Entscheidungsvorlage - VO/4192/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung für einen Klein-LKW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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19.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Baubetriebshof setzt derzeit insgesamt 7 größere Fahrzeuge ein. Hiervon sind zwei Fahrzeuge Unimogs (HS 2687 + HS B 2732) unterschiedlichen Alters, welche vorrangig im Winterdienst und zur Pflege von Banketten und Rinnen eingesetzt werden. Hinzu kommen ein Dreiseitenkipper (HS 2720) und ein Containerfahrzeug (HS 2689) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von je 18 Tonnen, was einer Nutzlast von je rund 10 Tonnen entspricht. Diese Fahrzeuge werden zum Transport von Schüttgütern in großen Mengen benötigt. Weiterhin ist das Ladekranfahrzeug (aktuell HS B 2714) zu nennen, welches aufgrund der bekannten Probleme vor dem Austausch steht, sowie ein Dreiseitenkipper mit Doppelkabine (HS B 2709) und einem zulässigem Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen, was einer Nutzlast von rund 2,5 Tonnen entspricht. Letztes Fahrzeug dieser Kategorie ist ein Hinterkipper mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von 5.990kg (HS 2717). Dies entspricht einer Nutzlast von ca. 1.900kg. Das Fahrzeug ist zudem mit einem reinen Hebekran ausgestattet, welcher jedoch unter Einhaltung der Unfallverhütungs – Vorschriften nicht mehr einsetzbar ist.
Das Fahrzeug ist aufgrund seiner Abmessungen, welche die maximal zulässigen Breiten für (große) LKW voll ausnutzen, und aufgrund kaum vorhandener Wendigkeit für eine Vielzahl von Einsätzen eher weniger geeignet. Im Verkehrsraum nimmt man den anderen Verkehrsteilnehmern zu viel Platz weg. Für den Transport von Asphalt ist das Fahrzeug nicht zu gebrauchen, da der Boden der Ladefläche lediglich aus Holz besteht, welches den Temperaturen des frischen Asphalts (70-90°C) nicht dauerhaft standhalten würde. Für Arbeiten an Pflasterschäden kann das Fahrzeug bis zu einem bestimmten Grad genutzt werden; Bei größeren Flächen bietet sich eher an, ein Fahrzeug mit Ladekran und Greifschaufel zu nutzen. Seine wenigen Vorteile kommen zur Geltung, wenn Materialien unter niedrigen Hindernissen hindurch transportiert werden müssen und es um den Transport kleinerer Mengen von Schüttgütern geht.
Das Fahrzeug (Baujahr 2001) wurde im Dezember 2005 mit einem Kilometerstand von ca. 69.500km gebraucht beschafft. Mit Aktualität des 31.08.2017 beträgt der Kilometerstand 250.390km. Für das Fahrzeug sind in 2016 externe Kosten in Höhe von 671,15€ zzgl. Diesel und sonstigen Betriebsstoffen angelaufen. Der Aufwand für Reparaturen betrug weniger als 1 AK – Stunde.
Bei dem Fahrzeug gibt es aktuell erhebliche Mängel, zu deren Veranschaulichung im Anhang Bilder beigefügt sind. Hierzu gehören erhebliche Roststellen mit teilweisen Durchrostungen im hinteren Bereich der Kabine auf der Fahrerseite sowie unmittelbar neben dem B - Holm(siehe Bild 1, 2, 3, 4). Auf jenen Bildern ebenfalls zu sehen ist fortschreitende Korrosion am Unterfahrschutz auf der Fahrerseite. Trotz bereits durchgeführter Ausbesserungen gibt es ebenfalls Durchrostungen an beiden Front – Kotflügeln, fahrerseitig stärker ausgeprägt als auf der Beifahrerseite (siehe Bild 5, 6, 7). Fahrerseitig lässt sich bereits ein Schraubendreher durch Löcher im Metall stecken. Hinzu kommt eine Durchrostung im Bereich des Unterfahrschutzes auf der rechten Fahrzeugseite (siehe Bild 8). Der Blick unter das Fahrzeug offenbart einen leichten Ölverlust (siehe Bild 9), dessen Quelle bislang noch nicht festgestellt werden konnte. Ebenfalls von unten erkennbar sind rostbedingte Auf- und Abplatzungen in den inneren Radkästen der Vorderachse (siehe Bild 10, 11, 12, 13). Die Unterzüge der Ladefläche sind unterschiedlich stark von Rost befallen. Auch hier befinden sich jedoch bereits Durchrostungen und manche Stellen mit fortschreitender Korrosion (siehe Bild 14, 15, 16, 17).
