Entscheidungsvorlage - VO/4284/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Nordrhein-Westfalen Stiftung hat bislang viele Natur- und Kulturprojekte gefördert, darunter Einrichtungen wie das Museum für Europäische Volkstrachten in Beeck, das Flachsmuseum, die Schrofmühle oder die Naturschutzstation Haus Wildenrath.

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung von Kultur, die Förderung des traditionellen Brauchtums sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass unter Natur- oder Landschaftsschutz stehende oder dafür geeignete Flächen, Naturdenkmäler, Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Kulturgüter, die für die Schönheit, Vielfalt und Geschichte des Landes und das Heimatgefühl und Landesbewusstsein seiner Bürger Bedeutung haben, erhalten, gepflegt und für die Bürger erfahrbar gemacht werden

(vgl. http://www.nrw-stiftung.de/wir-ueber-uns/stiftung-satzung.php).

 

Im Naturschutz liegt ein Schwerpunkt im Erwerb schutzwürdiger Flächen, um gefährdeten Tieren und Pflanzen einen geeigneten Lebensraum auf Dauer zu erhalten.

In der Heimat- und Kulturpflege gibt es ein breit gefächertes Engagement für kleinere und mittlere Baudenkmäler mit kultur-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise denkmalgeschützte Mühlen, historische Hofanlagen oder Fördertürme ehemaliger Zechenanlagen, die als weithin sichtbare Wahrzeichen Geschichte anschaulich machen (vgl. http://www.nrw-stiftung.de/wir-ueber-uns/stiftung.php).

 

Unterstützt wird die Stiftung durch den Förderverein Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e. V.

In unmittelbarer Umgebung sind der Kreis Heinsberg sowie die Städte Geilenkirchen und Mönchengladbach Mitglied des Fördervereins. Die Beiträge und Spenden des Fördervereins gehen direkt an die NRW-Stiftung und werden dort für die Förderung der verschiedenen Projekte eingesetzt.

 

Die Verwaltung schlägt nun vor, die Mitgliedschaft im Förderverein zu beantragen. Der Jahresbeitrag wird anhand der Einwohnerzahl mit einem Betrag von 0,5 Cent pro Einwohner festgelegt. Legt man die Einwohnerzahl der Stadt Wegberg zum 31.12.2016 von 29.598 zugrunde, errechnet sich hieraus ein Jahresbeitrag von ca. 148 Euro.

 

Über  den Erwerb von Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und Organisationen entscheidet nach § 3 Abs. 4 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wegberg vom 5. April 2017 der Haupt- und Finanzausschuss.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Aufwendungen für Mitgliedschaften werden beim Produkt 010200 Verwaltungsführung, Sachkonto 544130 erfasst. Im Entwurf des Haushaltsplans 2018 sind für die Mitgliedschaft im Förderverein NRW Stiftung keine Haushaltsmittel vorgesehen. Die Verwaltung wird bei einer Zustimmung zur Mitgliedschaft die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 im Wege der Budgetierung finanzieren. Für den Entwurf des Haushaltsplans 2019 wird sie das entsprechende Produktsachkonto neu kalkulieren und die benötigten Mittel im Ergebnisplan sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entsprechend veranschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Mitgliedschaft im Förderverein NRW-Stiftung zu und beauftragt die Verwaltung die Mitgliedschaft entsprechend zu beantragen.

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