Entscheidungsvorlage - VO/4238/17
Grunddaten
- Betreff:
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WLAN-Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
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Entscheidung
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14.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 05. Oktober 2017 hat die SPD-Fraktion einen Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Hierin wird beantragt, in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften einen WLAN-Zugang für die Bewohner zu schaffen.
Derzeit stellt die Stadt den Bewohnern der Flüchtlingsunterkünfte keine WLAN-Anschlüsse zur Verfügung, da die rechtliche Situation (Störerhaftung) bis zum 30.06.2017 nicht eindeutig geklärt war. Dies ist mit der Aktualisierung des „Telemediengesetzes" (TMG) und der bislang erfolgten Rechtsprechung geändert. Rechtliche Hinderungsgründe liegen also nicht mehr vor.
Für die Lebenssituation der Flüchtlinge ist wichtig, dass sie mit ihren Familienangehörigen und Freunden in der Heimat kommunizieren können. Dies erfolgt oftmals über das Internet (Skype, Whatsapp). Sie können das Internet aber auch nutzen, um sich über die für sie zuständigen Behörden sowie über konkrete Bildungs- und Hilfsangebote zu informieren. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung daher die Einrichtung von WLAN-Zugängen in den Gemeinschaftsunterkünften.
Aufgrund der örtlichen Voraussetzungen ergeben sich jedoch unterschiedliche Ausgangslagen.
Unterkunft „Nordstraße“
Die Nordstraße ist bereits an das Internet angebunden. Die zur Verfügung stehende VDSL-Bandbreite beträgt ca. 30 Mbit. Der Verein Asyl in Wegberg hat bereits einen WLAN-Zugang über den Anbieter „Freifunk“ eingerichtet, der jedoch nicht in allen Zimmern verfügbar ist.
Da sich der Verein derzeit in der Auflösung befindet, wurde bereits angefragt, ob die Stadt Wegberg die bestehenden Verträge mit der Telekom übernehmen könne. Die Verwaltung beabsichtigt, dies ab dem 01.01.2018 zu tun, damit über die bereits vorhandenen Leitungen ein WLAN-Zugang weiter genutzt werden kann. Hierdurch entstehen Kosten von ca. 45,00 € monatlich, die im Rahmen der Geschäftskosten verbucht werden und über die Gebührenrechnung abgerechnet und damit zumindest zu einem Teil refinanziert werden.
Auswertungen zeigen, dass derzeit in der Regel 24-30 Personen gleichzeitig angemeldet sind und das Angebot nutzen. Die vorhandene Leitungskapazität scheint hier ausreichend zu sein. Gegebenenfalls wäre eine Beschränkung der gleichzeitig angemeldeten Benutzer und eine automatische Abmeldung nach einer bestimmten Zeit erforderlich, damit möglichst viele Nutzer den Internetzugang nutzen können. Dies soll aber nur im Bedarfsfall erfolgen.
Die flächendeckende Erreichbarkeit des WLAN im ganzen Wohngebäude, in den Mobilwohnheimen und im Gemeinschaftsgebäude erfordert über die bisherige Infrastruktur hinaus eine technische Betrachtung durch ein Fachunternehmen und ist daher mit weiteren Kosten verbunden.
Unterkunft „In Gerichhausen“
Ein Telekom Zugang ist hier bereits bis in das Haus verlegt. Die Belegung mit bis zu 15 Personen führt nicht zu Performance-Problemen und könnte umgesetzt werden. Eine Fachfirma ist zu beteiligen.
Unterkunft „Philosophenweg“
Auch hier ist ein Telekom Zugang bereits bis in das Haus verlegt. Die Belegung mit bis zu 28 Personen führt möglicherweise zu Performance-Problemen, könnte aber umgesetzt werden. Hier müssten vorab Messungen des Telekommunikationsanbieters erfolgen. Gegebenenfalls müsste auch hier die Menge der gleichzeitig angemeldeten Nutzer begrenzt werden.
Eine technische Einrichtung müsste ebenfalls durch eine Fachfirma erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für Router und Einrichtung der Zugänge wird auf insgesamt 5.000,00 € geschätzt.
Eine Finanzierung soll in 2018 über die bereits angemeldeten Haushaltsansätze bei den Produktsachkonten 050303/521100 und 050303/525580 erfolgen. Die laufenden Kosten für den Telefonanschluss sollen im Produktsachkonto 050303/543100 verbucht werden.
Eine Refinanzierung über die Benutzungsgebühren kann nur teilweise erfolgen, da diese Kosten der Unterkunft für Personen, die sich im laufenden Verfahren befinden oder zur Ausreise verpflichtet sind, von der Stadt getragen werden müssen.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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260 kB
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