Als kleineren Mangel an dem Fahrzeug kann man ansehen, dass das Fahrzeug nur noch für reine Straßenfahrten eingesetzt werden kann. Bereits bei leichter Feuchtigkeit stellt selbst eine geschlossene Grasnarbe einen Untergrund dar, auf dem das Fahrzeug sich aus eigener Kraft nicht bewegen kann. Die Hinterachse war anfangs mit einem Differential ausgestattet, welches jedoch ausfiel, ausgebaut wurde und schließlich aus Kostengründen nicht ersetzt wurde.
Es kann aufgrund der Vielzahl an Roststellen dazu kommen, dass die Prüfplakette bei der nächsten Hauptuntersuchung („TÜV“) nur unter Auflagen erteilt wird, und hierdurch erhebliche, teils teure Ausbesserungen notwendig werden.
Die Ressourcen des bestehenden Fuhrparks würden nicht ausreichen, einen Wegfall dieses Fahrzeuges zu kompensieren. Ein Ausfall des Fahrzeuges ohne Ersatz würde zu einer erheblichen Schwächung der Einsatzfähigkeit des Baubetriebshofes führen.
Bei der Ersatzbeschaffung, soll ein deutlich kompakteres Fahrzeug eingesetzt werden, um das Fahrzeug vielseitiger einsetzen zu können. Zudem soll die Doppelkabine entfallen und stattdessen lediglich ein Normalfahrerhaus mit 3 Sitzplätzen beschafft werden. Der Markt bietet Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 (5,5) Tonnen an, bei denen eine Nutzlast von ca. 2,1 Tonnen verbleibt. Diese liegt damit trotz des geringeren Gesamtgewichtes über der Nutzlast des bisher eingesetzten Fahrzeuges, was neben den bedeutend geringeren Abmessungen ein weiterer erheblicher Vorteil ist. Analog zum ebenfalls Ersatz – zu beschaffenden Pritschenfahrzeug mit 3,5to (Ersatz für HS 2716), soll zwischen Kabine und Ladefläche eine Werkzeugbox verbaut werden. Der Vorteil gegenüber einer auf der Ladefläche stehenden Kiste ist, dass diese nicht bei jedem Kippvorgang mit angehoben werden muss, was die Kipphydraulik schont. Zudem kann eine Box, die zwischen Kabine und Pritsche verbaut ist ergonomisch und damit dem Arbeitsschutz zuträglich immer sicher stehend von unten bedient werden, ohne dass die Ladefläche bestiegen werden muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass entsprechende Boxen abschließbar sind, was dazu führt das Maschinen und Werkzeuge hierin verbleiben können und Rüstzeiten in erheblichem Maße eingespart werden können.
Bei der Beschaffung kommen auch Leasingvarianten in Frage, was bei der Ausschreibung berücksichtigt wird. Ebenso genügt auch ein Gebraucht- bzw. Vorführgerät, wenn dieses eine gewisse Laufleistung nicht überschreitet, und zwischen Erst – Inbetriebnahme und Tag des Submissionstermins ein noch festzulegender, nicht zu langer Zeitraum liegt. Eine große Spanne dieser beiden Parameter wäre zwar denkbar, jedoch nicht sinnvoll.
