Entscheidungsvorlage - VO/4237/17
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW betreffend einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30) auf dem innerörtlichen Teil der B57/Gladbacher Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Entscheidung
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21.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 04.10.2017 regen Anwohner des Ortsteils Rath-Anhoven unter Punkt 2 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem innerörtlichen Teil der B57/Gladbacher Straße an.
Bei der B57 handelt es sich um eine Bundesstraße. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde bezüglich des Antrages um eine Stellungnahme gebeten.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfall Untersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.
Dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sind keine Unfälle bekannt, die in einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h und mehr begründet wären.
Schützenswerte Bereiche wie z.B. Grundschulen, Kindergärten, Horte, etc. liegen nicht unmittelbar an der Ortsdurchfahrt. Somit besteht auch nicht die Möglichkeit einer streckenweisen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.
Die B57 hat durch die parallel liegenden Gewerbeflächen und das Einkaufszentrum den Charakter einer Hauptverkehrsstraße mit hoher Bündelungs- und Verteilfunktion.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde erhebliche Verdrängungsverkehre in Richtung der Wohngebiete erzeugen. Dabei soll auf einer Hauptverkehrsstraße ein Großteil des Fahrzeugverkehrs gebündelt werden – insbesondere auf Bundesstraßen.
Durch den Querschnitt der B57 und die begleitende Bebauung würde eine Geschwindigkeit von 30 km/h vom Verkehrsteilnehmer nicht verstanden und kaum beachtet werden.
Daher wird auch dem Vorschlag Nr. 3, einer Weiterleitung der Reduzierung in Richtung Mönchengladbach, nicht gefolgt.
Der Vorschlag Punkt 1, an der Ausfahrt des Einkaufszentrums nur ein Rechtsabbiegen in Richtung des Kreisverkehrs zuzulassen, erscheint dem Landesbetrieb Straßenbau NRW im Hinblick auf eine Steigerung der Verkehrssicherheit zielführend.
Linksabbieger, die das Gelände des Einkaufszentrums verlassen, sind häufig wegen des starken Verkehrs auf der B57 nicht in der Lage in die Gladbacher Straße einzufahren und versuchen nach einer gewissen Wartezeit jede noch so kleine Lücke zum Abbiegen zu nutzen.
Über den Kreisverkehr ist dagegen mit einem minimalen Mehraufwand ein risikoloses Einfahren in Richtung Erkelenz möglich.
Auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums ist in Höhe der Ausfahrt bereits ein nicht-amtliches Verkehrszeichen 209-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) mit einem Zusatz ‚Wenden im Kreisverkehr möglich‘ angebracht worden.
Jedoch stehen dieser Beschilderung die Straßenmarkierungen der Ausfahrt entgegen. Dort ist sowohl ein links-, als auch ein rechtsweisender Richtungspfeil markiert. Ziel muss es daher sein, die Ausfahrtspuren auf eine zu reduzieren, damit die derzeitige Parallelaufstellung entfällt. Die Ausfahrtspur ist dann mit einem Verkehrszeichen VZ 209-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) auszuschildern. Die Verwaltung wird diesbezüglich Kontakt mit dem Eigentümer des Einkaufszentrums aufnehmen.
Bezüglich der im Antrag genannten Immissionsbelastung für die angrenzende Wohnbebauung teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass die Petenten einen Antrag auf passiven Lärmschutz beim Landesbetrieb Straßenbau NRW stellen können.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr greift die Anregung zu Punkt 1 auf, lehnt aber die Anregungen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf dem innerörtlichen Teilstück der B57/Gladbacher Straße auf 30 km/h ab und beauftragt die Verwaltung den Bürgerantrag entsprechend zu bescheiden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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392,7 kB
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