Entscheidungsvorlage - VO/4202/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 30.03.2017 hat Herr Gregor Lange gem. § 24 GO NRW nachfolgender Bürgerantrag gestellt:

 

„Es wird vorab mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Stadtverwaltung in Wegberg und auch der wesentliche Teil des Stadtrates offensichtlich nicht in der Lage befindlich zu sein scheinen, die notwendigen Umsetzungen bezogen auf die eigenen Sparmaßnahmen zu realisieren, wogegen man die Maßnahmen bezogen auf die Bürger letztlich relativ zügig umsetzt. Die Konsequenz aus diesem Fehlverhalten innerhalb des HSK läuft darauf hinaus, dass man immer wieder erneut den Bürger verstärkt zur Kasse bitten muss, weil es die einfachste und damit einfältigste Lösung zu sein scheint. Eine solche Denke ist von Bereichen, die maßgeblich für den Bürger tätig sein müssten und sich zum größten Teil noch von diesen sogar wählen lassen, als unerträglich zu bezeichnen und verletzt in einem extremen Maße alle erdenklichen kaufmännischen Prinzipien, die man aber in der heutigen Zeit auch von einer Stadtverwaltung erwarten darf.

 

Im Zusammenhang mit dem bestehenden HSK der Stadt Wegberg wird beantragt, um nur einige Beispiele zu nennen:

 

 

  1. Personalaufwendungen:

 

Es ist eine Wiederbesetzungssperre auf allen Ebenen und Bereichen der Stadtverwaltung von mindestens 24 Monaten einzuführen. Einkommenserhöhungen sind für mindestens 12 Monate auszusetzen, wenn keine tariflichen Zwänge bestehen. Es ist zu prüfen, ob bei dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitarbeiter Stellen zusammengelegt werden oder ganz wegfallen können. Es ist zu prüfen, ob nicht in der Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden des Kreises Heinsberg gemeinschaftliche Abteilungen geschaffen werden können, die letztlich allen Gemeinen Kostenersparnisse verschaffen würden, was auch dazu führen könnte, dass Bürger nur an festgelegten Tagen einen Ansprechpartner vorfinden würden, womit diese aber sicherlich komfortabel leben könnten.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 hat der Rat der Stadt Wegberg eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre beschlossen. Zuletzt wurde diese am 04.04.2017 - mit Ausnahme der Bereiche Kläranlagen, Feuerwehr und Kindertageseinrichtungen - bestätigt.

Das Einkommen (und somit auch Einkommenserhöhungen) der Beschäftigten der Stadt Wegberg richtet sich stets nach Tarif- bzw. Besoldungsrecht.

Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin wird durch Aufgabenkritik geprüft, ob die Stelle (vollständig) wieder besetzt werden muss oder die Aufgaben anderweitig erledigt werden können.

Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen ist ständige Aufgabe der Verwaltung.

 

 

  1. Stadtrat:

 

Der Stadtrat sollte beispielgebend sein und auf die Hälfte seiner Einnahmen verzichten, solange die Stadt im HSK befindlich ist. Hierdurch würde sich sicherlich auch der Stadtrat endlich dynamisch und mit geistigen Beiträgen bzw. Inhalten für eine Haushaltskonsolidierung einsetzen, die man aktuell gerade innerhalb der maßgeblichen Fraktionen leider nicht erkennen kann. Alternativ sollte der Stadtrat für eine Übergangszeit um die Hälfte je Fraktion verkleinert werden. Bei ungeraden Mandatszahlen erfolgt die Aufrundung.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.01.1999 und Beschluss des Rates vom 26.01.1999 wurde eine 10 % -ige Kürzung des Sockelbetrages zur Deckung des Grundbedarfes und des mitgliederorientierten Bedarfes umgesetzt.

In seiner Ratssitzung am 13.09.2011 entschied der Rat die 10%-ige Kürzung um weitere 10 % zu erhöhen. Somit ergibt sich bereits seit dem Jahre 2012 eine entsprechende Kürzung des Sockelbetrages zur Deckung des Grundbedarfes und des mitgliederorientierten Bedarfes.

 

Die Anzahl der für die Gemeindevertretung zu wählende Vertreter richtet sich im Grundsatz nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz NRW) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Stadt Wegberg grundsätzlich 38, davon 19 in Wahlbezirken. Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.10.2007 eine Verkleinerung des Rates auf 36 Mitglieder beschlossen. Dies war möglich, da gem. § 3 Abs. 2 KwahlG NRW die Anzahl der Ratsmitglieder um 2,4,6,8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringert werden kann.

 

Zurzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeit einer weiteren Verkleinerung des Rates bei der nächsten Kommunalwahl.