Das Leistungsverzeichnis sollte vorbehaltlich einer Präzisierung im Rahmen der Vorbereitung zur Ausschreibung wie folgt aussehen:
Lieferung eines Pritschenfahrzeuges mit Einzelkabine, Staubox zwischen Kabine und Ladefläche und nach hinten kippbarer Ladefläche gemäß folgender Spezifikationen:
-Pritschenwagen mit Normalfahrerhaus, 2 Türen und 3 Sitzplätzen als
Normalfahrzeug, Linkslenker
-RAL 2011 Tieforange (kommunalorange)
-2 Rundumkennleuchten gelb (orange) im Bereich des Fahrerhausdaches
-Dieselmotor (85-120 kW), aktuelle Abgasnorm (mind. EURO 5),
Dieselpartikelfilter oder vergleichbares abgasreduzierendes System (bitte
kurze Erläuterung, mit welchen technischen Hilfsmitteln / Stoffen die Norm
erreicht wird)
-Grüne Umweltplakette
-Motorsteuerung und Abgasreinigungssystem auf Kurzstreckenbetrieb im
kommunalen Bereich angepasst
-manuelles 5- bzw. 6-Gang-Schaltgetriebe
-Ganzjahresbereifung
-Vollwertiges Reserverad mit Ganzjahresbereifung (wie oben)
-Fahrzeugbreite ohne Spiegel max. 2.250mm
-Radstand zwischen ca. 3.400 mm und ca. 3.700 mm
-Versiegelte Karosserie zum Schutz vor Korrosion
-zulässiges Gesamtgewicht: min.5.000 – max. 5.500 kg
-Kugelkopf-Anhängerkupplung und Elektrosatz (13-polig + 7-polig),
Anhängelast mindestens 2.500kg
-Scheibenbremsen an Vorder- und Hinterachse
-Ausreichend dimensionierte(r) Batterie(n) und Generator für
Kurzstreckenbetrieb
-Frontairbags, ESP, ABS oder vergleichbare Sicherheitssysteme
-Freisprecheinrichtung mit Bluetooth - Schnittstelle
-Garantie mind. 24 Monate
-Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug
-Überführung
-Zulassung
-notwendige Zulassungsbescheinigungen
-notwendige Eintragungen für evtl. vorzunehmende Um- und Anbauten
-Konformitätserklärung für die Kombination Trägerfahrzeug, Staubox und
Kipppritsche gem. Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006,
Anhang II A
Aufbau:
-1 Staubox, Breite ca. 600mm – ca. 700mm (gemessen zwischen
Kabinenrückwand und Ladeflächen - Stirnwand, aus Aluminium – Hohlprofilen in ca. 25mm Materialstärke, verbaut zwischen Kabine und Kippaufbau, Maße ca. (L/B/H in mm) 2.000 (jedoch nicht breiter als der Kippaufbau)/ 600 - 700/ 1.500, beidseitig mit von oben bis unten durchgehenden Türen, 2 Zwischenböden aus wasserfestem Material, sodass incl. dem Boden drei Stauebenen entstehen, Stauboxbelüftung, ohne dass hierdurch auch Wasser eindringen kann, ohne oberseitige Öffnung (außer ggfs. Belüftung) Farbe der Box: Kommunalorange, RAL 2011
-1 elektrohydraulischer Heck – Kipperaufbau, Kippermaß innen, (L/B/H) ca.:
2.750 – 3.100/2.030/400mm, Bordwände aus Aluminium in silber eloxiert,
Stirnwandhöhe: 800mm, Bordwände seitlich und hinten 400mm hoch, Unterbau in Stahlkonstruktion, feuerverzinkt, Boden als Siebdruckplatte mit Stahlblechauflage, 8 im Boden versenkte Verzurreinrichtungen, DIN – konform mit einer Tragfähigkeit von je mindestens 400daN, 4 Stück je Fahrzeugseite, eingelassen im Bereich unmittelbar neben den Bordwänden, Bordwand rechts und links von Stirnwand bis Hinterachse zum Öffnen nach unten, Bordwand hinten zum Öffnen nach unten, aufsteckbare Bordwanderhöhungen, Höhe ca. 40cm für beide Fahrzeugseiten incl. Montagezubehör, mindestens 16 Haken für Ladungssicherungsnetz, 4 Stück montiert an Außenseite der Heckklappe, je 6 Stück montiert an den Außenseiten der seitlichen Bordwände, Kipperantrieb elektrohydraulisch 12V, Speisung über Fahrzeugelektrik, Kipperstempel einschließlich aller erforderlichen elektrischen- und hydraulischen Leitungen, Kipperstütze und Fangseil, Kipperbedienung vom Fahrerhaus aus, Montage von seitlichen Begrenzungsleuchten/ Reflektoren, sofern diese gem. StVO erforderlich sind
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die für diese Investition benötigten Mittel wurden in den Haushalt 2017 unter der Investitionsnummer 011800 – B020 in Höhe von 45.000€ eingestellt. Durch die Inzahlunggabe des Altfahrzeuges ist mit Erlösen, in jedoch unbekannter Höhe, zu rechnen, welche für die Investition genutzt werden können. Die für das Fahrzeug entstehenden Abschreibungen werden je nach Liefertermin und damit einhergehendem Rechnungsdatum noch im Haushaltsjahr 2017 bzw. dann ab dem Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 011800 Sachkonto 571100 Abschreibung auf Vermögensgegenstände (Budget Baubetriebshof), die Zinsen im Zentralhaushalt berücksichtigt.
