Entscheidungsvorlage - 741/16-1-1-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird auf die Vorlage VO 741/16-1-1-1 aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

 

Gemäß § 71 i. V. mit § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW wählt der Rat die Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren als kommunale Wahlbeamte in öffentlicher Sitzung.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (einfache Mehrheit). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der

Mehrheit nicht mit (vgl. § 50 Abs. 5 GO NRW).
 

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW darf die Ernennungsurkunde eines/einer kommunalen Wahlbeamten/-beamtin erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung aufgrund der dafür geltenden Vorschriften beanstandet worden ist oder wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung der Wahl vorliegt.

 

Gemäß § 2 der Eingruppierungsverordnung NRW erfolgt aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Wegberg von unter 30.000 eine Besoldung nach A 15 Landesbesoldungsgesetz NRW.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Personalaufwendungen sind im Rahmen der Personalkostenplanungen für das Jahr 2018 und folgende veranschlagt.

 

 

Alternativen:

 

Seitens der Verwaltung werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt ­­­­­­­­­­­­______________ zum neuen Technischen Beigeordneten.

Der Beginn der Wahlzeit ist zum 01.01.2018 vorgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl unverzüglich der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg anzuzeigen.

 

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