Mitteilungsvorlage - VO/4224/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 10.07.2017 legte die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen eine Anfrage nach §17 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vor, deren Thema „Schützenswerte Baumbestände im Innenring“ sind.

Die antragstellende Fraktion sah sich „im Zuge der Baumfällungen sehr alter Bäume vor der ehemaligen Schule in Klinkum und auf dem Spielplatz am ehemaligen Begegnungszentrum“ veranlasst, einige Fragen zu oben genanntem Thema zu stellen. Bevor auf die eingereichten Fragen an sich eingegangen wird, weist die Verwaltung an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Fällung der Bäume auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule Klinkum nicht durch die Stadtverwaltung veranlasst wurde. Die Fällung erfolgte durch den neuen Besitzer des Grundstückes.

 

Frage 1: Wo gibt es in Wegberg innerhalb des Rings schützenwerte Baumbestände, die nicht gefällt werden dürfen?

Antwort der Verwaltung:

Zu dieser Frage wird die Verwaltung in einer der nächsten Ausschusssitzungen eine ausführliche Vorlage vorstellen. Vorab sei bereits erwähnt, dass es vom Grundsatz her keine Bäume gibt, die unter keinem Umstand gefällt werden dürfen. Selbst Naturdenkmäler dürfen bei Vorliegen bestimmter Kriterien gefällt werden, wenn beispielsweise die Wahrung der Verkehrssicherheit keine andere Möglichkeit zulässt. Wenn die Stadtverwaltung Bäume fällt oder fällen lässt, steht dies zu 95% im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht. Genauere Erläuterungen folgen in der angekündigten Vorlage.

 

Frage 2: Warum sind die Bäume auf dem Spielplatz gefällt worden?

Antwort der Verwaltung:

Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, die der Stadt Wegberg bei allen Bäumen auf städtischen Grundstücken obliegt, werden alle städtischen Bäume vom stadteigenen Baumkontrolleur in unterschiedlichen Kontrollintervallen kontrolliert. Bei der durchgeführten Regelkontrolle der Bäume nach VTA – Methode am 20.06.2017 wurden an den Bäumen im besagten Bereich teils gravierende Mängel festgestellt, welche dem Laien selbst bei genauer Betrachtung nicht auffallen würden. Bei den Bäumen handelte es sich vorwiegend um Eschen, welche ca. 50 Jahre alt waren. An den Bäumen waren viele Anbindungen kritisch zu betrachten, also die Stellen an denen sich die Stammteile verzweigen. An mehreren Stellen in den einzelnen Baumkronen lagen so genannte „V – Zwiesel“ (siehe Abbildung 1) vor, bei denen bereits Baumrinde eingewachsen war und Risse vorlagen.  V – Zwiesel entstehen, wenn der Ursprung zweier Äste zu nah beisammen liegt. Beide Äste streben den kürzesten Weg zum Licht, also nach oben an. Durch das natürliche Wuchsverhalten entsteht von Jahr zu Jahr so genanntes Dickenwachstum, wodurch sich Umfang und Durchmesser eines jeden Astes stets vergrößern. Dies hat so lange keine Konsequenz, bis die beiden Äste, welche über die Jahre zu Starkästen bzw. Stammverlängerungen werden, beginnen, um Platz zu konkurrieren. Beide Äste dehnen sich wie oben beschrieben im Rahmen des Dickenwachstums immer weiter aus, und drücken schließlich gegeneinander. Dies hat zur Folge, dass der Stamm an dieser Stelle allmählich beginnt aufzureißen. Hierdurch dringt Wasser ein, welches wiederum zu Fäulnis führt. Ist die Fäulnis an dieser Stelle einmal etabliert, dringt sie immer weiter in das gesunde Holz ein. Dies schwächt den Baum an diesen für die Bruchsicherheit markanten Stellen, sodass es regelmäßig nicht einmal eines starken Sturmes bedarf, bis einer der Äste herunter bricht. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass keineswegs jeder Zwiesel automatisch eine Gefahr darstellt, was jedoch in den vorliegenden Fällen der Fall war.

