Mitteilungsvorlage - VO/4246/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Nach EU-weiter Ausschreibung wurden die Gebäudereinigungsdienstleistungen für die städtischen Gebäude am 24.03.2015 durch den Ausschuss für Bauen, Um­welt und Vergaben in drei Losen an zwei verschiedene Firmen vergeben. Die Gesamt­vergabesumme über alle Lose hinweg betrug rund 450.000,- €  brutto per anno.

Das Vertragsverhältnis mit den beiden Dienstleistern begann am 01.07.2015 und endet nach 3-jähriger Laufzeit regulär am 30.06.2018.

Laut Vertragsbestimmungen besitzt der Auftraggeber das Optionsrecht, den Vertrag maximal zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Von dieser Option wird die Stadt Wegberg keinen Gebrauch machen, so dass eine EU-weite Neuausschrei­bung der Reinigungsdienstleistungen erforderlich wird.

Im Jahr 2014 hatte die Verwaltung zur Erstellung und Durchführung des EU-Ausschreibungsverfahrens die Firma Rüttermann Consulting GmbH aus Hamburg beauftragt. Mit deren Leistung war der Fachbereich 303 – Gebäudewirtschaft sehr zufrieden, so dass Anfang Oktober dieses Jahres auch für die aktuelle Ausschrei­bung erneut die Firma Rüttermann beauftragt wurde. Dies war aufgrund der bereits in 2014 erfolgten „Vorleistungen“ jetzt zu deutlich günstigeren Konditionen möglich.

Vom Consulter werden insbesondere die folgenden Leistungen erbracht:

-         Überarbeitung und Optimierung des Reinigungsvertragswerkes (auf der Ba­sis der Erfahrungen der vergangenen drei Jahre)

-         Überarbeitung der Kalkulationsgrundlagen in Abstimmung mit dem AG

-         Erbringung aller Leistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung, der Veröffentlichung im EU-Verfahren und dem hierfür einzuhaltenden Zeit­plan

-         Überarbeitung der Leistungsverzeichnisse

-         Angebotsauswertung und Vergabevorschlag

 

Der vorläufige Terminplan sieht derzeit für die wichtigsten Schritte den folgenden Ablauf vor:

Januar 2018: Bekanntmachung der Ausschreibung an das Amt für

Veröffentlichung der EU

Februar 2018:Eingang der Angebote

März 2018:Vergabeentscheidung durch den WBUV

Vertragsbeginn:01.07.2018

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Der Vertragsbeginn mit dem bzw. mit den neuen Vertragspartnern für die Gebäude­reinigungsdienstleistungen wird der 01.07.2018 sein. Zur Anmeldung der erforder­lichen Mittel für das gesamte Haushaltsjahr 2018 wurden neben den bekannten Kosten der aktuell tätigen Dienstleister die voraussichtlichen Kosten aus der Neu­aus­schreibung der Reinigungsleistungen kalkuliert.

Die finanziellen Mittel sind in den jeweiligen Produkten unter dem Sachkonto 5241… - Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Haus­haltsplanentwurf 2018 enthalten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

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