Mitteilungsvorlage - VO/4175/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibungsverfahren für Prüfungen technischer Anlagen gemäß Prüfverordnung (PrüfVO NRW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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19.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt
In der Prüfverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (PrüfVO NRW) wird unter anderem die Prüfung technischer Anlagen von Sonderbauten geregelt. Im §1 der Verordnung ist festgelegt, für welche Bauten eine Prüfpflicht besteht, und welche technischen Anlagen zu prüfen sind.
Die Prüfpflicht obliegt dem Eigentümer. Für die Stadt Wegberg besteht sie für folgende Gebäude:
- Alle Schulgebäude,
- 2-fach- und 3-fach-Sporthalle,
- Rathaus,
- Feuerwache,
- Flüchtlingsunterkunft Nordstraße 100,
- Grenzlandringbad,
- Baubetriebshof,
- Wegberger Mühle.
Folgende technische Anlagen sind zu prüfen (Auflistung nur derjenigen technischen Anlagen, die in den o.g. Gebäuden der Stadt Wegberg zu prüfen sind):
- Lüftungstechnische Anlagen und maschinelle Lüftungsanlagen
- Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Elektrische Anlagen
Die Prüfungen sind in Zeiträumen von nicht mehr als drei bzw. sechs Jahren von hierfür qualifizierten und anerkannten Prüfsachverständigen durchzuführen. Für die Erbringung der Prüfleistungen kommen größere Firmen wie z.B. der TÜV oder die DEKRA in Frage, aber auch zahlreiche Ingenieurbüros oder Einzelpersonen, die sich auf diese Aufgabe spezialisiert haben.
Für die Gebäude der Stadt Wegberg wurden die Prüfungen der technischen Anlagen in der Vergangenheit in der Regel als Einzelaufträge vergeben. Je nach Größe und Art der zu prüfenden Anlage liegen die Kosten für eine Prüfung zwischen 500,- € und 1.500,- €, bei großen Anlagen und Gebäuden auch darüber.
Aufgrund einiger noch ausstehender Prüfungen, sowie der Vielzahl der Prüfungen, die turnusmäßig in den Jahren 2017 und 2018 anstehen, wird die Verwaltung für die Prüfleistungen jedoch anstelle der Einzelbeauftragungen ein Ausschreibungsverfahren gemäß VOL/A durchführen.
Es handelt sich insgesamt um rund 50 Einzelprüfungen in den Gebäuden der Stadt Wegberg. Die Verwaltung erwartet, dass sich im preislichen Wettbewerb einer öffentlichen Ausschreibung deutlich günstigere Angebotspreise erzielen lassen.
Die Ausschreibung wird vom Fachbereich Gebäudewirtschaft erstellt und Mitte September dieses Jahres veröffentlicht werden. Die Prüfungen der Anlagen sollen in 2017 und Anfang 2018 durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Prüfung der technischen Anlagen sind unter den einzelnen Produktsachkonten im Haushaltsplan 2017 als Instandhaltungsmittel vorhanden.
Für den Haushaltsplan des Jahres 2018 werden die erforderlichen Mittel angemeldet und sind entsprechend bereitzustellen.
