Entscheidungsvorlage - VO/4231/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausstattung der Schulen mit neuen Medien und Anbindung an das Breitbandnetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.11.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
IT-Ausstattung der Schulen
Auf die Beratungen zur Vorlage VO/3963/17 wird verwiesen. In dieser Vorlage wurde bereits überschlägig dargestellt, was eine am Stand der Technik ausgerichtete IT-Infrastruktur in den Schulen an Aufwand verursachen wird.
Der Ausschuss für Bildung und Integration hatte in seiner Sitzung am 07.03.2017 beschlossen, zunächst schulscharf festzustellen, welche Anschaffungen Sinn machen und auch erforderlich sind. Aufbauend auf den Medienkonzepten der einzelnen Schulen und in Orientierung an den Lehrplänen sollte dann ein Investitionsplan als Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsberatungen erarbeitet werden. In einem stadtweiten Medienentwicklungsplan sollten die Ergebnisse bis zu den Haushaltsberatungen vorgelegt werden.
Die Schulen haben nach Anforderung der Verwaltung die bereits vorhandenen Medienkonzepte überarbeitet und den aktuellen technischen und didaktischen Anforderungen angepasst. Die einzelnen Medienkonzepte der Schulen, die bis zum Anfang der Herbstferien 2017 eingegangen waren, sind dieser Vorlage im Ratsinformationssystem angehängt. Das Medienkonzept der Schule am Grenzlandring befindet sich aufgrund des Schulleiterwechsels noch in der internen Abstimmung und wird nachgereicht. Aufgrund der kurzen Zeit zwischen Einreichung der Konzepte und Sitzungstermin des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales war eine Erstellung eines stadtweiten Medienentwicklungsplanes nicht möglich.
Eine Bewertung des geplanten pädagogischen Einsatzes der IT im Unterricht wird von der Verwaltung nicht vorgenommen, da es sich hierbei um eine innere Schulangelegenheit handelt.
Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 79 Schulgesetz NRW). Die sich aus einem Medienkonzept ergebenden finanziellen Auswirkungen durch die zu tätigenden Beschaffungen müssen daher von der Verwaltung im Rahmen der Aufgabe als Schulträger angemessen berücksichtigt werden. Bei einer gänzlichen Umsetzung der Schulanforderungen aus den Medienkonzepten ergäbe sich bedingt durch Abschreibung und konsumtive Aufwendungen eine dauernde Belastung des Haushaltes von durchschnittlich ca. 317.000 € jährlich.
Für die einzelnen Schulen ergeben sich aus den Konzepten folgende geschätzte Einzelbeträge:
Schule | Investiv (alle 6 Jahre) | Konsumtiv (alle 6 Jahre) | Wartung (jährlich) | Gesamt |
KGS-Arsbeck (8 Klassen) | 15.300,00 € | 17.200,00 € | 16.000,00 € | 48.500,00 € |
TS Wildenrath (3 Klassen) | 22.300,00 € | 10.500,00 € | 9.600,00 € | 42.400,00 € |
„Am Beeckbach“ (6 Klassen) | 71.300,00 € | 17.800,00 € | 24.800,00 € | 113.900,00 € |
„Kastanienschule“ (4 Klassen) | 42.600,00 € | 11.000,00 € | 14.800,00 € | 68.400,00 € |
„Erich-Kästner“ (16 Klassen) | 55.900,00 € | 25.900,00 € | 26.800,00 € | 108.600,00 € |
TS Merbeck (2 Klassen) | 12.500,00 € | 5.620,00 € | 3.600,00 € | 21.720,00 € |
„Schule am Grenzlandring“* (12 Klassen) | 41.900,00 € | 22.760,00 € | 13.600,00 € | 78.260,00 € |
„Edith-Stein-Realschule“ (19 Klassen) | 123.000,00 € | 23.400,00 € | 26.400,00 € | 172.800,00 € |
„Maximilian-Kolbe-Gymnasium (31 Klassen) | 193.500,00 € | 40.800,00 € | 56.000,00 € | 290.300,00 € |
Gesamt: | 578.300,00 € | 174.980,00 € | 191.600,00 € |
|
Alle 6 Jahre | 578.300,00 € | 174.980,00 € | = | 753.280,00 € |
Hieraus jährlich | (Summe geteilt durch 6) | = | 125.546,66 € | |
Zuzüglich jährliche Wartung | = | 191.600,00 € | ||
Durchschnittliche jährliche Belastung | = | 317.146,66 € | ||
* Beträge nach Erfahrung geschätzt; Medienkonzept wird nachgereicht
Unberücksichtigt sind in dieser Kalkulation die erforderlichen Mittel für eine Vernetzung und für die Einrichtung von WLAN-Netzwerken, die einen zusätzlichen Finanzbedarf erfordern, der –abhängig von den jeweiligen baulichen Voraussetzungen- für jede Schule noch ermittelt werden muss.
