Entscheidungsvorlage - VO/4193/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Baubetriebshof setzt derzeit zwei Geräteträger der Firma Schell aus Aachen ein. Hier handelt es sich um je ein Modell der Baureihen SG 80 und SG 100. Beide Geräte sind jährlich von ca. Mitte April bis ca. Mitte/ Ende Oktober mit einem Mähwerk ausgestattet und werden zum Schnitt der städtischen Rasenflächen, auch auf Sportplätzen eingesetzt. In den übrigen Monaten werden die Maschinen benötigt, um den Winterdienst auf städtischen Geh- und Radwegen sowie Parkplätzen und zum Teil auf Schulhöfen sicherzustellen. Der SG 100 kann zudem genutzt werden, um hiermit Unkraut auf befestigten Flächen zu bekämpfen. Dies geschieht mittels eines in der Front angebauten Kehrbesens, der dann mit Drahtbürsten ausgestattet ist, und den Aufwuchs abreibt. Die Maschinen haben eine durchschnittliche, jährliche Laufleistung von 720 Betriebsstunden (SG 100) bzw. 500 Betriebsstunden (SG 80), wovon verständlicherweise der überwiegende Teil in den Sommermonaten erbracht wird. Der SG 80 wurde in 12/2010 mit ca. 500 Betriebsstunden gebraucht beschafft und entstammt dem Baujahr 2009. Der SG 100 wurde in 03/2010 mit ca. 300 Betriebsstunden ebenfalls gebraucht beschafft und entstammt ebenfalls dem Baujahr 2009.  Auf die Ausführungen im Gesamtkonzept wird verwiesen. Anhand der Betriebsstundenzahlen erkennt man, dass der SG 100 derzeit das „Hauptgerät“ ist. Dies liegt schlicht an der höheren Motorleistung, wodurch derzeit eine höhere Auslastung mit mehr Geräten möglich ist. Durch den Erhalt des neu zu beschaffenden Geräteträgers steigt die Vielseitigkeit beim zweiten Gerät, sodass dann künftig beide Maschinen identische Laufleistungen haben werden, die zwischen 700 und 800 jährlichen Betriebsstunden liegen dürften.

Mit zunehmender Einsatzdauer zeigte sich beim SG 80, dass das Antriebskonzept mit einem 3 – Zylinder – Motor den Beanspruchungen nicht gewachsen ist. Dies bestätigt sich nicht zuletzt dadurch, dass der Hersteller diese Baureihe nach kurzer Zeit nicht weiter produziert hat, da die Probleme flächendeckend aufgetreten sind. In 2016 beispielsweise sind für externe Reparaturen rund 5.500€ Kosten angelaufen. Eigenes Personal war zudem ca. 115 Stunden mit Reparaturen beschäftigt. In 2017 waren es bis zum 31.08. externe Kosten in Höhe von 3.868,04€, sowie 37 Stunden von eigenem Personal. In beiden Jahren kamen zudem mehrere längere Werkstattaufenthalte zusammen, die durch die Firma Schell in Kulanz erbracht worden sind. Da bei dieser Maschine zunehmend Ausfälle zu verzeichnen sind, muss eine Ersatzbeschaffung mit gleichzeitigem Abstoß der Altmaschine schnellstmöglich erfolgen, um weitere, auf Dauer betrachtet zunehmende, Kosten für Reparaturen vermeiden zu können. Trotz der geringeren Gesamt – Betriebsstunden – Zahl als beim SG 100 ist die Ersatzbeschaffung für den SG 80 als deutlich dringlicher anzusehen.

Bei der Neubeschaffung soll ein noch multifunktionaleres Gerät gefunden werden, als es bislang schon der Fall ist. Beispielsweise gibt es inzwischen Anbaugeräte für entsprechende Maschinen, mit denen in einem Arbeitsgang Hecken geschnitten und das anfallende Schnittgut zerkleinert und aufgenommen werden kann. Dies würde die Effizienz der Arbeit deutlich steigern, da Heckenschnitte und Rückschnitte von Bodendeckern so bedeutend schneller durchgeführt werden können. Die Zerkleinerung und damit volumenmäßige Reduzierung des Schnittgutes reduziert Fahrtzeiten zur Entsorgungsstelle und trägt so zu weiteren Reduzierungen beim Aufwand bei. Zudem kann das Gerät hiermit noch besser ausgelastet werden, und eine körperlich anstrengende Tätigkeit für die Mitarbeiter in Ihrer Häufigkeit deutlich zu reduzieren. Ein entsprechendes Gerät wird seit ca. 2 Jahren von den Kollegen des Baubetriebshofes in Heinsberg zu vollster Zufriedenheit eingesetzt. Hiervon konnte man sich bei einer Besichtigung des Gerätes incl. Vorführung vor Ort überzeugen. Die eingangs entwickelte Idee, sich das Gerät im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit phasenweise in Heinsberg auszuleihen musste leider verworfen werden; Die Kollegen in Heinsberg setzen die Maschine von Ende April bis Ende Oktober nahezu täglich ein und haben somit keine freien Kapazitäten. Mittel für dieses Anbaugerät sind bei der veranschlagten Summe nicht enthalten. Eine entsprechend Nachrüstung könnte dann in den Folgejahren erfolgen.

