Empfehlungsvorlage - VO/4136/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2017 grundsätzlich für die Fortführung der Schulsozialarbeit ausgesprochen. Die Verwaltung hat auftragsgemäß den entsprechenden Förderantrag über die Kreisverwaltung gestellt. Von dort wurde bereits signalisiert, dass mit den Zuschüssen zu rechnen ist, die in der Beratung genannt wurden. Auch die Restfinanzierung über das Programm „Geld statt Stelle“ ist zulässig und eingeplant.

 

Durch die Stellenbesetzung „Schulsozialarbeit“ in 2016 mit der bisherigen Stelleninhaberin der Stelle „Sozialarbeit für Asylsuchende“ und durch die hohe Zuweisungsquote mit Asylbewerbern ist die Stelle „Flüchtlingshelfer“ eingerichtet und befristet für 2 Jahre besetzt worden.

 

Die Zuweisungszahlen haben sich aufgrund der aktuellen Entwicklung (weniger Migranten, Anrechnung der Plätze der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Petersholz) deutlich verringert. Die Probleme, die der Flüchtlingshelfer zu betreuen hat, sind aber intensiver und anspruchsvoller geworden. Insbesondere die Begleitung in andere soziale Leistungssysteme (vorwiegend Unterstützungsleistungen bei der Beantragung von SGB II-Leistungen) und die Begleitung in eigenen Wohnraum oder zur freiwilligen Ausreise nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Aus diesen Gründen wird der Stelleninhaber der Stelle „Streetwork“ weiter mit 0,23 Stellenanteilen (rund 9 Wochenstunden) im Bereich der Sozialarbeit für Asylbewerber geführt.

 

Mit dem am 06.08.2016 in Kraft getretenen „Integrationsgesetz“ wurde eine Wohnsitzregelung für Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 AufenthG), anerkannte Flüchtlinge (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG), subsidiär Schutzberechtigte (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG) und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG (Aufnahme im Einzelfall), § 23 AufenthG (Aufnahmeprogramme des Bundes oder der Länder) oder § 25 Absatz 3 AufenthG (nationales Abschiebungsverbot) eingeführt. Unabhängig von der Zuweisung neuer Asylbewerber, die sich in laufenden Verfahren befinden, werden nunmehr vermehrt anerkannte Asylbewerber mit einer Wohnsitzverpflichtung für Wegberg zugewiesen. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis grundsätzlich nicht berechtigt ist, sich außerhalb von Wegberg niederzulassen.

In den Kalenderwochen 27-30 (ab Juli 2017) werden dies nach Ankündigung der Bezirksregierung Arnsberg insgesamt 30 Personen sein. Die derzeitige Aufnahmeverpflichtung dieses Personenkreises beträgt 159 Personen, für die in Wegberg auf dem freien Wohnungsmarkt zurzeit kaum Wohnraum zur Verfügung steht.

 

Des Weiteren ist derzeit auch die Funktion des Integrationsbeauftragten unbesetzt. Integration bedeutet eine organisatorische, aber auch eine humanitäre Herausforderung. Der Kommune kommt dabei die Rolle des Motivators, Mediators und Managers zu. Die Kommune muss die Bürger und Bürgerinnen dafür gewinnen, ihre Werte den Neuankömmlingen zu vermitteln und sie in ihre Gemeinschaft aufzunehmen. Die Neubürger und -bürgerinnen müssen nicht nur als Belastung, sondern auch als Potenzial wahrgenommen werden. Dies kann nur mit entsprechender professioneller Begleitung gelingen und auch nicht ausschließlich auf den bisherigen Personenkreis beschränkt bleiben. Ein Integrationsbeauftragter soll auch als Ansprechpartner für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Integrationsproblemen zur Verfügung stehen.

 

Die im Bereich der Flüchtlingsbetreuung zunächst bis zum 31.12.2017 befristete Stelle der Flüchtlingsbetreuung soll aus den vorgenannten Gründen unbefristet verlängert werden. Der Aufgabenkreis des Flüchtlingshelfers soll zukünftig um die Aufgaben eines Integrationsbeauftragten erweitert werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die entstehenden Aufwendungen werden in das Personalbudget eingerechnet und in die Haushaltsplanung 2018 eingebracht.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales schlägt dem Ausschuss Personal und Personalentwicklung vor, in den Stellenplanberatungen für den Stellenplan 2018 die Stelle des Integrationsbeauftragten/Flüchtlingshelfer unbefristet einzurichten.

Loading...