Entscheidungsvorlage - VO/4191/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung für ein Pritschenfahrzeug, 3,5 to
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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19.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Fuhrpark des Baubetriebshofes befinden sich mehrere Pritschenfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Fahrzeuge sind nahezu alle fast täglich im Einsatz und dürfen mit Blick auf erforderliche Führerscheine von allen Mitarbeitern des Baubetriebshofes gefahren werden. Haupteinsatzgebiet ist die Grün- und Baumpflege, sowie die Unterhaltung von Spielplätzen und die Abräumung von Grabstätten. In den meisten der vorgenannten Einsatzbereiche ist man auf die Kompaktheit dieser Fahrzeuge angewiesen. Lässt man die in jüngerer Vergangenheit beschafften Fahrzeuge für den Streckenwart und die Werkstatt unbeachtet, liegt die letzte Beschaffung eines solchen Fahrzeuges schon lange zurück. Im August 2009 wurde ein VW Crafter neu beschafft, welcher vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse noch viele Jahre einsetzbar sein dürfte. Die übrigen Fahrzeuge dieser Größe wurden, allesamt gebraucht, in den Jahren 2008 (HS B 2711), 2006 (HS 2715 + HS 2716), 2005 (HS 2719), 2002 (HS 2722) sowie 2000 (HS 2721) beschafft. Auf die Ausführungen im Gesamtkonzept wird an dieser Stelle verwiesen. Der tägliche Einsatz, vor Allem auf den überwiegend kurzen Strecken, häufig mit voller Auslastung des zulässigen Gesamtgewichtes, regelmäßig zudem mit Anhängern sorgt bei den Fahrzeugen für starke Beanspruchung. Häufig wird in Form von Rasenschnitt, Häckselgut, allgemeinem Grünabfällen und illegal abgelagerten Abfällen ohne genaue Kenntnis des Materials Ladegut befördert, dessen Eigenschaft die Korrosion an metallischen Bauteilen fördert. Der Zustand der Fahrzeuge ist ebenso wie die Notwendigkeit zum Austausch sehr unterschiedlich.
Am dringlichsten ist der Austausch bei dem Fahrzeug HS 2716. Wie im Gesamtkonzept ausführlich erläutert, ist dieses Fahrzeug mit einer Doppelkabine und einem Hinterkipper ausgestattet. Mit Aktualität des 31.08.2017 beträgt der Kilometerstand ca. 169.500km. In 2016 sind für dieses Fahrzeug externe Kosten in Höhe von 2.869,36€, zuzüglich Diesel und Betriebsstoffen angelaufen. Zusätzlich war eigenes Personal ca. 32,25 Std. mit Reparaturarbeiten beschäftigt. In 2017 sind bis zum Ende des Monats August 115,83€ an externen Kosten sowie 14,5 Stunden von eigenem Personal angelaufen. An dem Fahrzeug gibt es aktuell eine Reihe von Mängeln, zu deren Veranschaulichung der Vorlage einige Bilder angehängt sind. Hierzu gehören erhebliche Durchrostungen an der Karosserie (siehe Bild 8, 20, 21), sodass der fahrerseitige Einstieg mehr oder weniger nur noch in Form der Kunststoff – Abdeckung gegeben ist (siehe Bild 1, 2, 3). Weiterhin gibt es Durchrostungen an beiden Front – Türen (siehe Bild 18, 19), welche an der Beifahrertüre besonders stark ausgeprägt sind (siehe Bild 5, 6, 7). Erhebliche Durchrostungen gibt es zudem am Trägerrahmen unter der Ladefläche (siehe Bild 9, 11, 12, 13). Die Kotflügel, vor Allem vorne links, weisen ebenfalls tiefgreifende Roststellen auf (siehe Bild 17). An der Kabinenrückwand gibt es auf beiden Fahrzeugseiten Roststellen (siehe Bild 10), auf der Fahrerseite lässt sich ein Schraubendreher bereits bis ins Fahrzeug – Innere durchstecken (siehe Bild 14). Unterhalb der Ladefläche sind ebenfalls erhebliche Roststellen gegeben (siehe Bild 15, 16). Hinzu kommt, dass der Fahrersitz erhebliche Beschädigungen aufweist (siehe Bild 4). Es kann aufgrund der Vielzahl dieser teils erheblichen Schäden nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob das Fahrzeug bei der nächsten Hauptuntersuchung erneut eine „TÜV“ – Plakette bekommt.