Geht man davon aus, dass ein Neufahrzeug kreditfinanziert gekauft wird, ist im Rahmen der Abschreibung (gemäß örtlicher Abschreibungstabelle/ Ziffer 6.020 ist mit einer Nutzungsdauer von 9 Jahren zu rechnen) mit den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kosten zu rechnen. Dem gegenübergestellt sind die Aufwendungen für eine Leasingvariante. Die Zahlen entstammen einem Angebot, welches im Rahmen der Marktsondierung bei möglichen Lieferanten erbeten wurde:

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, liegen die jährlichen Gesamtaufwendungen für das Leasing im Zeitraum des Leasingvertrages unter Zugrundelegung des zur Berechnung angewandten Angebotes unter den jährlichen Gesamtaufwendungen bei einem kreditfinanzierten Kauf. Somit wäre die Leasing – Variante zunächst einmal günstiger. Vorteilhaft wäre, dass hierdurch die Investitions – Quote gesenkt würde. Würde man diesen Gedanken weiter verfolgen, wäre das Fahrzeug dann nach Ablauf des Leasing – Vertrages an den Leasinggeber zurück zu geben; In diesem Fall müsste nach Ablauf dieser Frist erneut ein neues Fahrzeug beschafft werden. Hierbei ist ungewiss, ob sich nach diesem Zeitraum erneut eine Leasingvariante finden lässt, die gegenüber einem Ankauf günstiger ist. Sofern dies nicht der Fall ist und ein Fahrzeug kreditfinanziert angeschafft werden müsste, verbleibt zudem das Zinsrisiko, also das Risiko, ob dann auch noch Darlehen für unter 1% Zinsen zu bekommen sind. Zudem sei angemerkt, dass es bislang im Budget des Baubetriebshofes keine Ansätze für Leasing – Zahlungen gibt, mit denen die anfallenden Aufwendungen gedeckt werden könnten.
Bei dem Vergleich der Kosten nach dem gesamten Abschreibungszeitraum zeigt sich, dass eine kreditfinanzierte Beschaffung um insgesamt 1.045,50€ günstiger ist. Dies liegt daran, dass die Konsequenz der vergleichbar niedrigen monatlichen Belastung beim Leasing ein höherer Restwert des Fahrzeuges ist, welcher dann über einen Zeitraum von drei Jahren (Ende des Abschreibungszeitraumes) mit einem Kredit finanziert werden muss. Dem gegenüber steht aufgrund der linearen Abschreibung nach demselben Zeitraum ein niedrigerer Buchwert.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass dies lediglich ein Angebot im Rahmen der Marktsondierung darstellt. Ob es im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens tatsächlich Bieter gibt die eine Leasing – Variante anbieten, bleibt in Anbetracht der Erfahrungen bei den letzten Fahrzeug – Beschaffungen abzuwarten. Zudem bleibt an dieser Stelle offen, ob es auch im Rahmen der Ausschreibung Leasing – Angebote gibt, die verglichen mit Kauf – Angeboten günstiger sind.
Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung eines neuen Pritschenfahrzeugs wie oben beschrieben öffentlich auszuschreiben. Die Verwaltung wird den Ausschuss dann über das Submissionsergebnis informieren, um bei dem zu treffenden Vergabebeschluss den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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