Empfehlungsvorlage - VO/0567/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Blick auf die Kommunalwahl 2009 ist zu entscheiden, ob es bei der kraft Gesetzes vorgesehenen Sitzstärke des Rates von 38 Mitgliedern bleiben soll, oder ob eine Verringerung der Sitzstärke durch Satzung in Betracht kommt. Diese Entscheidung ist die Grundlage für die Bildung von Wahlbezirken, die der Wahlausschuss bis spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (Febr. 2009) verbindlich festlegen muss.

 

Nach § 3 des Kommunalwahlgesetzes beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen in Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von

 

über 15.000, aber nicht über 30.000

38 Vertreter/innen, davon 19 in Wahlbezirken.

 

Das Kommunalwahlgesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (Mai 2008) durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen um 2, 4 oder 6 (davon je zur Hälfte in Wahlbezirken) zu verringern. Danach gibt es folgende Entscheidungsalternativen:

 

1.

Gesetzlich vorgesehene Mitgliederzahl

38 Vertreter/innen, davon 19 in Wahlbezirken

2.

Verringerung um 2 Sitze

36 Vertreter/innen, davon 18 in Wahlbezirken

3.

Verringerung um 4 Sitze

34 Vertreter/innen, davon 17 in Wahlbezirken

4.

Verringerung um 6 Sitze

32 Vertreter/innen, davon 16 in Wahlbezirken

 

Für die derzeit laufende Wahlperiode hat der Rat bekanntlich durch Satzung die Sitzstärke des Rates um 2 auf 36 verringert (18 Wahlbezirke).

 

Die Einwohnerzahl der Stadt Wegberg beträgt nach dem Stand vom 30.06.2007derzeit 29.575 (zum Vergleich: 29.643 am 30.06.2006). Die Zahl liegt knapp unterhalb der Grenze zu 30.000 Einwohner, deren Überschreitung eine gesetzliche Sitzstärke des Rates von 44 bedeuten würde. Die Grenze wird bis Mai 2008 aller Voraussicht nach nicht überschritten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei einer Verringerung der Ratssitze ergeben sich Einsparungen. Bei den  Aufwandsentschädigungen betragen sie z. B. 3.024 € pro Ratsmitglied und Jahr (= 6.048 € bei 2 Sitzen).

 

Alternativen:

keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Zahl der Ratsmitglieder bei der Kommunalwahl 2009 – entsprechend der derzeit geltenden Regelung – um 2 zu verringern bzw. auf 36 festzusetzen und hierzu folgende Satzung zu erlassen:

 

Satzung der Stadt Wegberg

Über die Zahl der zu wählenden

Vertreter/innen bei der Kommunalwahl 2009

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV NRW. S. 498) * und gemäß § 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KwahlG) in der Fassung für die Wahlen 2009 hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 30. Oktober 2007 folgende Satzung erlassen:

 

§ 1

Zahl der zu wählenden Vertreter/innen

 

Für die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 wird für die Stadt Wegberg die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen um 2 verringert und auf 36 festgesetzt. Davon werden 18 Vertreter/innen in Wahlbezirken gewählt.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft

 

*  Der Landtag NRW hat am 20.09.2007 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Sofern das Änderungsgesetz vor der Ratssitzung am 30.10.2007 veröffentlicht werden sollte, müsste die Fundstelle entsprechend geändert werden.

 

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