Unter Beachtung der Begebenheiten, ist die Ersatzbeschaffung als dringlich anzusehen, auch und vor Allem unter Aspekten der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes. Ein Wegfall dieses Fahrzeuges kann definitiv nicht mit den Ressourcen des bestehenden Fuhrparks kompensiert werden. Ohne eine Ersatzbeschaffung würde die Einsatzfähigkeit des Baubetriebshofes erheblich geschwächt.
Wie im Gesamtkonzept ausführlich dargelegt, kann bei der Ersatzbeschaffung auf die Doppelkabine verzichtet werden und stattdessen ein Normalfahrerhaus mit drei Sitzplätzen bevorzugt werden. Anstatt der Werkzeugkiste auf der Kipp – Pritsche, ist es als sinnvoll anzusehen, zwischen Kabine und Ladefläche eine Staubox vorzusehen, in der die benötigten Werkzeuge transportiert werden können. Eine diesbezügliche Besichtigung bei den Kollegen vom Baubetriebshof in Heinsberg hat gezeigt, dass hier alle entsprechenden Fahrzeuge bereits seit längerer Zeit mit entsprechenden Boxen ausgestattet werden. Der Vorteil gegenüber einer auf der Ladefläche stehenden Kiste ist, dass diese nicht bei jedem Kippvorgang mit angehoben werden muss, was die Kipphydraulik schont. Zudem kann eine Box, die zwischen Kabine und Pritsche verbaut ist ergonomisch und damit dem Arbeitsschutz zuträglich immer sicher stehend von unten bedient werden, ohne dass die Ladefläche bestiegen werden muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass entsprechende Boxen abschließbar sind, was dazu führt das Maschinen und Werkzeuge hierin verbleiben können und Rüstzeiten in erheblichem Maße eingespart werden können.
Bei der Beschaffung kommen auch Leasingvarianten in Frage, was bei der Ausschreibung berücksichtigt wird. Ebenso genügt auch ein Gebraucht- bzw. Vorführgerät, wenn dieses eine gewisse Laufleistung nicht überschreitet, und zwischen Erst – Inbetriebnahme und Tag des Submissionstermins ein noch festzulegender, nicht zu langer Zeitraum liegt. Eine große Spanne dieser beiden Parameter wäre zwar denkbar, jedoch nicht sinnvoll.
Das Leistungsverzeichnis sollte vorbehaltlich einer Präzisierung im Rahmen der Vorbereitung zur Ausschreibung wie folgt aussehen:
Lieferung eines Pritschenfahrzeuges mit Einzelkabine, Staubox zwischen Kabine und Ladefläche und nach hinten kippbarer Ladefläche gemäß folgender Spezifikationen:
-Pritschenwagen mit Normalfahrerhaus, 2 Türen und 3 Sitzplätzen als
Normalfahrzeug, Linkslenker
-RAL 2011 Tieforange (kommunalorange)
-2 Rundumkennleuchten gelb (orange) im Bereich des Fahrerhausdaches
-Dieselmotor (66-100 kW), aktuelle Abgasnorm (mind. EURO 5),
Dieselpartikelfilter oder vergleichbares abgasreduzierendes System (bitte
kurze Erläuterung, mit welchen technischen Hilfsmitteln / Stoffen die Norm
erreicht wird)
-Grüne Umweltplakette
-Motorsteuerung und Abgasreinigungssystem auf Kurzstreckenbetrieb im
kommunalen Bereich angepasst
-manuelles 5- bzw. 6-Gang-Schaltgetriebe
-Ganzjahresbereifung
-Vollwertiges Reserverad mit Ganzjahresbereifung (wie oben)
-Fahrzeugbreite ohne Spiegel max. 2.250mm
-Radstand zwischen ca. 3.500 – 3.700 mm
-Versiegelte Karosserie zum Schutz vor Korrosion
-zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg
-Kugelkopf-Anhängerkupplung und Elektrosatz (13-polig + 7-polig),
Anhängelast mindestens 2.500kg
-Scheibenbremsen an Vorder- und Hinterachse
-Ausreichend dimensionierte(r) Batterie(n) und Generator für
Kurzstreckenbetrieb
-Frontairbags, ESP, ABS oder vergleichbare Sicherheitssysteme
-Freisprecheinrichtung mit Bluetooth - Schnittstelle
-Garantie mind. 24 Monate
-Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug
-Überführung
-Zulassung
-notwendige Zulassungsbescheinigungen
-notwendige Eintragungen für evtl. vorzunehmende Um- und Anbauten
-Konformitätserklärung für die Kombination Trägerfahrzeug, Staubox und
Kipppritsche gem. Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006,
