Mitteilungsvorlage - VO/4285/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung aufgrund der letzten Gebührenkalkulation ist am 06.03.2017 in Kraft getreten.

 

Derzeit kann seitens der Verwaltung noch keine Prognose abgegeben werden, ob die kalkulierten Gebühren tatsächlich auskömmlich bzw. kostendeckend sind.

 

Erst mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 liegen die tatsächlichen Ergebniszahlen auf der Grundlage der neuen Berechnungsparameter vor.

 

Diese wird zu Beginn des Jahres 2018 erstellt und dann wie gewünscht dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Die Gebührenbedarfsberechnung für 2019 wird im zweiten Halbjahr 2018 erstellt werden.

 

Bei den Bestattungszahlen sind im Vergleich zum Jahr 2016 bisher keine Veränderungen zu verzeichnen. Die Zahlen sind konstant geblieben.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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