 

 

  1. Ausgaben:

 

Wenn Wegberg nicht endlich ein Produkt entwickelt, die dramatischen Fehlbeträge für das Schwimmbad zu reduzieren, was auch andere Städte geschafft haben, ist das Schwimmbad zu schließen. Es ist nicht vertretbar, dass die Ausgaben für jeden Besucher den mehr als dreifachen Satz des Eintrittspreises ausmachen. Die Schwimmbäder in der näheren Umgebung haben Kapazitäten frei. Der Rest und die aktuelle Situation entsprechen einem falschen Ehrgeiz den man sich im HSK eben nicht erlauben kann. Neuinvestitionen jeglicher Art sind sofort zu stoppen bzw. auf das wirklich Notwendigste zurückzufahren. Es sollten nur die Neuinvestitionen durchgeführt werden, die von elementarer Bedeutung für Überleben einer Stadt notwendig sind, wenn es solche denn aktuell überhaupt geben könnte.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Schwimmbad

Das Grenzlandringbad ist aus schulischer und touristischer Sicht nicht entbehrlich. Fehlbeträge sind grundsätzlich nicht erstrebenswert. Der Betrieb eines Hallenbades ist fast ausnahmslos und in jeder Stadt defizitär. Es wurde der Verwaltung bereits bescheinigt und auch dem Rat bereits mehrfach mitgeteilt, dass das Grenzlandringbad in der vorhandenen Ausrichtung als Familien- und Freizeitbad nicht wirtschaftlicher betrieben werden kann.

Aus diesem Grunde wird geprüft, ob eine andere betriebliche Ausrichtung des Bades eine geringere Kostendeckung möglich macht. Hierzu hat der Rat für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in 2017 entsprechende Mittel bereitgestellt. Das Ergebnis der Untersuchung soll abgewartet werden.

Die benachbarten Bäder haben keine ausreichenden Kapazitäten frei, die den Schulsport oder den Vereinssport kompensieren könnten.

Die von der Verwaltung eingerichtete Arbeitsgruppe „Finanzen“, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und der Politik, hat sich mit dem Thema bereits beschäftigt und thematisiert zurzeit weitere alternative Modelle und zukünftige Ausrichtungen des Wegberger Hallenbades.

Neuinvestitionen

Im Rahmen der Haushaltsplanung werden bereits jetzt nur noch Investitionen aufgenommen, die auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen. Hierzu zählen zum Beispiel alle Maßnahmen die das Abwasserbeseitigungskonzept beinhaltet. In den vergangenen Jahren aus Spargründen aufgeschobene Investitionsmaßnahmen führen jetzt zu einem höheren Investitionsvolumen, da der Investitionsstau irgendwann Schäden mit sich bringt, die beispielsweise aus Gründen der Sicherheit und der Werterhaltung städtischen Anlagevermögens behoben werden müssen.

Haushaltssicherungskonzept

Gemäß § 76 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen (Abs. 2, S.1).

Die Kommunalaufsicht hat das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wegberg sowohl in den Haushaltsjahren 2015 als auch 2016 und 2017 genehmigt, da zu jedem Zeitpunkt ein Haushaltsausgleich im zehnten Jahr (2024) dargestellt werden konnte. Verwaltung und Politik ist bewusst, dass die im Haushaltssicherungskonzept verabschiedeten Maßnahmen für alle weiteren Entscheidungen bindend sind.

Obwohl die Stadt Wegberg mit dem Haushaltssicherungskonzept auf einem guten Weg ist hat sich eine Arbeitsgruppe „Finanzen“ gebildet. Hier diskutieren und entwickeln Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik gemeinsam neue Maßnahmen, die zum Einen helfen sollen, durch weitere Erträge die Finanzen der Stadt auf noch festere Beine zu stellen, zum Anderen jedoch auch HSK-Maßnahmen ersetzen sollen, die im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung keine Mehrheit gefunden haben (z.B. Schließung von Grundschulstandorten im Stadtgebiet).

Kostenreduzierungen rufen Zielkonflikte hervor, denen sich die gegründete Arbeitsgruppe annimmt. Gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW hat die Gemeinde die erforderlichen Finanzmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

Um eben nicht fehlende Konsolidierungsbeiträge zu Lasten der Gesamtheit zu generieren (Anhebung Grundsteuer B), setzt sich die Arbeitsgruppe mit anderen Möglichkeiten auseinander. Das dieser Prozess jedoch kleinschrittig ist und nicht sofort Ergebnisse nach sich zieht, liegt in der Natur der Sache.