Anhang II A
Aufbau:
-1 Staubox, Breite ca. 600mm, aus Aluminium – Hohlprofilen in ca. 25mm
Materialstärke, verbaut zwischen Kabine und Kippaufbau, Maße ca. (L/B/H in
mm) 2.000 (jedoch nicht breiter als der Kippaufbau)/ 600/ 1.500, beidseitig mit
durchgehenden Türen, 2 Zwischenböden aus wasserfestem Material, sodass incl. dem Boden drei Stauebenen entstehen, Stauboxbelüftung, ohne dass hierdurch auch Wasser eindringen kann, ohne oberseitige Öffnung (außer ggfs. Belüftung) Farbe der Box: Kommunalorange, RAL 2011
-1 elektrohydraulischer Heck – Kipperaufbau, Kippermaß innen, ca.:
2.800/2.050/400mm, Bordwände aus Aluminium in silber eloxiert,
Stirnwandhöhe: 800mm, Bordwände seitlich und hinten 400mm hoch,
Unterbau in Stahlkonstruktion, feuerverzinkt, Boden als Siebdruckplatte mit Stahlblechauflage, 8 im Boden versenkte Verzurreinrichtungen, DIN – konform mit einer Tragfähigkeit von je mindestens 400daN, 4 Stück je Fahrzeugseite, eingelassen im Bereich unmittelbar neben den Bordwänden, Bordwand rechts und links von Stirnwand bis Hinterachse zum Öffnen nach unten, Bordwand hinten zum Öffnen nach unten, aufsteckbare Bordwanderhöhungen, Höhe ca. 40cm für beide Fahrzeugseiten incl. Montagezubehör, mindestens 16 Haken für Ladungssicherungsnetz, 4 Stück montiert an Außenseite der Heckklappe, je 6 Stück montiert an den Außenseiten der seitlichen Bordwände, Kipperantrieb elektrohydraulisch 12V, Speisung über Fahrzeugelektrik, Kipperstempel einschließlich aller erforderlichen elektrischen- und hydraulischen Leitungen, Kipperstütze und Fangseil, Kipperbedienung vom Fahrerhaus aus, Montage von seitlichen Begrenzungsleuchten/ Reflektoren, sofern diese gem. StVO erforderlich sind
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die für diese Investition benötigten Mittel wurden in den Haushalt 2017 unter der Investitionsnummer 011800 – B018 in Höhe von 35.000€ eingestellt. Durch die Inzahlunggabe des Altfahrzeuges ist mit Erlösen, in jedoch unbekannter Höhe, zu rechnen, welche für die Investition genutzt werden können. Im Rahmen der Marktsondierung zeigte sich, dass derzeit nicht sichergestellt ist, ob die veranschlagte Summe von 35.000€ für die Investition ausreicht. Sollte sich im Rahmen der Ausschreibung tatsächlich eine Differenz zwischen der veranschlagten Summe und dem tatsächlichen Angebotspreis ergeben, welches nicht durch die Inzahlungnahme des Altfahrzeuges gedeckt werden kann, kann dieses Delta durch außerplanmäßige Erträge/ Einzahlungen durch den Verkauf von anderen, seit längerem ausgesonderten Altfahrzeugen ausgeglichen werden. Die für das Fahrzeug entstehenden Abschreibungen werden je nach Liefertermin und damit einhergehendem Rechnungsdatum noch im Haushaltsjahr 2017 bzw. dann ab dem Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 011800 Sachkonto 571100 Abschreibung auf Vermögensgegenstände (Budget Baubetriebshof), die Zinsen im Zentralhaushalt berücksichtigt.
Geht man davon aus, dass ein Neufahrzeug kreditfinanziert gekauft wird, ist im Rahmen der Abschreibung (gemäß örtlicher Abschreibungstabelle/ Ziffer 6.022 ist mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren zu rechnen) mit den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kosten zu rechnen. Dem gegenübergestellt sind die Aufwendungen für eine Leasingvariante. Die Zahlen entstammen einem Angebot, welches im Rahmen der Marktsondierung bei möglichen Lieferanten erbeten wurde:

Alternativen:
Keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung eines neuen Pritschenfahrzeugs wie oben beschrieben öffentlich auszuschreiben. Die Verwaltung wird den Ausschuss dann über das Submissionsergebnis informieren, um bei dem zu treffenden Vergabebeschluss den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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