Im Rahmen der verwaltungsinternen Haushaltsanmeldungen zum Haushaltsplanentwurf, die bereits im Juli erfolgt sind, sind anhand der bisherigen Erfahrungen und nach Beurteilung der Lage durch den Fachbereich Bildung und Soziales bereits Haushaltsmittel eingebracht worden. Hierdurch soll zunächst eine Versorgung der Schulen mit einer auskömmlichen Basis-Infrastruktur sichergestellt werden. Ziel der Verwaltung ist es –neben einer angemessenen Ausstattung der Schulen- die erforderlichen Beschaffungen zeitlich so zu tätigen, dass in den einzelnen Haushaltsjahren in etwa gleichbleibende Beträge angesetzt werden können. Hierfür wurde ein 5-Jahres-Plan entwickelt, der, nachdem alle Maßnahmen in den Schulen umgesetzt worden sind, von jährlichen Aufwendungen in Höhe von durchschnittlich 198.000 € (Berechnung vergleichbar mit der Tabelle weiter oben) ausgeht. Die wiederkehrenden Ersatzbeschaffungen sind an der jeweiligen Abschreibungsdauer der Geräte und den erforderlichen Wartungskosten orientiert. Hieraus ermitteln sich dann die Haushaltsansätze.
Für das Haushaltsjahr 2018 sind in der Planung folgende Beträge für die IT-Ausstattung und Wartung für alle Schulen eingebracht:
Investiv: | 55.600 € |
Konsumtiv: | 98.370 € |
Gesamt: | 153.970 € |
Die Beträge sollen zunächst zur grundlegenden Überarbeitung der IT-Situationen in zwei Grundschulen und die dringend benötigten Ersatzbeschaffungen für akut ausgefallene Geräte an den anderen Schulen dienen. Die investiven Ausgaben ergeben -bedingt durch die Abschreibungssystematik- kumuliert mit den zukünftigen geplanten Ausgaben die weiter oben dargestellte Summe von 198.000,00 € jährlich. Über den Einsatz der geplanten Mittel, die neben einer ausreichenden Ausstattung auch die Wartung der Geräte im Rahmen von Wartungsverträgen sicherstellen sollen, muss wegen der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen in einem intensiven Verhandlungsverfahren mit den einzelnen Schulen diskutiert werden.
Dies soll aber ausdrücklich nicht über die Schulen hinweg, sondern mit den Schulen im Einzelgespräch entwickelt werden. Hierbei soll auch eine Gleichbehandlung der Schulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulform und auch von evtl. Kooperationsmöglichkeiten im Schulzentrum sichergestellt werden. Die Ergebnisse der Gespräche werden dann wie angekündigt in einem stadtweiten Medienplan zusammengefasst und dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz
In den Medienkonzepten wird von den Schulen auch eine bessere Anbindung an das Internet gefordert. Hier ist die Verwaltung bereits tätig geworden. Im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ sind insgesamt 80.000 € für eine Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz vorgesehen. Die Maßnahme soll in 2018 für alle Schulen umgesetzt werden. Derzeit erfolgen standortbezogene Abstimmungsgespräche mit den Anbietern.
