Entscheidungsvorlage - 741/16-1-1-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Technischen Beigeordneten (w/m) der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Müller-Deilmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird auf die Vorlage VO 741/16-1-1-1 aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.
Gemäß § 71 i. V. mit § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW wählt der Rat die Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren als kommunale Wahlbeamte in öffentlicher Sitzung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (einfache Mehrheit). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der
Mehrheit nicht mit (vgl. § 50 Abs. 5 GO NRW).
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW darf die Ernennungsurkunde eines/einer kommunalen Wahlbeamten/-beamtin erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung aufgrund der dafür geltenden Vorschriften beanstandet worden ist oder wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung der Wahl vorliegt.
Gemäß § 2 der Eingruppierungsverordnung NRW erfolgt aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Wegberg von unter 30.000 eine Besoldung nach A 15 Landesbesoldungsgesetz NRW.
