Entscheidungsvorlage - VO/4204/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehrkosten bei der Baumaßnahme Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Klinkum, hier: Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen, Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.09.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.10.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 25.10.2016 beschloss der Rat der Stadt Wegberg die Aufhebung der Haushaltssperren für die Investitionsmaßnahmen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Klinkum sowie die Realisierung der Baumaßnahme. Die Investitionskosten waren von der Verwaltung im investiven Bereich wie folgt geschätzt und in der Vorlage dargestellt:
Abgasabsauganlage (011304 H 765): 23.000,- €
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses (011304 H 766): 312.000,- €
Summe: 335.000,- €
Mit Baustand Mitte September ist der Rohbau und sind die Dachdeckerarbeiten des Erweiterungsbaus weitestgehend fertiggestellt. Alle kostenrelevanten Gewerke, mit Ausnahme der Außenanlagen, sind beauftragt bzw. befinden sich im Ausschreibungsverfahren.
Die Kostenberechnung weist für die Baumaßnahme aktuell Mehrkosten in Höhe von insgesamt 87.580,- € im investiven baulichen Teil (H 765 und H 766) sowie 4.525,- € bei der Beschaffung der Feuerwehrschränke auf. Die voraussichtlichen investiven Gesamtkosten betragen somit 422.580,- € beim Gebäude und 11.625,- € bei der Möblierung.
In der Aufstellung der Mehrkosten vom 25.08.2017, die dieser Vorlage beigefügt ist, sind die einzelnen Kostenpositionen gewerke-bezogen aufgeführt und beziffert. Der Spalte „Begründung“ können die Umstände und Gründe entnommen werden, die die Mehrkosten verursachen.
In der 7. Sitzung der Arbeitsgruppe „Feuerwehrinvestitionen“ des Rates der Stadt Wegberg am 30.08.2017 wurde die Mehrkostenaufstellung bereits vorgestellt und diskutiert.
Der Großteil der Mehrkosten ist baulich bedingt und nicht mehr steuerbar.
Ein geringer Teil der Mehrkosten könnte jedoch insofern noch beeinflusst werden, als dass es sich hier um Ausführungen handelt, die baulich nicht zwingend erforderlich sind. Im Einzelnen geht es um:
- Vordach am neuen Eingang des Gerätehauses 4.165,- €
- Elektronischer Zylinder an der Eingangstür 1.672,- €
- Parkplatz mit Pflasterbelag anstelle einer Wegedecke 3.000,- €
(hier ist zu beachten, dass weitere rund 11.100,- €
Mehrkosten dadurch aufgefangen werden, dass
Mitglieder der Löschgruppe die Pflasterarbeiten in
Eigenleistung ausführen wollen)
- Ausführung der Feuerwehrschränke mit Wertfach 4.525,- €
In einem Termin mit der Feuerwehr und dem zuständigen Fachbereich 201 – Bürgerservice und Sicherheit wurden insbesondere diese Ausführungswünsche ausführlich diskutiert. Sie werden nach wie vor sowohl von der Feuerwehr nachdrücklich gewünscht, als auch vom FB 201 deutlich unterstützt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die baulich nicht zwingend erforderlichen Ausführungen mit Mehrkosten in Höhe von 8.837,- € zu realisieren, sowie Feuerwehrschränke mit Wertfächern mit Mehrkosten in Höhe von 4.525,- € anzuschaffen.