Zu der Beschaffung der neuen Maschine gehört auch ein hierzu gehöriges Mähwerk, die benötigten Finanzmittel sind in der Gesamtsumme enthalten. Die bei der Veräußerung des Altgerätes entstehenden Erlöse können für die Neubeschaffung genutzt werden, was die Investitionssumme, und somit die Kreditsumme, verringern könnte.

Bei der Beschaffung kommen auch Leasingvarianten in Frage, was bei der Ausschreibung berücksichtigt wird. Ebenso genügt auch ein Gebraucht- bzw. Vorführgerät, wenn dieses eine gewisse Betriebsstunden - Anzahl nicht überschreitet, und zwischen Erst – Inbetriebnahme und Tag des Submissionstermins ein noch festzulegender, nicht zu langer Zeitraum liegt. Eine große Spanne dieser beiden Parameter wäre zwar denkbar, jedoch nicht sinnvoll. Vor Allem wenn man an vormalige Vorführmaschinen denkt, ist davon auszugehen, dass diese von jedem Nutzer bis an die Leistungsgrenze getestet wurden.

Wie in der letzten Sitzung des Rates angedeutet, wurden dem Baubetriebshof im bisherigen Verlauf des Jahres von verschiedenen Händlern verschiedene Geräte zum Testen zur Verfügung gestellt. Hierbei gab es, wie bei einem solchen Test üblich, Maschinen, die sich als durchaus brauchbar und zum Teil besser als die Bestandsgeräte erwiesen, ebenso jedoch auch Geräte, deren Eignung für die benötigten Belange nicht gegeben ist. Im Rahmen dieser ausführlichen Tests, ergaben sich folgende Spezifikationen, welche bei der Beschaffung eine Rolle spielen sollten, und im Rahmen der Ausschreibung noch präzisiert werden müssen:

-Fahrzeug mit geschlossener Kabine und Klimaanlage (nötig im Sinne des

Arbeitsschutzes, damit der Fahrer bei sommerlichen Temperaturen keine

Fenster öffnen muss, was zu Staub- und Lärmbelastung führt) und Heizung

-Lenkung als Knicklenkung

-Permanenter Allrad – Antrieb

-Rasenschonende Bereifung in der Größe 31x 15,5x 15 oder vergleichbar

-Ergonomischer Fahrersitz, luftgefedert, entsprechend aktueller Vorgaben im

Sinne des Arbeitsschutzes

-Hydraulisch kippbare Ladepritsche auf dem Hinterwagen, Nutzlast ca. 1,0 to

-Fahrzeuglackierung in RAL 2011 (kommunalorange)

-LED Arbeitsscheinwerfer in Fahrzeugfront (mind. 2) und – Heck (mind. 2)

-2 stabile Rundumkennleuchten auf dem Fahrzeugdach, in möglichst flacher

Bauform, mit Zulassung im Sinne der StVO

-Motorleistung: mindestens 75PS (56Kw)

-Antriebsart: Diesel

-Anbauraum mit Krafthebern in der Fahrzeugfront

-Mechanische Frontzapfwelle mit 1.000U/min

-Regelbare Load – Sensing – Hydraulikpumpe mit einer Mindestförderleistung

von 100 l/min

-Hydraulische, doppeltwirkende Steuergeräte, von Kabine schaltbar, in Front

(mind. 4) und Heck (mind. 2), wenn möglich mit Schwimmfunktion

-Umkehrlüfter im Hinterwagen

-Frontmähwerk als Sichelmähwerk, Arbeitsbreite: 3,00m, stufenlos

hydraulisch höhenverstellbar, Antrieb über Gelenkwelle bzw. Keilriemen

-Inzahlungnahme des Altgerätes Schell SG 80 incl. Mähwerk

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die für diese Investition benötigten Mittel wurden in den Haushalt 2017 unter der Investitionsnummer 011800 – B042 in Höhe von 110.000€ eingestellt. Durch den Verkauf des Altgerätes ist mit Erlösen, in jedoch unbekannter Höhe zu rechnen, welche für die Investition genutzt werden können. Dies könnte zu einer Minderung der Investitionssumme führen. Die für das Fahrzeug entstehenden Abschreibungen werden je nach Liefertermin und damit einhergehendem Rechnungsdatum noch im Haushaltsjahr 2017 bzw. dann ab dem Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 011800 Sachkonto 571100 Abschreibung auf Vermögensgegenstände (Budget Baubetriebshof), die Zinsen im Zentralhaushalt berücksichtigt.

Im Rahmen der Marktsondierung wurden vorab mehrere Angebote eingeholt. Geht man davon aus, dass ein Neugerät kreditfinanziert gekauft wird, ist im Rahmen der Abschreibung, exemplarisch für das angebotene Gerät (gemäß örtlicher Abschreibungstabelle/ Ziffer 4.098 ist mit einer Nutzungsdauer von 9 Jahren zu rechnen) mit den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kosten zu rechnen. Dem gegenübergestellt sind die Aufwendungen für eine Leasingvariante. Ausgegangen wurde von einem Leasingzeitraum von 7 Jahren und einem Restwert nach Ablauf des Leasingzeitraumes von 10.000€.

Alternativen:

keine

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung eines neuen, multifunktionalen Geräteträgers öffentlich auszuschreiben. Die Verwaltung wird den Ausschuss dann über das Submissionsergebnis informieren, um bei dem zu treffenden Vergabebeschluss den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen zu können.

Loading...