Entscheidungsvorlage - VO/4139/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Christoph Böhm hat am 22.06.2017 vor dem Wahlleiter der Stadt Wegberg, Herrn Bürgermeister Michael Stock, seinen unwiderruflichen Verzicht auf sein Mandat im Rat der Stadt Wegberg, mit Ablauf des 25.07.2017, zur Niederschrift erklärt.

Das Nachbesetzungsverfahren wurde gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KwahlG) durchgeführt.

 

Als Nachrücker aus der Reserveliste wurde Herr Dirk Aldenhoff, festgestellt.

Herr Aldenhoff hat seine Ablehnung des Mandates am 23.06.2017 erklärt.

 

Als Nachrücker, für Herrn Dirk Aldenhoff, wurde Herr Reinhard van Hal aus der Reserveliste festgestellt.

Herr van Hal hat seine Annahme des Mandates am 27.06.2017 erklärt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung über die Nachbesetzung ist im Internet der Stadt Wegberg und im Aushangkasten erfolgt; ferner wird nach erfolgter Verpflichtung im Rat die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.

Ratsmitglieder werden gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Verpflichtung wurde in den vergangenen Sitzungen in der Weise vollzogen, dass der Bürgermeister die Verpflichtungsformel vorlas und das Ratsmitglied durch Unterschrift unter die Verpflichtungsformel sein Einverständnis bekundet.

 

Diese wird im Anschluss der Niederschrift über die Sitzung als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kennnits.

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Anlagen

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