Empfehlungsvorlage - VO/4134/17
Grunddaten
- Betreff:
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Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Jahre 2012, 2013,2014 und 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Vorberatung
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28.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in der Ratssitzung am 04.04.2017 (Beratungsvorlage 4023/17 zu TOP 8, öffentlicher Teil) vorgeschlagen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Jahre 2012,2013,2014 und 2015 zu verzichten. Die Gründe hierfür sind in der Verwaltungsvorlage ausführlich dargelegt. Der Rat hat daraufhin mehrheitlich beschlossen, den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Verzicht vorliegen, zu beauftragen.
Entsprechend § 116 Absatz 6 GO NRW obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Gesamtabschlusses. Die Prüfungspflicht besteht auch bei einem Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Verzicht vorliegen, und zwar für jeden Abschlussstichtag gesondert.
Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 116 Absatz 6 Satz 4 i.V.m. § 101 Absatz 8 GO NRW).
Die Prüfung hat ergeben, dass die Stadt Wegberg über keinen verselbstständigten Aufgabenbereich verfügt, der voll zu konsolidieren ist. Damit entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
Der Vorschlag der Verwaltung, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für 2012,2013,2014 und 2015 zu verzichten, steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
