzierung und Schutzstreifen auf der Straße Am Bahnhof
-Geschwindigkeitsreduzierung Tüschenbroicher Straße
-Querungshilfe Grenzlandring/Tüschenbroicher Straße/Mühltalweg
Die Einrichtung einer Fahrradstraße Gierenstraße/Echter Straße/Krankenhaus-straße wurde wegen rechtlicher Bedenken und erheblichen Widerständen von Wohnanliegern gegen eine einseitige Sperrung für PKW-Verkehr zurückgenommen. Andere Projekte aus der Prioritätenliste waren wegen fehlender Finanzmittel nicht umsetzbar.
Die Verwaltung befürwortet den Antrag der SPD-Fraktion zur Fortschreibung der Radverkehrsplanung. Aus Kostengründen wird vorgeschlagen, auf die Beteiligung eines externen Fachplaners zu verzichten und die künftige Ausrichtung des Radverkehrs mit einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Verwaltung (Bereiche Stadtplanung, Straßenbau, Straßenverkehrsrecht, Tourismus) und interessierten Mitgliedern aus den Fraktionen zu entwickeln. Das Ergebnis soll dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Der Ausschuss beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, eine Fortschreibung der Radverkehrsplanung aus dem Jahr 2002 unter Mithilfe einer Arbeitsgruppe (Rat, Ausschuss, Verwaltung) zu erarbeiten. Das Ergebnis sollte dem Ausschuss vorgestellt werden.
Die Arbeitsgruppe wurde aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gebildet. Erforderliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen aufgrund von Anträgen oder gesetzlichen Vorgaben wurden vor dem Hintergrund des Radwegekonzeptes weiterhin ausgeführt.
Aktuelle Problemstellung
Aufgrund a) der Ergebnisse aus dem Fahrradklimatest 2016 einschließlich der aufgelisteten Kommentare befragter Testteilnehmer, b) der Grundaussagen aus der Verwaltungsvorlage 2015 zum Erfordernis der Überarbeitung des Radwegekonzeptes und dem daraus erfolgten Beschluss, c) der rechtlichen Änderungen zur Benutzung von Radwegen bzw. Fahrbahnen und dem sich daraus ändernden Verkehrsverhalten sowie d) des sich geänderten Radverkehrs (Elektrofahrrder, Radfahrtourismus, Ladeinfrastruktur u.s.w.) hält die Verwaltung eine grundlegende Neuorientierug innerhalb eines Radverkehrskonzeptes für erforderlich.
Knappe Finanzmittel bedingen kostengünstige und zugleich effiziente und zukunftsorientierte Lösungen. Das bedeutet weniger aufwendige Umbauarbeiten, so wie noch im Konzept 2002 fixiert, dafür beispielhaft die Verkehrslenkung durch Markierarbeiten.
Die Neuorientierung in einem Radverkehrskonzept kann nicht ausschließlich durch durch die Verwaltung geleistet werden. Es wird vorgeschlagen, z. B. das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen aus Aachen mit den Arbeiten oder ein anderes Fachplanungsbüro zu beauftragen. Das Büro Kaulen hat bereits die erste Version des Konzeptes 2002 erstellt. Parallel hierzu könnte eine Arbeitsgruppe (Verwaltung, Ausschuss, ADFC) aktuelle Erkenntnisse beisteuern.
Unabhängig hiervon werden die Maßnahmen aus dem Fahrradklimatest 2016 für Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten nach Priorität abgearbeitet.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Beim Produkt 12 01 01 – Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel – stehen beim Sachkonto 52 79 00 – sonstiger besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand – aktuell für 2017 noch Haushaltsmittel i. H. v. 7.539,32 € zur Verfügung. Nach entsprechender Beschlussfassung werden Haushaltsmittel für 2018 entsprechend der Angebotssumme bei der Haushaltsplanung berücksichtigt, sofern das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ansonsten muss im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung eine Mittelübertragung zu Lasten eines anderen Sachkontos erfolgen.
Alternativen:
./.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt die Auswertung des ADFC-Fahrradklimatests 2016 zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Radwegekonzept 2002 durch ein Fachplanungsbüro auf die geänderte Rechtslage und die aktuelle Radverkehrssituation zukunftsorientiert überarbeiten zu lassen. Auf Grundlage entsprechender Angebote soll über eine Vergabe in der folgenden Sitzung des Fachausschusss entschieden werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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256 kB
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2
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255,9 kB
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3
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16,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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