Entscheidungsvorlage - VO/4173/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 09.05.2017 hatte der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr zum Bürgerantrag „Sanierung der sanitären Anlagen in der Sporthalle Beeck“ mit Vorlage VO/4048/17 beraten. Die Verwaltung wurde in der Sitzung beauftragt, in einer Ortsbesichtigung den Umfang der vorgeschlagenen Sanierungsarbeiten zu überprüfen. Die nutzenden Vereine sollten hierzu eingeladen werden. In der Sache sollte in der Sitzung am 05.09.2017 weiter beraten werden.

 

Die Ortsbesichtigung hat am 18.05.2017 stattgefunden. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des Rates am 13.06.2017 berichtet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die vorhandenen Sanitärräume sehr großzügig bemessen sind. Eine Verkleinerung des zu sanierenden Bereiches ist auch nach Meinung der Vereine möglich, so dass die Kosten für eine Sanierung sich im Vergleich zur bisherigen Planung verringern werden. Auch der Ausbau eines vorgeschriebenen Behinderten–WC soll vorbereitet, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

 

Der zuständige Fachbereich hat die Möglichkeiten geprüft und  Alternativmodelle berechnet. Die Kosten werden aufgrund der geänderten Planung nunmehr mit einer Gesamtsumme von 265.000,00 € brutto veranschlagt. Es bestehen noch Rückstellungen in Höhe von 58.000,00 €, die verwendet werden können. Der Betrag in Höhe von 207.000,00 € müsste bei Instandhaltungsaufwendungen bereitgestellt werden.

 

Mit den Antragstellern des Bürgerantrages wurde vereinbart, dass eine Sanierung mit den aktualisierten Kosten in die Haushaltsberatungen 2018 eingebracht und in den zuständigen Gremien beraten wird.

 

Die für eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2017 erforderliche Personalkapazität ist im zuständigen Fachbereich angesichts der bereits eingeplanten Projekte nicht vorhanden. Auch sind für diese Maßnahme im Haushalt 2017 keine Gelder eingeplant. Eine überplan­mäßige Deckung der Ausgaben in dieser Größenordnung kann nicht vorgeschlagen werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist in 2017 daher auch aus diesen Gründen nicht möglich.

 

Da der Bürgerantrag eine Sanierung noch im Jahre 2017 zum Ziel hat, muss dieser formell abgelehnt werden. Es soll jedoch in der Sache wie dargestellt verfahren werden. Der Antragsteller wird über die geplante Verfahrensweise auch noch schriftlich benachrichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Aufwendungen.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr lehnt den Bürgerantrag ab. Der Antragsteller soll über die geplante Verfahrensweise in der Sache schriftlich benachrichtigt werden.

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