Der Forderung des Antragstellers „ohne Belastung der Bürger im Sinne der Zielerreichungen für Ausgleichsmaßnahmen zu sorgen, alle nicht zwingend notwendigen Investitionen auf unbestimmte Zeit zurückzustellen…“ widerspricht sich im eigenen Wortlaut. Bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung achten sowohl Verwaltung als auch Politik mit großer Sorgfalt darauf, nur noch zwingend notwendige Anschaffungen im konsumtiven Bereich zu tätigen und ebenso nur zwingend notwendige Investitionen im investiven Bereich durchzuführen. Die Aufgaben einer Kommune stellen überwiegend Pflichtaufgaben dar, die sich aus gesetzlichen Normierungen ergeben. Der Bereich der freiwilligen Leistungen wurde bis auf wenige Bereiche gekürzt. Eine weitere Kürzung lässt sich mit der Pflicht der Daseinsvorsorge nicht vereinbaren, wobei auch weiterhin freiwillige Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden. Hier wird von der Arbeitsgruppe „Finanzen“ auch das Instrument des Benchmarking genutzt, um zu sehen wie andere Kommunen diese Aufgabenstellungen lösen.

 

  1. Neubau Feuerwache

 

Eine Feuerwache z.B. die Jahrzehnte den Bedürfnissen gerecht wurde, muss nicht, aus welcher Interessenlage man dies auch betrachten mag, mit aller Gewalt in einer finanziellen Not befindlich erneuert werden. Adäquate Umbauten usw. könnten sinnvoll und zunächst im HSK ausreichend sein, wenn man nicht das Grundstück schon für ein spezielles Projekt verplant hat, worüber bisher noch nicht einmal gesprochen worden war und was man in der Erwartung der vorgenannten Interessenlagen aber vermuten könnte. Wegen der Kosten für die neue Feuerwache werden sich aber selbst diesbezüglich Spekulationen nur für einen vermeintlichen Investor lohnen. Die Bürgerschaft in ihrer Gesamtheit zahlt aber dauerhaft drauf.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die vorhandenen räumlichen Verhältnisse in der Feuerwache entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

 

Die vorhandene Feuerwache am vorhandenen Standort zu modernisieren, zu erweitern und umzubauen ist nicht wirtschaftlich. Selbst wenn die Grundstücksverhältnisse (Zukauf und Nutzung benachbarter Parzellen ist erforderlich) dies möglich machen würden, wäre ein Umbau und eine Erweiterung im Bestand nur unter erheblichem finanziellen, technischen und organisatorischen Einsatz durchführbar. Es ist zu bedenken, dass die Baumaßnahme entweder im laufenden Betrieb erfolgen muss, oder aber für den Zeitraum der Baumaßnahme ein temporärer Ersatzstandort gefunden werden muss. Eine solche Sanierung und Erweiterung kann nicht zu einem günstigeren Preis erfolgen als ein entsprechender Neubau.

Die Sanierung und die Erweiterung der Feuerwache am bestehenden Standort ist demnach keine mögliche Option.

 

 

  1. Vereine / Vereinsförderung

 

Vereine sollten nur dann gefördert werden, wenn diese in Not befindlichen Menschen unterstützen und diesen in bestimmten Lebenslagen helfen. Hierzu zählen z.B. nicht Tennisclubs oder Fußballvereine. Wenn Vereine die Jugend fördern wollen, geschieht des maßgeblich aus der Zielsetzung heraus, neue Mitglieder zu gewinnen und kommende Leitungsträger aufzubauen. Die Vereinsförderung ist deshalb ausdrücklich auf bestimmte Anforderungsprofile zu beschränken. Auch ein Reiterverein oder ein Golfclub könnten sich im Rahmen ihrer Jugendförderung anderenfalls wegen der Gleichbehandlungsprinzipien ermutigt fühlen, ebenfalls Fördergelder anzufordern, wenn diese sich der Stillosigkeit anderer Vereine anschließen würden. Im Rahmen des HSK ist es sogar die Pflicht der Stadt selbst längerfristige Verträge mit Vereinen zu kündigen, was aber nicht passiert und deshalb beantragt wird.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Rat hat im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes auch die Vereinsförderung auf den Prüfstand gestellt. Ziel war es hier einen Konsolidierungsbeitrag zu generieren und trotzdem den Vereinssport als wichtigen Faktor des Gemeinschaftslebens angemessen zu unterstützen,

Insgesamt umfasst der vorgesehene Konsolidierungsbeitrag eine Gesamtsumme in Höhe von 204.194,40 € in diesem Bereich. Hierbei ist auch die Kündigung laufender Verträge zu berücksichtigen.

