Empfehlungsvorlage - VO/4181/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.08.2017 hat die Firma Haus- + Grund- Consulting Edda Weitz einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine bisher landwirtschaftlich genutzte 8.094 qm großen Fläche am südlichen Ende des Oestricher Weges in Rath-Anhoven gestellt. Beabsichtigt sind nach der vorgelegten Planskizze, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sticherschließung und eine Bebauung mit rund 13 Einfamilienhäusern (Einzel- oder Doppelhausbebauung) zu schaffen. Die Lage der Fläche und der Antrag sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.

 

Gegen den vorliegenden Antrag und Einleitung eines diesbezüglichen Bebauungsplanverfahrens bestehen von Seiten der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:

 

  • Die in Rede stehende Fläche ist im Flächennutzungsplan mit der Zielsetzung der Wohnbauentwicklung, einschließlich einer Ortsrandbegrünung, dargestellt (siehe Anlage 2). Westlich angrenzend befinden sich jedoch die Sportanlagen von Rath-Anhoven. Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist daher gutachterlich die Verträglichkeit zwischen bestehender Sportplatznutzung und geplanter Wohnbebauung nachzuweisen. Gegebenenfalls  ist dies nur über die Errichtung eines Lärmschutzwalles und einer damit verbundenen Reduzierung der Wohnbauflächen möglich.

 

  • Ebenfalls sind die Ausgestaltung der geplanten Erschließungsstraße und Wendeanlage in der weiteren Planung zu konkretisieren.

 

  • Eine Staffelung der zukünftigen Bebauung von der Ortslage zur freien Landschaft sollte aus stadtgestalterischen Gründen erfolgen. So ist nördlich der geplanten Erschließungsstraße eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern anzustreben; südlich der geplanten Erschließung am zukünftigen Siedlungsrand soll  die Bebauung lediglich Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss (+ Dachgeschoss) aufweisen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Aus diesem Beschluss ergeben sich keine Kosten für die Stadt. Die Planungskosten werden durch die Firma Haus- + Grund- Consulting Edda Weitz übernommen.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes VI-16, Rath-Anhoven – Oestricher Weg zu beschließen.

 

Das Plangebiet, in einer Gesamtgröße von ca 0,8 ha befindet sich südlich angrenzend zur bestehenden Bebauung des Oestricher Weges. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Wohnbebauung am südlichen Rand der Ortslage Rath-Anhoven zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S.2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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Anlagen

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