Weitere Gründe zur Fällung am 29.06.2017 waren Fäulnisbildungen und Risse im Stammbereich sowie Aufrisse im Boden in unmittelbarer Baumnähe. Dies bedeutet in der Regel, dass sich die Bäume in eine Richtung geneigt haben. Hinzu kam die Hanglage der Bäume, was die Widerstandkraft gegen Windlasten erheblich schwächen kann. Mit Windlasten war (und ist) an den Standorten in erheblichem Maße zu rechnen, da die Bäume an Wind – exponierter Stelle standen.

Die Kombination aller vorgenannter Faktoren hat dazu geführt, dass die Entscheidung zur Fällung der Bäume getroffen worden ist. Wie in fast allen anderen Fällen in denen die Stadtverwaltung Bäume fällt oder fällen lässt, war somit ursächlich, dass die Verkehrssicherheit nicht anders hätte hergestellt werden können, oder der Aufwand hierzu unter Beachtung aller Faktoren nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.

Der kurze Zeitraum zwischen Kontrolle (und Maßnahmen –Festlegung) und Fällung zeigt, wie dringlich die Arbeiten waren.

Insgesamt möchte die Verwaltung an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die in der Bürgerschaft etablierte Meinung, die Stadt würde nach Belieben und ohne nachvollziehbare Gründe wahllos Bäume fällen, in keiner Weise gerechtfertigt ist. Das Ziel der regelmäßigen Kontrollen und hierbei festgelegter baumpflegerischer Maßnahmen besteht auch darin, den städtischen Baumbestand zu erhalten und zu schützen. Es wird mit vorbeugenden, baumpflegerischen Maßnahmen ein enormer Aufwand betrieben, um so viele Bäume wie möglich erhalten zu können. Maßnahmen, welche der Erhaltung von Bäumen dienen, wurden von der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (kurz: FLL) definiert und in der so genannten ZTV (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien)Baumpflege niedergeschrieben. Durch stadteigenes Personal hiernach häufig angewendete Maßnahmen sind Kroneneinkürzungen, Lichtraumprofilschnitte, Kronenpflegeschnitte, Totholzentnahmen sowie der Einbau von Kronensicherungen.

 

Frage 3: Ist vorgesehen, die gefällten Bäume durch Neuanpflanzungen zu ersetzen?

Antwort der Verwaltung:

Sofern hierfür finanzielle Mittel genutzt werden dürfen und innerhalb des veranschlagten Budgets vorhanden sind, können auf dem Spielplatz durchaus Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Dies ist neben dem vorrangigen, ökologischen Aspekt auch mit Blick auf die Unterhaltung des Spielplatzes durchaus wünschenswert, damit ausreichend Beschattung auf dem Spielplatz bereitgestellt werden kann. Bezüglich der Standorte für neu zu pflanzende Bäume bietet der Spielplatz sicherlich ausreichend Platz, ohne dass neue Bäume in die extreme Hanglage gepflanzt werden müssen.

Auch aus Sicht der Verwaltung wäre es überaus wünschenswert, wenn für mehr gefällte Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden könnten, und hierdurch eine gewisse Balance zwischen gefällten und neu gepflanzten Bäumen erreicht werden könnte. Neben den hierfür nicht ausreichenden, finanziellen Mitteln, bietet sich vor Allem bei Straßenbäumen vielfach nicht der nötige Platz, um ohne die Fehler der Vergangenheit zu begehen, neue Bäume zu pflanzen. In einigen Fällen kommt hinzu, dass die Pflanzung von Bäumen offensichtlich entgegen dem Interesse von Bürgern ist. Dies lässt sich daran belegen, dass Bäume an einigen Stellen im Stadtgebiet bewusst beschädigt werden, um die Vitalität zu schwächen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für einen Baum in einer üblichen Pflanz – Größe liegen per Stück bei ca. 120,00€ (incl. Mwst.).

 

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, als Ersatz für die gefällten Bäume Neuanpflanzungen auf dem Spielplatz In der Heide vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die erforderlichen finanziellen Mittel bereitstehen, und keine ungeplanten Mehraufwendungen entstehen. Um dies sicherzustellen, wird bis zum Ende des Haushaltsjahres abgewartet, um dann prüfen zu können, in welchem Budget noch konsumtive Mittel bereitstehen. Nach Abschluss der dann gegebenenfalls durchgeführten Pflanzarbeiten, ist der Rat hierüber zu informieren und eine Aufstellung der extern entstandenen Kosten für Pflanzen, Bodenhilfsstoffe, Materialien für Baumverankerungen und dergleichen vorzulegen.

 

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