 

 

  1. Parkgebühren

 

Die Erhebung der Parkgebühren, über die monatelang trotz des kleinen Ertrages diskutiert worden war, ist eine der Pflichterfüllungen innerhalb des HSK. Mit dieser Pflicht gibt sich aber die Stadt Wegberg bezüglich der innerstädtischen Geschäfte den endgültigen Gnadenstoß. Anstatt man sich kaufmännisch bzw. betriebswirtschaftlichen Überlegungen unterwirft und sich zur Belebung der Innenstadt qualitativ und effektiv etwas einfallen lässt, was ein umfangreicheres Thema wäre, verharrt man fast im geistigen und operativen Stillstand. Zunächst sind die Parkgebühren wieder abzuschaffen. Dafür musste man im Rahmen des HSK eine andere Einnahmen bzw. Sparmaßnahmen schaffen, wozu die Stadt viele Möglichkeiten hätte, wenn sie den wirklich wollte.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Hierzu erfolgte unter VO/4171/17 eine ausführliche  Mitteilungsvorlage im Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 05.09.2017, diese ist als Anlage beigefügt.

 

 

Es wird beantragt, dass sich die Stadt zunächst dem HSK konsequent unterwirft und die jeweiligen Vorgaben, die dort beinhaltet sind, auch strikt umsetzt bzw. einhält. Es sollte bestehend aus tatsächlich kompetenten Fraktionsmitgliedern und aus einem sachkundigen Mitarbeiter der Verwaltung ein Kontrollgremium gebildet werden, dass alle Ausgaben ab z.B. 5000,-€ des Haushaltsplanes für 2017 überwacht und prüft, ob diese im Jahresbudget verankert sind. Sollte es sich hierbei um Kosten handeln, die nicht im HSK beinhaltet sind und vor allen Dingen von den geplanten Sparmaßnahmen abweichen, müsste eine andere Einsparung geschaffen werden oder die zu erwartenden Ausgaben in das nächste Kalenderjahr verlagert werden. Bekanntlich fordert das HSK, dass man andere Sparmaßnahmen zum Ausgleich schafft, wenn die vorgesehenen nicht erfüllt werden. Auch wenn die geplanten Kosten überschritten werden, muss die Stadt über andere Sparmaßnahmen einen Ausgleich schaffen, der in diesem Fall nicht über Gebührenerhöhung realisiert werden darf, da man diese für ein laufendes Kalenderjahr festgelegt hat. Die Zwänge innerhalb des HSK dürfen somit nicht nur über den Bürger ausgenutzt werden. Die durchschnittlichen Grundsteuern A und B können im darauf folgenden Jahr gefordert werden, wobei auch die durchschnittliche Gewerbesteuer in NRW zu einem Muss wird. Da verschiedene Städte in NRW zu gerne die Grundsteuern erhöhen, steigert sich der Durchschnittssatz von Jahr zu Jahr. Bei aller Pflichterfüllung beim HSK sollte man den Bürger und das Gewerbe nicht permanent überfordern, da bald keiner mehr nach Wegberg ziehen oder sein Unternehmen dort ansiedeln wird.

Sollte es sich somit abzeichnen, dass der Haushaltsplan im laufenden Jahr überschritten werden muss, müsste die Stadt aus dem Stand an anderen Stellen sparen. Es gilt deshalb kurzfristig mit aller Gewalt Sparpotentiale zu schaffen. Die ständige Konfrontation des Bürgers mit irgendwelchen oder bestimmten Erhöhungen dient der Bequemlichkeit der Entscheider, aber nicht dem Wohlgefühl des Bürgers, der sich ausgenutzt fühlt.                                                        

Es wird deshalb zusammenfassend bezogen auf das HSK beantragt, die Vorgaben des HSK mit geringfügigen Ausnahmen konsequent und anderenfalls ohne Belastung der Bürger in Sinne der Zielerreichungen für Ausgleichsmaßnahmen zu sorgen, alle nicht zwingend notwendigen Investitionen auf unbestimmte Zeit zurückzustellen, ein Überwachungsgremium einzusetzen und über die eigenen Sparmaßnahmen der Öffentlichkeit aufzuzeigen, dass man sich ernsthaft, ehrlich und aufrichtig für Wegberg einsetzt und nicht irgendwelchen lobbyistischen Gedanken in welche Richtung auch immer nachgeht.“

 

Rat und Verwaltung setzen das Haushaltssicherungskonzept bereits um.

Rat und Verwaltung befassen sich jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen mit den Auswirkungen des HSK auf den städtischen Haushalt. Zuletzt hat der Rat über den Haushalt 2017 inklusive des HSK in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossen.

Die Verbesserungen für den Haushalt 2018 innerhalb der Verwaltung sind bereits weit fortgeschritten, so dass eine Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2018 in der Sitzung am 19.12.2017 erfolgen kann.

Vor diesem Hintergrund lehnt die Verwaltung eine Beschlussfassung über den Bürgerantrag zum jetztigen Zeitpunkt ab und schlägt vor, die Anregungen im Rahmen der Haushaltsberatungen zuerörtern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, den Antrag des Herrn Gregor Lange zu bescheiden. Die oben genannten Ausführungen sind bei Begründung entsprechend heranzuziehen.

 

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Anlagen

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