Entscheidungsvorlage - VO/4221/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 03.07.2014 wurde die Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen usw. beschlossen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in der Gemeindeordnung NRW (§§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113).

 

Aufgrund dieses Ratsbeschlusses wurde Herr Christoph Böhm, neben Frau Dr. Monika Broy und Herrn Georg Schmitz, als Vertreter der Stadt Wegberg in die Gesellschafterversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg entsandt. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

Nach der Niederlegung des Ratsmandates von Herrn Christoph Böhm ist für ihn ein Nachfolger für die Gesellschafterversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg zu benennen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, als Nachfolger für Herrn Christoph Böhm, Herrn Sven Müller-Holtkamp als Vertreter der Stadt Wegberg in die Gesellschafterversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg zu entsenden.

 

Der Bürgermeister stimmt gemäß § 40 Absatz 2 GO NRW nicht mit ab.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW, Herrn Sven Müller-Holtkamp, als Nachfolger für Herrn Christoph Böhm, als Vertreter der Stadt Wegberg  in die Gesellschaftversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg mbH zu entsenden.

 

 

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