Überplanmäßige Auszahlungen
Die investiven Gesamtkosten des Gebäudes betragen nach aktueller Berechnung 422.580,- €. Für die Baumaßnahme der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses (H 766) und der Abgasabsauganlage (H 765) stehen im Haushaltsjahr 2017 folgende Mittel zur Verfügung:
Haushaltsreste aus 2016 (H 766): 47.946,- €
Haushaltsplan 2017 (H 766): 180.000,- €
Haushaltsplan 2017 (H 765): 23.000,- €
Summe der vorhandenen Mittel: 250.946,- €
Im Haushaltsplan 2017 sind für das Folgejahr 2018 weitere 132.000,- € vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Baumaßnahme deutlich früher fertiggestellt wird als ursprünglich geplant, sind im Jahr 2017 jedoch die gesamten finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der überplanmäßigen Auszahlung in 2017 berechnet sich daher wie folgt:
Investive Gesamtkosten des Gebäudes: 422.580,- €
abzgl. Summe der vorh. Mittel: 250.946,- €
Überplanmäßige Auszahlungen in 2017: 171.634,- €
Nach Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlungen sind die bisher für 2018 vorgesehenen Mittel in Höhe von 132.000,- € nicht mehr erforderlich.
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen ab 25.000,- € sind gemäß Haushaltssatzung 2017, §9 Punkt 1., als erheblich anzusehen und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Wegberg.
Aufgrund der nachfolgend dargestellten terminlichen Situation soll eine dringliche Entscheidung gemäß §60 GO NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden. Die Entscheidung wird dem Rat der Stadt Wegberg in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Terminliche Situation
Nach aktuellem Baustand wird das Gebäude noch im Dezember dieses Jahres fertiggestellt und in Betrieb genommen. Geplant war, auch die Außenanlagen noch vor Jahresende fertigzustellen. Hierfür sollte Mitte September 2017 das erforderliche Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel ist nun zuvor die Genehmigung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses hinsichtlich der überplanmäßigen Auszahlungen einzuholen.
Würde dieser Beschluss in der heutigen Sitzung des Ausschusses gefasst, so könnte nach unverzüglichem Beginn des Ausschreibungsverfahrens und bei günstigem terminlichen Verlauf sowie günstigen Witterungsbedingungen die Fertigstellung der Außenanlagen noch bis zum Jahresende erfolgen.
Würde der Beschluss erst in der Sitzung des Rates am 17.10.2017 gefasst, und das Ausschreibungsverfahren entsprechend später beginnen, wäre eine Fertigstellung der Außenanlagen erst frühestens Ende Januar 2018 möglich, auch hier eine günstige Witterung vorausgesetzt.
Aus den geschilderten terminlichen Gründen schlägt die Verwaltung eine dringliche Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß §60 GO NRW vor.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Zur Fertigstellung der Baumaßnahme sind im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 171.634,- € erforderlich. Die finanziellen Mittel hierfür können durch Mittelübertragungen aus folgenden Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden:
- Deckensanierung „Bergstraße“ 100.000,- €
(Investitionsmaßnahme 120101 S 919)
- Deckensanierung „Beecker Straße“ 70.000,- €
(Investitionsmaßnahme 120101 S 021)
Summe: 170.000,- €
Erläuterung:
Die Maßnahme S 919 „Bergstraße“ kann in diesem Jahr mit einem deutlich geringeren Kostenaufwand realisiert werden als angenommen.
Die Maßnahme S 021 „Beecker Straße“ wird im Jahr 2017 nicht mehr durchgeführt.
Die rechnerisch verbleibenden weiteren Mittel in Höhe von 1.634,- € können aus Restmitteln einer Investitionsmaßnahme des Produktbereichs 011304 – Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die im Abschnitt „Sachverhalt“ beschriebenen und in der Anlage „Aufstellung der Mehrkosten“ dargestellten baulichen Ausführungen bei der Baumaßnahme „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Klinkum“.
Weiterhin beschließt der Ausschuss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 GO NRW die Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlungen zur Fertigstellung der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 171.634,- €.
Die Entscheidung des Ausschusses wird dem Rat der Stadt Wegberg in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Die finanziellen Mittel für die überplanmäßigen Auszahlungen werden aus anderen ursprünglich für 2017 zur Ausführung vorgesehenen Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, wie im Abschnitt „Kosten und Finanzierung“ dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
34,6 kB
|
